Bundesrat setzt Finanzmarktinfrastrukturgesetz per 1. Januar 2016 in Kraft

Der Bundesrat hat das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Damit finden in der Schweiz für Finanzmarktinfrastrukturen wie etwa Handelsplätze und zentrale Gegenparteien sowie für den Handel mit Derivaten neue Regeln Anwendung, die den in diesem Bereich geltenden internationalen Standards entsprechen.