ElCom: Verfügung zum Datenschutz bei intelligenten Messsystemen

Im konkreten Fall wurde 2017 ohne Einwilligung des Endverbrauchers ein intelligentes Messsystem installiert, dessen Elemente nicht zertifiziert waren. Für diese Installation ist laut ElCom keine Zustimmung des Endverbrauchers notwendig. Der Netzbetreiber hat jedoch die Datensicherheit von Messsystemen zu gewährleisten und das Datenschutzrecht zu beachten - dies unabhängig davon, ob das Messsystem zertifiziert ist oder nicht.

Die ElCom entschied in ihrer Verfügung vom 6. April 2021, dass der nicht zertifizierte Smart Meter bis zum Ende seiner Lebensdauer eingesetzt werden darf und weiter, dass der Einsatz des nicht zertifizierten Messsystems im konkreten Fall die Datensicherheit und das Datenschutzrecht nicht verletzt hat. Die ElCom weist jedoch daraufhin, dass mittlerweile zertifizierte Messsysteme erhältlich sind und entsprechend auch eingesetzt werden müssen. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Zur Verfügung der ElCom

Zum Newsletter der ElCom

Bundesrat: Bericht zum Potential von Demand Side Management

In seinem Bericht zeigt der Bundesrat, dass in der Schweiz die verbrauchsseitige Flexibilität, das sogenannte Demand-Side-Management (DSM), noch wenig genutzt. Der Bericht weist auf das Potential vom Demand-Side-Management hin. Dieses umfasst Massnahmen zur Optimierung eines energiewirtschaftlichen Systems, die durch Dritte direkt oder indirekt herbeigeführt werden. Ein Beispiel dafür sind die Rundsteuerungsanlagen, die Energieversorgungsunternehmen heute zur Steuerung von elektrischen Speicherheizungen, Elektroboiler oder Wärmepumpen verwenden. So können sie die Spitzenlast reduzieren und die Lastverteilung ausgleichen. Die Hürden zur Nutzung von DSM sollen abgebaut und weitere Massnahmen eingeführt werden, um die Integration von erneuerbaren Energien in das Schweizer Stromsystem zu verbessern.

Zur Medienmitteilung

Bundesrat: Verzicht auf eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative

Der Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S). Der Vernehmlassungsentwurf der Kommission entspricht den Eckwerten, die der Bundesrat für einen Gegenvorschlag festgelegt hat. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 darum beschlossen, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.

Zur Medienmitteilung

ElCom: Verfügung betr. Bemessung der Rückliefervergütung

In einem konkreten Streitfall zwischen einem Netzbetreiber und einem Produzenten hat die ElCom die Gesetzmässigkeit von Art. 12 Abs. 1 EnV untersucht und hält fest, dass bei der Bemessung der Rückliefervergütung seit der Revision des Energiegesetzes die Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen zu berücksichtigen sind. Im Gegensatz zum alten Recht ist damit nicht mehr nur der Einkaufspreis für Graustrom zu vergüten. Die Verfügung der ElCom ist noch nicht rechtskräftig und wird in Kürze auf der Homepage der ElCom aufgeschaltet.

Zum Newsletter der ElCom

BFE: CHF 470 Mio. zur Förderung von PV-Anlagen im 2021

Im 2021 stehen für die Förderung von Photovoltaikanlagen in der Schweiz insgesamt 470 Millionen Franken zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es auch bald keine Wartelisten für die Auszahlung von Einmalvergütungen mehr, denn diese soll neu innerhalb einer Bearbeitungsfrist von drei Monaten ausbezahlt werden. Neben diesen Fördergeldern stehen viele neue Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung. Weiter sollen gesetzliche Hürden abgebaut werden. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat den Bau von PV-Anlagen fördern.

Zur Medienmitteilung

Bundesverwaltungsgericht: Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung von notwendigen Netzverstärkungskosten

Das Bundesverwaltungsgericht wies am 5. Mai 2021 die Beschwerde eines Netzbetreibers ab und entschied, dass Ansprüche auf Rückerstattung von notwendigen Netzverstärkungskosten gestützt auf das Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG) nach fünf Jahren verjähren. Der Fristenlauf der Verjährung begann im konkreten Fall auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme der letzten Rechnung der effektiv anfallenden Netzverstärkungskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht

Zur Verfügung der ElCom

Zum Newsletter der ElCom

ElCom: WACC Produktion 2021 beträgt 4.98 %

Bei der Berechnung der anrechenbaren Gestehungskosten einer effizienten Produktion sind die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen auf den für die Produktion notwendigen Vermögenswerten anrechenbar. Zur kalkulatorischen Verzinsung ist ein Zinssatz zu verwenden, welcher den Risiken der Stromproduktion angemessen Rechnung trägt (WACC Produktion gemäss StromVG).

Analog zum Vorjahr hat die ElCom in Weisung 1/2021 entschieden, für den WACC Produktion 2021 gemäss StromVG den vom UVEK festgelegten WACC für die Förderung der Grosswasserkraft anzuwenden. Der WACC Produktion für das Jahr 2021 beträgt wiederum 4.98 %.

Zum ElCom Newsletter

UVEK: Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungen im Energiebereich (ES 2050)

Folgende Verordnungen sollen teilrevidiert werden:

  • Energieverordnung

  • Energieeffizienzverordnung

  • Energieförderungsverordnung

  • Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

  • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse

  • Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

  • Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Die Revision der Energieverordnung soll Präzisierungen zur Richtplanung und zum nationalen Interesse von Wasserkraftanlagen enthalten. Zudem sollen Präzisierungen betr. ZEV vorgenommen werden, namentlich in Bezug auf die Kostenverrechnung bei Anlage-Contracting. Weiter sollen Klarstellungen bei den Zielvereinbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags erfolgen.

Im Rahmen der Revision der Energieförderungsverordnung soll u.a. der Grundbeitrag für die Einmalvergütung für angebaute Photovoltaikanlagen gesenkt werden.

Zu den weiteren geplanten Änderungen siehe die Medienmitteilung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. August 2021. Die Inkraftsetzung ist für Anfang 2022 geplant.

Zur Medienmitteilung

Zur Vernehmlassung

Zweite Ausschreibung des Energieforschungsprogramms SWEET gestartet

Das Leitthema der zweiten Ausschreibung für das Forschungsprogramm SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition) ist “Leben und Arbeiten” oder genauer “Für eine nachhaltige und effiziente Lebensweise und Arbeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensqualität”. Im Zentrum der Forschungsaufgabe stehen Effizienzmassnahmen im alltäglichen Leben, bspw. im Bereich der Gebäude und der Mobilität. Neben technischen Massnahmen sollen auch sozioökonomische Aspekte untersucht werden. Bewerbungen können bis zum 16. Juni 2021 eingereicht werden.

Zur Medienmitteilung

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» eröffnet. Auch der Bundesrat will den Naturschutz verstärken. Die Initiative geht ihm jedoch zu weit, da sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken würde. Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat ausreichend Lebensraum für Pflanzen und Tiere schaffen. So will er das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiete zu bestimmen, gesetzlich verankern. Damit möchte er die Artenvielfalt besser schützen und fördern. Auch in Siedlungsgebieten soll die Biodiversität gestärkt werden. Die Ziele der Energiestrategie 2050 sollen nicht tangiert werden.

Zur Medienmitteilung

Zur Vernemlassungsvorlage (erläuternder Bericht)

WEKO empfiehlt Kantonen und Gemeinden den Stromeinkauf öffentlich auszuschreiben

Kantone und Gemeinden haben ihre Stromeinkäufe in der Vergangenheit selten öffentlich ausgeschrieben. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Beschaffungsrechts untersteht der Stromeinkauf der Gemeinwesen seit Anfang Jahr dem öffentlichen Vergaberecht. Öffentliche Ausschreibungen sollen zum wirtschaftlichen Einsatz von Steuergeldern führen, interessierten Unternehmen den Marktzugang ermöglichen und den Wettbewerb fördern.

Die Pflicht zu einer öffentlichen Ausschreibung besteht etwa beim Stromeinkauf für die Versorgung von Verwaltungsgebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Energieversorger haben den Einkauf von Strom für Endkundinnen und Endkunden in der Grundversorgung öffentlich auszuschreiben. Eine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung besteht mit Ausnahmen ab einem Schwellenwert von CHF 250'000.

Ihre Empfehlung stützt die WEKO auf das Binnenmarkgesetz (BGBM). Dieses wird verletzt, wenn trotz beschaffungsrechtlicher Pflicht keine Ausschreibung erfolgt. Die WEKO und Betroffene können gegen konkrete Entscheide Beschwerde erheben.

Zur Empfehlung der WEKO

UREK-S: Immobilien des Bundes sollen mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden

Bei den Immobilien der Bundesverwaltung weist die Stromerzeugung aus Photovoltaik laut UREK-S ein beachtliches Potenzial auf. Für die Kommission ist klar, dass der Bund mit gutem Beispiel vorangehen muss. Einstimmig unterstützt sie die Änderungen des Nationalrates an der Motion 19.3750, wonach der Bund alle geeigneten Dächer und Fassaden seiner Immobilien mit Photovoltaikanlagen ausrüsten und seine Sanierungsarbeiten beschleunigen muss, um Autonomie im Strombereich zu erreichen.

Zur Medienmitteilung

Zur Motion 19.3750

Mitglieder der ElCom und des Fachsekretariats publizieren Fachbeitrag zum Umgang mit Deckungsdifferenzen

Die Autoren weisen darauf hin, dass ien vergangenen Jahren zahlreiche Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen erhebliche Deckungsdifferenzen in Form von Unterdeckungen angehäuft haben. Sie beurteilen diese Situation aus ökonomischer und rechtlicher Perspektive als in mehrfacher Hinsicht problematisch. Im Beitrag werden die ökonomischen und rechtlichen Grundlagen und Problemlagen von Unterdeckungen aufgezeigt. Der Beitrag geht insbesondere auch der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen Unterdeckungen bei der Strompreistarifierung überhaupt berücksichtigt werden dürfen und innerhalb welcher Frist solche Unterdeckungen abzubauen sind.

Zum Beitrag

Das Bundesamt für Energie zeigt anhand Echtzeit-Daten die Entwicklung der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektroautos auf

Die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in der Schweiz wird stetig ausgebaut. Um diese Entwicklung zu dokumentieren, wertet das Bundesamt für Energie regelmässig Echtzeit-Daten aus und leitet daraus Kennzahlen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur in der Schweiz ab. Diese Kennzahlen können unter www.ich-tanke-strom.ch/kennzahlen eingesehen werden.

Bundesrat regt Ausbau der Ziele der Roadmap Elektromobilität an

Das für 2022 angestrebte Ziel der Roadmap Elekktromobilität ist schon erreicht: Ende Februar 2021 lag der Anteil Steckerfahrzeuge bereits bei 15.1%.

Bundesrätin Sommaruga regte der Roadmap-Community aufgrund der erfreulichen Entwicklung an, über eine Verlängerung der Roadmap und über ehrgeizigere Ziele zu diskutieren. Vorschläge für die neuen Ziele der Roadmap Elektromobilität:

  • Der Anteil der Steckerfahrzeuge (reine Elektroautos und Plug-in-Hybride) bei den Neuzulassungen soll weiter zunehmen: Die immer breitere Modellpalette der Steckerfahrzeuge und sinkende Batterie- und Fahrzeugpreise helfen bei der Erreichung dieses Ziels. Daneben braucht es aber auch Informations- und Beratungsangebote sowie attraktive und preislich interessante Dienstleistungen rund um den Kauf von Steckerfahrzeugen.

  • Die Anzahl öffentlicher Ladestationen soll rascher steigen: Heute gibt es in der Schweiz rund 5'300 öffentliche Ladestationen. Hier gilt es Massnahmen zur Beschleunigung der Planung und des Baus umzusetzen, aber auch, die Nutzung der Ladestationen und Abrechnungssysteme zu vereinfachen und transparenter zu machen.

  • Zu Hause laden: Die weitere Verbreitung der Elektromobilität hängt ganz wesentlich davon ab, dass die Fahrzeuge auch «zu Hause» geladen werden können, zum Beispiel auf dem Parkplatz vor dem Haus oder in der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses. Hier gilt es die Planung und praktische Umsetzung weiter zu beschleunigen.

Die Akteure der Roadmap werden die drei Ziele in den nächsten Monaten konsolidieren und quantifizieren. Sie werden auch die dafür nötigen Massnahmen konkretisieren.

Zur Medienmitteilung

ElCom verabschiedet Verfügungen betreffend die Deckungsdifferenzen NE 1 der Tarifjahre 2011 und 2012

Gemäss Art. 33 Abs. 4 StromVG mussten die Anlagen des Schweizerischen Übertragungsnetzes bis spätestens am 1. Januar 2013 an Swissgrid überführt werden. Vor dieser Überführung deklarierten die ehemaligen Übertragungsnetzeigentümerinnen ihre Kosten bei der Swissgrid, welche gestützt auf diese Kosten die Tarife festlegte. Die ElCom legte mittels Tarifprüfungsverfügungen 2009-2012 die anrechenbaren Kosten der Netzebene fest. Insbesondere die Bewertung der Netzanlagen gab dabei Anlass zu mehrjährigen Rechtsstreitigkeiten und zu zahlreichen Neuverfügungen der ElCom.

Mit der Verabschiedung von 19 Verfügungen betreffend die Deckungsdifferenzen ermöglicht die ElCom nun den Abschluss der Übertragung des Höchstspannungsnetzes auf die Swissgrid. Als Folge kann die durch Swissgrid zu leistende definitive Enteignungsentschädigung berechnet werden.

Die Verfügungen sind noch nicht rechtskräftig und voraussichtlich ab Mitte März 2021 auf der Website der ElCom abrufbar.

Zum ElCom-Newsletter

Bundesrat: Armeebotschaft 2021 weist Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz und Produktion erneuerbarer Energien aus

Mit der Armeebotschaft 2021 soll u.a. dem Klimaziel des Bundesrates Rechnung getragen werden. Insbesondere soll die Armee die Energieeffizienz erhöhen und zukünftig noch mehr erneuerbare Energie produzieren. Dazu ist der CO2-Ausstoss bis 2030 gegenüber 2001 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren.

Die Armeebotschaft 2021 weist neu aus, wie viel die Investitionen zur Erreichung der Klimaziele beitragen werden. Mit Gebäudesanierungen konsequent im Minergie-Standard oder der Erneuerung der Fahrzeugflotte soll die Armee ihre Energieeffizienz verbessern. Weiter sollen mit dem Immobilienprogramm 2021 Photovoltaikanlagen mit einer Fläche von insgesamt 18 000 Quadratmetern an 13 Standorten gebaut werden. Diese sollen pro Jahr 2,8 Gigawattstunden elektrische Energie erzeugen, was dem Verbrauch von 650 Haushalten entspricht.

Zur Medienmitteilung