UVEK eröffnet Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen im Energiebereich

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Vernehmlassung zu Änderungen von Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Es handelt sich um Revisionen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Geoinformationsverordnung. Die wichtigsten Änderungsvorschläge betreffen die Vergütungssätze der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen und eine Anpassung der Reifenetikette. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. August 2020. Die revidierten Verordnungen sollen per 1. Januar 2021 und per 1. Mai 2021 (Energieeffizienzverordnung) in Kraft treten.

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Zu den Entwicklungen

Bundesrat beschliesst schärfere Energieeffizienzvorschriften für Elektrogeräte

Neue Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlgeräte, Beleuchtung, Displays, Transformatoren, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Motoren, Server, Netzgeräte, Luftheizungsprodukte und Schweissgeräte sollen weniger Strom verbrauchen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. April 2020 Änderungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) beschlossen. Ein Teil der Änderungen tritt per 15. Mai 2020 in Kraft, ein anderer Teil zu Beginn oder im Verlauf des Jahres 2021.

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Schweizer Treibhausgasemissionen 2018 nur leicht gesunken

Die Treibhausgasemissionen in der Schweiz beliefen sich im Jahr 2018 auf 46,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, rund 1,5 Millionen Tonnen weniger als 2017. Dies geht aus dem jährlich erstellten Treibhausgasinventar des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hervor. Die Emissionen lagen 2018 insgesamt rund 14 Prozent tiefer als im Basisjahr 1990. Die Abnahme im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf den deutlich tieferen Brennstoffverbrauch in Gebäuden wegen des milden Winters zurückzuführen. Im Verkehr war 2018 kein Rückgang der Emissionen sichtbar. Nach heutiger Einschätzung wird die Schweiz ihr nationales Klimaziel für 2020 von minus 20 Prozent Treibhausgasausstoss gegenüber 1990 gesamthaft verfehlen.

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ElCom veröffentlicht Weisung 02/2020 zum WACC Produktion

Bei der Berechnung der anrechenbaren Gestehungskosten einer effizienten Produktion gemäss Artikel 4 Absatz 1 StromVV sind die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen auf den für die Produktion notwendigen Vermögenswerten anrechenbar (Weisung 2/2018). Zur kalkulatorischen Verzinsung ist ein Zinssatz zu verwenden, welcher den Risiken der Stromproduktion angemessen Rechnung trägt (nachfolgend WACC Produktion). Die ElCom hat entschieden, für den WACC Produktion gemäss Stromversorgungsgesetzgebung den jeweils jährlich vom UVEK festgelegten WACC für die Förderung der Grosswasserkraft anzuwenden. Da gemäss Gutachten betreffend Kapitalkostensätze der Fördermassnahmen für die Grosswasserkraft (S. 9) der WACC mit der neuen Herleitung für die Jahre 2014 bis 2016 unverändert blieb, wird er ab 2014 auf 4.98 Prozent festgelegt.

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ElCom präzisiert den Stellenwert von Kostenrechnungen in der Weisung 01/2020

Die Netzbetreiber reichen zusammen mit anderen Dokumenten ihre Kostenrechnung für Tarife bis zum 31. August in elektronischer Form bei der ElCom ein. Die ElCom hat beschlossen, den Stellenwert der Kostenrechnung in ihrer neuen Weisung 1/2020 zu präzisieren. Dabei können Änderungen eingereichter Kostenrechnungen nur noch auf Antrag und nach Genehmigung oder nach Aufforderung der ElCom vorgenommen werden.
Die Netzbetreiber bestätigen zudem mit ihrer rechtsgültigen Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der per 31. August eingereichten Kostenrechnung. Danach dürfen nur noch die im Rahmen der Rückmeldungen bezeichneten Positionen abgeändert werden. Will der Netzbetreiber weitere Daten ändern, hat er ein begründetes Gesuch bei der ElCom einzureichen. Nach Genehmigung durch die ElCom dürfen Korrekturen höchstens über die letzten fünf Geschäftsjahre erfolgen.

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Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplan für das obere Gadmental

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 die vom Kanton Bern eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für die Wasserkraftnutzung im oberen Gadmental genehmigt. Die Planung sieht als Mehrnutzung tiefere Mindestrestwassermengen vor. Als Ausgleich dazu ist vorgesehen, Gewässerlebensräume zu revitalisieren und auf die Nutzung landschaftlich wertvoller Bäche zu verzichten. Dank dieser verstärkten Gewässernutzung kann das Kraftwerk jährlich 10 GWh mehr Energie produzieren. Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch von rund 2000 durchschnittlichen Haushalten.

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UVEK erteilt eine weitere Bewilligung für Sondierbohrungen in den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 2. März 2020 eine weitere Sondierbohrung bewilligt. Mit den Sondierbohrungen will die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Jura Ost.

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Bundesrat beschliesst neues, 12 Jahre laufendes Energieforschungsprogramm

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 die Botschaft zum neuen Energieforschungsprogramm SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Programm soll über 12 Jahre, von 2021 bis 2032, laufen. Gefördert werden damit ausschliesslich wettbewerblich ausgeschriebene Konsortialprojekte, die zentrale Forschungsthemen der Energiestrategie 2050 bearbeiten. Mit der Vorlage will der Bundesrat eine nahtlose Nachfolge für die Swiss Competence Centers in Energy Research (SCCER) schaffen, die zwischen 2013 bis Ende 2020 über die BFI-Botschaft (Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation) unterstützt wurden. Mit dem langfristig ausgelegten und themenorientierten Forschungsprogramm SWEET sollen die in den SCCER aufgebauten Kompetenzen und Kapazitäten an den Hochschulen für die zentralen Forschungsthemen der Energie- und Klimastrategie der Schweiz genutzt werden.

Der Bundesrat beantragt dafür einen Verpflichtungskredit von 136,4 Millionen. Dazu kommen 11,9 Millionen Aufwand für Personal und Vollzug. Insgesamt betragen die Kosten damit 148,3 Millionen Franken.

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CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen – Bericht über die Auswirkungen 2012 – 2018

Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen, die analog zur EU ausgestaltet sind. Sie verpflichten die Schweizer Auto-Importeure, die Emissionen von neuen Personenwagen auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu beschränken. Dieser Zielwert wurde 2012 eingeführt, ist seit 2015 für alle neuen Personenwagen gesetzlich verbindlich und galt bis Ende 2019. Seit Anfang 2020 gilt der Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Bericht über die Auswirkungen der CO2-Emissionsvorschriften zeigt, dass die Zielwerte bisher immer verfehlt wurden und die CO2-Emissionen in den Jahren 2017 und 2018 sogar angestiegen sind. Die gewünschte Wirkung der Emissionsvorschriften blieb also aus. Zudem wurde die Wirksamkeit der Massnahme auch durch die seit 2012 zunehmende Abweichung zwischen den offiziellen CO2-Messungen und den Werten im realen Fahrbetrieb beeinträchtigt.

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Zum Bericht

74 Prozent des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammten 2018 aus erneuerbaren Energien

2018 stammte der Strom aus Schweizer Steckdosen zu rund 74% (2017: 68%) aus erneuerbaren Energien: Zu 66% aus Grosswasserkraft und zu rund 8% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 17% stammten aus Kernenergie und knapp 3% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 6% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar (2017: 16%). Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung 2018. 

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BAFU informiert über aktualisierte Vollzugshilfe beim Emissionshandelsystem für Betreiber von Anlagen

Das Emissionshandelssystem (EHS) ist ein Instrument des CO2-Gesetzes zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen in der energieintensiven Industrie. Das EHS ist als Cap-and-Trade System ausgestaltet und weist eine hohe Kompatibilität zum europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) auf. Betreiber von Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen sind zur Teilnahme am EHS verpflichtet. Betreiber von Anlagen bestimmter Wirtschaftszweige, mit mittleren Emissionen, können auf Gesuch am EHS teilnehmen. Am EHS teilnehmende Betreiber von Anlagen sind von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit. Die vorliegende Mitteilung konkretisiert die Praxis des BAFU als Vollzugsbehörde in Bezug auf die Umsetzung des Emissionshandelssystems für Betreiber von Anlagen.

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UVEK erteilt eine weitere Bewilligung für Sondierbohrungen in den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 6. Februar 2020 eine weitere Sondierbohrung bewilligt. Mit den Sondierbohrungen will die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Zürich Nordost. 

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Treibhausgasemissionen des Schweizer Industriesektors höher als angenommen

Die Treibhausgasemissionen des Schweizer Industriesektors liegen jährlich um rund 600'000 Tonnen CO2-Äquivalente höher als bisher angenommen. Grund dafür ist eine bisher unbekannte Lachgasquelle aus der Produktion des Chemie- und Pharmaunternehmens Lonza AG. Lonza hat sich verpflichtet, bis spätestens Ende 2021 einen Katalysator einzubauen, der die Emissionen um mindestens 98 Prozent vermindert. Diese sind ab 2020 im Schweizer Emissionshandelssystem einbezogen und damit reguliert. Die Schweiz wird ausländische Zertifikate abgeben, um ihre internationalen Klimaziele für den Zeitraum von 2013-2020 dennoch zu erreichen. 

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