Bundesrat: Vernehmlassung zur Revision der Stillegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) eröffnet. Die Revision beinhaltet Anpassungen der Anlagerendite sowie der Teuerungsrate, welche zur Bemessung der jährlichen Beiträge verwendet werden. Aufgrund der in der Kostenstudie 2016 erstmals angewandten neuen Methodik zur Ermittlung der voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten, die bereits Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken enthält, soll zudem der 2015 eingeführte pauschale Sicherheitszuschlag von 30% aus der SEFV gestrichen werden. Die Vernehmlassung dauert bis 20. März 2019.

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UVEK: Aktualisierung der Energieeffizienz-Kategorien für Neuwagen ab 2019

Das UVEK hat die Grenzen für die Einteilung in die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu berechnet. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Dadurch wird sichergestellt, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. Januar 2019.

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ElCom: Mitteilung zum Einsatz von Smart Meters ab Januar 2019

Die StromVV verpflichtet die Netzbetreiber seit Anfang 2018 bei Endverbrauchern, die von Ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen sowie bei neu angeschlossenen Erzeugungsanlagen, intelligente Messsysteme (Smart Meter) zu verwenden.

Zurzeit sind jedoch noch keine Smart Meter auf dem Markt verfügbar, welche den Anforderungen der StromVV genügen. Die StromVV erlaubt es den Netzbetreibern daher im Jahr 2018, bei Endverbrauchern, die in den freien Markt eintreten und bei neuen Energieerzeugungsanlagen Smartmeter einzusetzen, welche die Anforderungen gemäss StromVV nicht erfüllen. Diese Smartmeter dürfen bis zum Ende ihrer Funktionstauglichkeit dem bis Ende 2027 in jedem Netzgebiet einzuhaltenden Anteil von 80 Prozent konformer Smartmeter zugerechnet werden.

Gemäss ElCom Mitteilung dürfen bis zur Verfügbarkeit StromVV-konformer Smart Meter auch ab dem Jahr 2019 Smart Meter eingesetzt werden, welche den Anforderungen der StromVV (noch) nicht genügen.

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BFE: Erster Monitoringbericht zur Energiestrategie 2050

Das BFE hat am 20. November 2018 den ersten Monitoringbericht zur Energiestrategie 2050 veröffentlicht. Dieser Bericht soll künftig jährlich erscheinen. Laut Bericht ist die Energiestrategie 2050 auf Kurs der Richtwerte bis 2020. Der Bericht zeigt allerdings bloss die Situation per Ende 2017 auf, also noch vor Inkrafttreten des totalrevidierten Energiegesetzes.

U.a. beobachtet das Monitoring die Richtwerte zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wasserkraft als auch die Richtwerte zur Senkung des Energie- und Stromverbrauchs, die seit dem 1. Januar 2018 im Energiegesetz (EnG) verankert sind.

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Bundesrat: Verschärfung des Notfallschutzes in Umgebung von Kernanlagen

Der Bundesrat hat am 14. November 2018 die Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) verabschiedet und verschärft. Die Pflichten der Kantone, in denen Gemeinden der Notfallschutzzonen 1 und 2 liegen, werden präzisiert und teilweise ergänzt. Die damit verbundenen höheren Anforderungen können im Rahmen der bestehenden Organisationen bewältigt werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

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BFE: CHF 101 Mio. an Marktprämien für Grosswasserkraft

Für die Jahre 2018-2022 können Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken ein Gesuch für eine Marktprämie für den von ihnen produzierten Strom, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen müssen, beantragen. Die Marktprämie beläuft sich pro Kraftwerk auf max. 1 Rappen pro kWh. Die Marktprämien für das Jahr 2018, in Höhe von CHF 101 Mio., gehen an 24 Empfänger.

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ElCom publiziert FAQ zu neuartigen und dynamischen Netznutzungs- und Energieliefertarifen

Das teilrevidierte StromVG und die Änderungen der Stromversorgungsverordnung vom sind am 1. Januar 2018 in Kraft getreten und haben verschiedene Neuerungen gebracht. Das Fachsekretariat der ElCom ist im Rahmen seiner Tätigkeit auf neue Tarifmodelle gestossen und hat zudem Anfragen zu verschiedenen neuartigen Tarifmodellen beantwortet. In einem FAQ hat das Fachsekretariat Antworten zu einigen grundlegenden Fragen zusammengetragen.

Zum FAQ zu neuartigen und dynamischen Tarifen

BFE: Die internationale Energie-Agentur empfiehlt der Schweiz, energiepolitisch am Ball zu bleiben

Die Schweiz erhält von der Internationalen Energie-Agentur (IEA) gute Noten für ihre Energiepolitik. Sie empfiehlt jedoch, den Umbau des Energiesystems im Einklang mit der Klimapolitik voranzutreiben und den dafür nötigen regulatorischen Rahmen weiterzuentwickeln. Die IEA regt unter anderem an, die Fortführung der Förderungsmassnahmen für erneuerbaren Strom oder die Gebäudeeffizienz zu prüfen. Weiter begrüsst die IEA die Pläne zur Koppelung der Wasserzinsen an die Strom-Marktpreise und zur vollständigen Öffnung des Strommarktes, um allen Kundengruppen die Wahl des Stromversorgers zu ermöglichen und die Innovation voranzutreiben. Im Bereich der fossilen Energien empfiehlt die IEA die zeitgerechte Inkraftsetzung des neuen CO2-Gesetzes, um die nationalen Klimaziele bis 2030 erreichen zu können.

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BR: Vernehmlassung zur Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung

Den Treibstoffen Benzin und Dieselöl werden heute vermehrt Biokomponenten beigemischt, die zum Teil auch im Inland hergestellt werden. Dieser Entwicklung will der Bundesrat mit der vorgesehenen Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung Rechnung tragen. Die Inlandproduktion soll in der Pflichtlagerhaltung den Importen von Treibstoffen gleichgestellt werden.

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Bundesrat stärkt bei Störfällen in bestehenden Bauzonen die Koordination

Mit der zunehmenden Siedlungsverdichtung in der Nähe von Störfallanlagen wie etwa Chemiebetrieben, Verkehrswegen oder Erdgas- und Erdölleitungen steigt auch das Risiko, dass bei Störfällen mehr Menschen gefährdet werden. Die Koordinationspflicht, die bislang nur für Richt- und Nutzungspläne galt, wird neu auf die bestehenden Bauzonen erweitert. Diese Änderung soll eine möglichst frühzeitige Koordination in allen Raumplanungsprozessen fördern, die von der Störfallvorsorge betroffen sind.

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