Parlament will Bund als Vorreiter bei Elektromobilität sehen

Medienmitteilung Parlament: Der Bund soll Elektromobilität bevorzugen, wo immer es geht. Am Montag hat der Ständerat eine Motion von Nationalrat Yannick Buttet (CVP/VS) mit 22 zu 19 Stimmen überwiesen. Nun ist der Bundesrat am Zug. Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Es gebe beim Bund bereits verschiedene Gesetzesgrundlagen für den Kauf von Elektroautos beim Bund, rief Verteidigungsminister Guy Parmelin in Erinnerung.

Stilllegungs- und Entsorgungsfonds: Jahreberichte 2016

Medienmitteilung Bundesrat: Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2016 am 22. September 2017 genehmigt und die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2016 insgesamt rund 7.0 Milliarden Franken und die Anlagerenditen im Jahr 2016 betrugen rund 6.4%.

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum revidierten Datenschutzgesetz (DSG)

An seiner Sitzung vom 15. September 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zum teilrevidierten Datenschutzgesetz verabschiedet.

Die Revision hat zum Ziel, den Datenschutz an die veränderte Umstände des Internet-Zeitalters anzupassen und die Stellung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Das Schweizer Recht soll an die Entwicklungen in der EU und im Europarat angeglichen werden, womit sichergestellt wird, dass die freie Datenübermittlung zwischen Schweizer Unternehmen und solchen in der EU auch weiterhin gewährleistet ist.

Die Bürger sollen neu von einer erhöhten Transparenz bei der Datenbearbeitung durch Unternehmen profitieren. Zudem stehen ihnen neu verbesserte Kontrollmöglichkeiten zu. Die Vorlage geht dabei nicht weiter als das Europäische Recht (kein Swiss-Finish).

Neu müssen Unternehmen, die Daten erheben, die betroffenen Personen über die Erhebung jeder Art von Daten informieren. Zudem muss der Datenschutz bereits im Planungsstadiums eines Projekt berücksichtigt werden. Ausserdem wird die Stellung und Unabhängigkeit des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) verstärkt. Weiter wird die Liste der strafbaren Verhaltensweisen an die neuen Pflichten angepasst. Der Katalog der strafbaren Handlungen und die Höhe der Bussen wurden reduziert. Des Weiteren wird fahrlässiges Handeln nicht mehr unter Strafe gestellt.

Zur Medienmitteilung (inkl. Bericht, Botschaft und Entwurf)

Gutachten zum Stilllegungsprojekt Kernkraftwerk Mühleberg liegen vor

Medienmitteilung BFE: Die Projektunterlagen der BKW Energie AG (BKW) für die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) wurden in den letzten Monaten vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) eingehend geprüft. Im nun vorliegenden Gutachten stellt das ENSI fest, dass die geplanten Stilllegungsarbeiten von der BKW nachvollziehbar dargelegt wurden und die grundlegenden Schutzziele eingehalten werden können. Auch aus der Sicht der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) erfüllt das Stilllegungsprojekt der BKW alle erforderlichen Voraussetzungen für den Erlass der Stilllegungsverfügung.

Tarife 2018: Leicht steigende Strompreise für Haushalte

Medienmitteilung Bundesrat: Für das Jahr 2018 steigen die Strompreise in der Grundversorgung für einen typischen Schweizer Haushalt leicht an. Das geht aus den Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) hervor. Ein typsicher Haushalt bezahlt im nächsten Jahr 20.4 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dies entspricht einer Zunahme von 0.3 Rp./kWh (+ 2%). Auf ein Jahr gerechnet ergibt dies für einen typischen Haushalt in der Schweiz (4'500 kWh) eine Stromrechnung für 2018 von 918 Franken, das sind 13 Franken mehr als in diesem Jahr.

Stromnetzstrategie

Medienmitteilung UREK-S: Die Energiekommission des Ständerates spricht sich gegen Sofortmassnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft aus. Sie hält aber am ihrem Entscheid fest, die sogenannte Durchschnittspreismethode aufzuheben. So soll den Elektrizitätsunternehmen erlaubt werden, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten. Bezüglich der Frage, ob der Aufhebungsentscheid rückwirkende Gültigkeit erhalten soll, wird an der Übergangsbestimmung festgehalten. Entsprechend werden lediglich jene verrechneten Kosten nicht rückerstattet werden müssen, die aus dem Tarifjahr 2014 oder früher resultieren.

 

 

Schweiz muss sich an den Klimawandel anpassen

Medienmitteilung BAFU: In der Schweiz sind die Folgen der Klimaerwärmung bereits spürbar: Die Gletscher schmelzen, Trocken- und Hitzeperioden werden häufiger, die Stabilität des Permafrosts nimmt ab. «Die Schweiz muss nicht nur ihre Treibhausgasemissionen senken, sondern sich auch an den Klimawandel anpassen, um die Risiken zu reduzieren», erklärte Marc Chardonnens, Direktor des Bundesamts für Umwelt BAFU, am 28. August 2017 anlässlich einer Medienkonferenz in Bern.

Unterstützung der Wasserkraft überlegt angehen

Die Energiekommission des Nationalrates will die Versorgung mit Strom aus Wasserkraft sichern. Allfällige Unterstützungsmassnahmen sollen jedoch überlegt angegangen werden. Aus diesem Grund hat sich die Kommission entschieden, die vom BFE (im Rahmen der Vorbereitungen zur StromVG-Revision) aktuell durchgeführten Datenerhebungen bei den Betreibern von Wasserkraftwerken abzuwarten und die Vorlage 2 zu sistieren, um das Ergebnis aktueller Abklärungen der Verwaltung bei den Elektrizitätsunternehmen abzuwarten.
 

Zur Medienmitteilung der UREK

Verrechnungsmessungen fallen laut Bundesgericht grundsätzlich in den Wettbewerbsbereich

Wie das Bundesgericht im Entscheid vom 14. Juli 2017 (BGer 2C_1142/2016) erläutert, sind Verrechnungsmessungen jedenfalls bei Produktionsanlagen mit einer Anschlussleistung von über 30 kVA Sache des Produzenten. Produzenten, die von ihrem gesetzlichen Netzanschlussrecht Gebrauch machen wollen, müssen die Kosten der streitigen Messdienstleistungen bezahlen. Mangels gesetzlicher Grundlage für eine einseitige Auferlegung von Messdienstleistungskosten durch den Netzbetreiber an den Produzenten, kann sich der Produzent für die Wahl des Messdienstleisters auf die Wirtschaftsfreiheit berufen. Mit der Durchführung der streitigen Lastgangmessung kann der Produzent demnach grundsätzlich einen Dritten seiner Wahl beauftragen.

Der Netzbetreiber, der für den Betrieb des Netzes verantwortlich ist (Art. 8 Abs. 1 StromVG), kann den Netzzugang eines Produzenten namentlich verweigern, wenn der von diesem beauftragte Messdienstleister durch unkorrekte Messungen den sicheren Betrieb des Netzes gefährden würde (Art. 13 Abs. 2 lit. a StromVG). Er muss zu diesem Zweck transparente und diskriminierungsfreie Richtlinien über die Pflichten (u.a.) des Messdienstleisters festlegen (Art. 8 Abs. 2 StromVV). Der Netzbetreiber muss, im Interesse der Gesamteffizienz und um Komplikationen vermeiden zu können, nicht alle beliebigen Messdienstleister akzeptieren, wohl aber diejenigen, welche die Voraussetzungen erfüllen.

Im Streitfall hat die ElCom zu prüfen, ob durch die Beauftragung eines Dritten der sichere Betrieb des Netzes gefährdet würde. Wenn nicht, muss die ElCom den Netzbetreiber anweisen, dem Produzenten die Zustimmung zum Wechsel des Messdienstleisters zu erteilen.

Sauberere Diesel in Sicht

Medienmitteilung EMPA: Am 1. September 2017 treten in der EU sowie in der Schweiz neue Abgasvorschriften für Personenwagen in Kraft. Diese schliessen Lücken in der bisherigen Abgasgesetzgebung und werden dafür sorgen, dass insbesondere Dieselfahrzeuge merklich sauberer werden, vor allem, was deren Stickoxidausstoss angeht – sie erlauben allerdings auch, bisherige Fahrzeuge noch eine Zeit lang weiter zu verkaufen. Die Empa empfiehlt, Diesel-Personenwagen nur dann zu kaufen, wenn sie nach Euro 6d-TEMP oder Euro 6d zugelassen sind.

Bundesverwaltungsgericht muss Einsichtsrecht betr. KEV-Entscheide neu beurteilen

Mit Entscheid vom 21. Juni 2017 (1C_532/2016) hat das Bundesgericht die Frage, ob Swissgrid Dritten gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltng (Öffentlichkeitsgesetz) Einsicht in die Listen bereits bewilligter KEV-Entscheide gewähren muss, zur Neubeurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Es hiess damit eine Beschwerde der Vereinigung Freie Landschaft Schweiz gut. Das Bundesgericht argumentierte, dass Swissgrid dem Öffentlichkeitsgesetz in Bezug auf KEV-Entscheide im Grundsatz unterstehe. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich daher im Sinne einer Neubeurteilung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im betreffenden Einzelfall spezialgesetzliche Regelungen oder eine Ausnahme vom Grundsatz des Zugangsrechts zu amtlichen Dokumenten vorliegen oder nicht. Ausserdem wäre in einem zweiten Schritt der Umfang des Einsichtsrechts zu bestimmen. Diesfalls könnten interessierte Kreise und Opponenten bereits zu einem sehr frühen Stadium, mitunter weit vor dem eigentlichen Baubewilligungsverfahren, Kenntnis über geplante Produktionsanlagen für erneuerbare Energien erlangen.

Erhöhung CO2-Abgabe im Jahr 2018

Medienmitteilung BAFU: Die witterungsbereinigten CO2-Emissionen (siehe Kasten) aus fossilen Brennstoffen sinken, aber nicht genug. Gemäss der CO2-Statistik, die das Bundesamt für Umwelt BAFU am 11. Juli 2017 veröffentlicht hat, wurde das für 2016 festgelegte Ziel, nämlich eine Abnahme um 27 Prozent gegenüber 1990, nicht erreicht. Per 1. Januar 2018 wird daher die CO2-Abgabe von 84 auf 96 Franken pro Tonne CO2 erhöht. Dieser automatische Korrekturmechanismus soll einen Anreiz für den sparsamen Umgang mit fossilen Energien und für den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen schaffen.

Strengere Effizienzkriterien für Neuwagen ab 1. Januar 2018

Medienmitteilung BFE: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Durch die Verschärfung wird sichergestellt, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. Januar 2018.

Vertretung der Schweiz im Governing Board der IEA wird neu geregelt

Medienmitteilung BR: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 beschlossen, die Vertretung der Schweiz im Governing Board der Internationalen Energieagentur (IEA) und die Zuständigkeit für die Aktivierung des IEA-Notstandsplans neu zu regeln. So wird die Vertretung der Schweiz im Governing Board neu alleine dem Bundesamt für Energie BFE übertragen (bisher BFE und Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL). Die Entscheidungsbefugnis zur Aktivierung eines IEA-Notstandsplans im Falle von Versorgungsengpässen auf dem internationalen Erdölmarkt liegt neu beim Direktor des BFE und beim Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung.