Bund erlässt methodische Grundlagen für freistehende Photovoltaikanlagen

Das Bundesgesetz über die Stromversorgung mit erneuerbaren Energien umfasst auch freistehende Photovoltaikanlagen, die mit möglichst geringen Auswirkungen auf Raum und Umwelt gebaut werden sollen. Die Kantone müssen in ihren Richtplänen geeignete Gebiete von nationalem Interesse festlegen. Zur Unterstützung hat der Bund mithilfe von Geodaten potenziell geeignete Flächen evaluiert. Beteiligt waren die Bundesämter ARE, BAFU, BFE und BLW. Die am 28. August 2025 publizierten Ergebnisse dienen als Orientierung, sind jedoch nicht verbindlich.

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