ElCom erlässt Verfügung Netznutzungsvertrag betreffend direkt an das Übertragungsnetz angeschlossenen Netznutzern

Die ElCom hat mit Verfügung 212-00384 die strittigen Punkte eines neuen Netznutzungsvertrages zwischen der nationalen Netzgesellschaft und einer einzelnen, direkt ans Übertragungsnetz angeschlossenen, nicht einigungsbereiten Netznutzerin entschieden. Damit ist der Vertrag nun rechtskräftig zustande gekommen.

Die ElCom stellte klar, dass sie Verträge oder einzelne Vertragsinhalte verfügen kann, wenn zwischen den Beteiligten innert nützlicher Frist keine Einigung erzielt wird – nicht nur bei Gefährdung des sicheren Netzbetriebs, sondern auch im Normalbetrieb. Sie stützt sich dabei auf ihre allgemeine Kompetenz zur Sicherstellung des Vollzugs des StromVG und zur Streitbeilegung bei Netznutzungsbedingungen.

Die Verfügung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen und stellt den vollständigen Netznutzungsvertrag in der endgültigen Fassung klar.

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