BVGer bestätigt Verfügung der ElCom hinsichtlich beantragter Auswechslung des Smart Meters

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerde eines Endverbrauchers gegen die Verwendung eines Smart Meters mit Abschaltfunktion abgewiesen und die ElCom-Verfügung 233-00093 (Energieradar hat berichtet) vom 5. Dezember 2023 bestätigt.

Das BVGer entschied:

  • Datenbearbeitung: Die durch die Netzbetreiberin vorgenommenen Datenbearbeitungen stützen sich auf eine genügende gesetzliche Grundlage und sind überwiegend verhältnismässig. Es werden weder besonders schützenswerte Personendaten erhoben noch Profilings erstellt. Obwohl das BVGer seine Beurteilung auf den konkreten Fall beschränkt hat, dürften die Feststellungen auch für andere intelligente Messsysteme gelten – sofern deren Datenbearbeitungen in Häufigkeit und Periodizität im Rahmen von StromVG und StromVV bleiben

  • Abschaltfunktion: Die Abschaltfunktion darf ohne Zustimmung des Endverbrauchers nur bei unmittelbarer erheblicher Gefährdung des sicheren Netzbetriebs eingesetzt werden.

  • Kein Wahlrecht für mechanische Zähler: Art. 8a sexies Abs. 7 StromVV begründet kein Recht auf Beibehaltung eines konventionellen Stromzählers; der Einsatz intelligenter Messsysteme liegt im Ermessen des Netzbetreibers.

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Netzbetreiber beim flächendeckenden Rollout intelligenter Messsysteme bis 2027, ist indessen noch nicht rechtskräftig..

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