Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung eröffnet, welche bis am 12. Februar 2026 dauert. Die Ergänzung betrifft die Umsetzungsbestimmungen für die Bundesverwaltung und die Kantone im Rahmen ihrer Vorbildfunktion. Ziel ist es, dass Bund, Kantone und bundesnahe Betriebe bis 2040 und die Armee bis 2050 netto keine Treibhausgase mehr ausstossen. Neben direkten Emissionen sollen schrittweise auch indirekte Emissionen reduziert und verbleibende Emissionen durch Negativemissionstechnologien ausgeglichen werden.