Sachplanverfahren ohne Verpackungsanlagen für radioaktive Abfälle bei den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt

In der laufenden dritten und letzten Etappe des Sachplanverfahrens, mit dem nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz gesucht wird, werden unter anderem die Standorte der Oberflächeninfrastrukturen festgelegt. Dazu gehört auch eine Anlage, in der die radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter verpackt werden. Nun ist klar: Die Betreiber der beiden Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt verzichten aufgrund ihrer Vorabklärungen auf konkrete Vorschläge zu einer Brennelementverpackungsanlage (BEVA) auf ihrem Gelände.

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