ElCom: Anpassung Weisungen Netzverstärkung 1/2019

Aufgrund der Änderungen im Stromversorgungsgesetz sowie in der Stromversorgungsverordnung im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 hat die ElCom beschlossen, die Weisung Netzverstärkung 2/2015 zu ergänzen. Die neue Weisung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

Mit dem Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen kann zur Sicherstellung eines stabilen Netzbetriebs und mit Zustimmung der Betroffenen auf den Verbrauch, die Erzeugung oder die Speicherung von Strom Einfluss genommen werden. Der Netzbetreiber ist beim Anschluss einer Energieerzeugungsanlage verpflichtet, zu prüfen, ob eine Netzverstärkung tatsächlich notwendig ist oder durch den Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen vermieden werden kann.

Deshalb ist bei Netzverstärkungsgesuchen nachzuweisen, dass der Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen gemäss Artikel 17b StromVG geprüft worden ist. Stimmt der Produzent dem Einsatz eines intelligenten Steuer- und Regelsystems zu, ist zu vereinbaren, wie der Einsatz des Systems vergütet wird (Art. 8c Abs. 1 StromVV). Die Vergütung muss auf sachlichen Kriterien beruhen und darf nicht diskriminierend sein (Art. 8c Abs. 2 StromVV). Kommt keine Einigung zu Stande, ist dies in geeigneter Form nachzuweisen. Der Nachweis muss für Anschlussgesuche erbracht werden, welche ab dem 1. Juli 2019 beim Netzbetreiber eingehen.

Zu den Weisungen

EU: EuGH sieht Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland nicht als staatliche Beihilfe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt den Beschluss der Kommission, wonach das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasst habe, für nichtig.

Im Jahr 2012 führte Deutschland mit dem Gesetz über erneuerbare Energien (EEG 2012) eine Förderregelung zugunsten von Unternehmen ein, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Grubengas erzeugen (EEG-Strom). Mit Beschluss vom 25. November 2014 stellte die Kommission fest, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasse, wobei sie diese weitgehend billigte. Die von Deutschland gegen diesen Beschluss erhobene Klage wurde vom Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 10. Mai 2016 abgewiesen. Gegen dieses Urteil hat Deutschland beim Gerichtshof ein Rechtsmittel eingelegt. Mit seinem heutigen Urteil gibt der Gerichtshof dem Rechtsmittel statt, hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass das Gericht die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen hat.
Infolgedessen fehlt eine Voraussetzung für die Einstufung der Vorteile, die sich aus den mit dem EEG 2012 eingeführten Mechanismen ergeben, als „Beihilfen“.

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ElCom: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verfügung der ElCom

In einem am 20. Februar 2019 ergangenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Verfügung der ElCom 211-00016 vom 17. November 2016 vom betroffenen Elektrizitätsversorgungsunternehmen erhobene Beschwerde vollumfänglich abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Im Urteil hält das Bundesverwaltungsgericht unter anderem fest, dass die bundesrechtliche Regelung zu den Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen den Kantonen und Gemeinden eine gewisse Autonomie belassen wollte. Unter Wahrung dieser Autonomie verfügt die ElCom im Rahmen der Stromversorgungsgesetzgebung jedoch über eine umfassende Aufsichtskompetenz. Gemäss Bundesverwaltungsgericht erstreckt sich die Prüfungskompetenz der ElCom in der Grundversorgung auch auf sogenannte Ökostromprodukte, das heisst auf alternative Energieprodukte mit ökologischem Mehrwert.

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

ElCom: Bericht zur Cyber-Sicherheit

Die ElCom hat einen Bericht zur Cyber-Sicherheit veröffentlicht. Durch die mit der Digitalisierung einhergehenden zunehmend komplexere Energieversorgung nehmen neben der Vernetzung auch die Sicherheitsrisiken zu. Aus diesem Grund ist die Cyber-Sicherheit ein zentrales Thema bei der Gewährleistung der Stromversorgung. Um sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen, hat die ElCom daher entschieden, die 92 grössten Netzbetreiber zu ausgewählten organisatorischen und technischen Cyber-Sicherheitsmassnahmen zu befragen. Aus den Resultaten geht hervor, dass die Verbesserungen der organisatorischen Massnahmen zentral sind.

Zum Bericht Cyber-Sicherheit

ElCom: Mittelung zu neuartigen Netznutzungs- und Energietarifen sowie zu virtuellen Speicher

Zahlreiche Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben Modelle virtueller Speicher eingeführt oder planen solche Modelle. Im Gegensatz zur physischen Speicherung wird bei einem Modell mit virtuellem Speicher kein Strom gespeichert. Es handelt sich vielmehr um ein reines Abrechnungssystem. Die ElCom hat sich eingehend mit der Zulässigkeit solcher virtueller Speicher auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass abweichende Netznutzungstarife und besondere Tarife für die Energieversorgung in Modellen virtueller Speicher mit den stromversorgungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar seien.

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BR: Bundesrat revidiert Energieförderungs- und Energieverordnung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 Änderungen der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung verabschiedet. Er passt damit unter anderem die Fördersätze der Einspeise- und Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen an.

Die Rahmenbedingungen für den Zusammenschluss zum Energieverbrauchs (ZEV) werden wie folgt präzisiert:

Neu hält die revidierte Energieverordnung explizit fest, dass sich ein ZEV auch über Strassen, Eisenbahntrassen sowie Bäche oder Flüsse erstrecken kann, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis dazu gibt. Zudem können Mess- und Verwaltungskosten neu anteilsmässig an Mieter und Pächter verrechnet werden. Weiter wird geregelt, dass sowohl Mieter und Grundeigentümer von den durch den ZEV erzielten Einsparungen profitieren sollen. Falls die Kosten der intern produzierten Elektrizität tiefer sind als die Kosten des externen Stromproduktes, kommt die erzielte Einsparung neu je zur Hälfte den Grundeigentümern und den Mietern zugute.

Die Änderungen treten per 1. April 2019 in Kraft.

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BFE: 101.1 Milliionen an Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftwerke

In der Schweiz können seit 2018 Investitionsbeiträge für neue Grosswasserkraftwerke sowie für wesentliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen beantragt werden. Das Bundesamt für Energie hat die per Stichtag 30. Juni 2018 eingegangenen Gesuche geprüft und nun drei Betreiberfirmen Investitionsbeiträge von insgesamt 101.2 Millionen Franken zugesprochen. Damit werden die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig ausgeschöpft.

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Swiss Economics: Bulletin-Artikel zum Thema Wasserkraft versus Batterien

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat einen Artikel auf bulletin.ch zum Speicherpotenzial der Wasserkraft publiziert. Der Artikel kommt zum Schluss, dass Batterien aufgrund ihrer hohen Geschwindigkeit in der Verfügungsstellung von Leistung, Wasserkraftwerke in der Netzregelung gut ergänzen können. Auf absehbarer Zeit würden Batteriespeicher die Speicherfunktion von Wasserkraftwerken allerdings nicht ersetzen können.

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BFE: Publikation Dialogpapier zu Herausforderungen der Digitalisierung in der Energiewelt

Die Digitalisierung kann als einer der wichtigen Treiber für die schnelle Veränderung des Energieversorgungssystems in der Schweiz ausgemacht werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) beobachtet daher bereits seit 2017 die digitalen Entwicklungen im Energiesektor. Das am 17. Januar 2019 vom BFE publizierte Dialogpapier “Digitalisierung und die Energiewelt” fasst diese Beobachtung zusammen und zeigt potentielle Auswirkungen der Digitalisierung auf die Schweizer Energiewelt auf. Das BFE wird aufbauend auf dem Dialogpapier die Arbeiten ab 2019 im Rahmen eines “Digital Innovation Office” weiterführen.

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UVEK: Kraftwerk Reckingen AG reicht Konzessionserneuerungsgesuch ein

Die Kraftwerk Reckingen AG hat am 4. Januar 2019 ein Konzessionserneuerungsgesuch für das Kraftwerk Reckingen für die Dauer von 60 Jahren beim UVEK eingereicht. Ab dem 8. Januar 2019 erhalten die Bürger auf beiden Seiten des Rheins für einen Monat die Möglichkeit, die Gesuchtsunterlagen einzusehen und gegebenenfalls Einsprache gegen die Konzessionserneuerung einzureichen.

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BR: UVEK - Gemeinsame Roadmap zur Förderung der Elektromobilität unterzeichnet

Auf Einladung von Bundesrätin Doris Leuthard haben Vertreter der Automobil-, Elektrizitäts-, Immobilien- und Fahrzeugflottenbranche und deren Verbände sowie Vertreter von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden eine gemeinsame Roadmap zur Förderung der Elektromobilität unterzeichnet. Ziel der Roadmap ist es, den Anteil der Elektrofahrzeuge an den Neuzulassungen von Personenwagen bis 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen.

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