Wasserkraft Schweiz: Statistik 2016 und interaktive Karte

Medienmitteilung BFE: Am 1. Januar 2017 waren in der Schweiz 643 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 kW in Betrieb (1.1.2016: 623 Anlagen). Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 989 MW zugenommen. Der grösste Anteil der Zunahme erfolgte aufgrund der Inbetriebnahme von Pumpspeicherkraftwerken.

UREK-N schlägt Modell 'ausschliesslich inländischer Strom aus Erneuerbaren Energien für gebundene Endkunden' vor

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates zeigt sich überzeugt davon, dass rasches gesetzgeberisches Handeln im Sinne einer Übergangslösung zur Stärkung der inländischen Produktion aus erneuerbaren Energien, namentlich der Wasserkraft, nötig ist, so eine Medienmitteilung. Die tiefen Strompreise erschwerten Unterhalt und Ausbau der inländischen Kraftwerke, weshalb die Kommission ein Modell vorschlägt, wonach feste Endverbraucher ausschliesslich Elektrizität aus erneuerbaren Energien von inländischen Kraftwerken geliefert erhalten. Ausgeschlossen vom System ist die bereits unterstützte oder geförderte Stromproduktion. Auch soll keine zusätzliche Abgabe bei den Endkunden erhoben werden.

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Schweiz-EU: Wiederaufnahme der Verhandlungen über alle hängigen Dossiers

Bundespräsidentin Doris Leuthard hat sichmit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, getroffen. Beim Gespräch wurden die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erörtert, so eine Medienmitteilung der Direktion für Europäische Angelegenheiten (DEA). Doris Leuthard und Jean-Claude Juncker verständigten sich auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über alle hängigen Dossiers.

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Ausbau des Grimsel-Kraftwerks laut Bundesgericht mit Moorlandschaftsschutz vereinbar

Das Bundesgericht (Urteil 1C_79/2016) heisst die Beschwerde der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gut. Der Bundesrat durfte die südliche Grenze der "Moorlandschaft Grimsel" 2004 entgegen der Ansicht des Berner Verwaltungsgerichts 27 Meter über dem heutigen Seespiegel festlegen. Dem beabsichtigten Ausbau des Kraftwerks steht damit mit Blick auf den Moorlandschaftsschutz nichts entgegen. Die Sache wurde zur weiteren Behandlung ans Berner Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

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FINMA: Aufsichtsmitteilung 'FinfraG: Meldepflichten / Transaktionsregister'

Die FINMA informiert mit der Aufsichtsmitteilung 02/2017 "Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Meldepflichten / Transaktionsregister" über die Bewilligung eines schweizerischen Transaktionsregisters sowie die Anerkennung eines ausländischen Transaktionsregisters. Die Bewilligung und Anerkennung der Transaktionsregister löst für Schweizer Marktteilnehmende die gestaffelte Inkraftsetzung der Pflicht zur Meldung von Derivatgeschäften an ein Transaktionsregister aus.

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ElCom sieht Importabhängigkeit weiter am zunehmen

Auszug Newsletter ElCom 03/2017: Mit Blick nach vorne sieht die ElCom im Zusammenhang mit der Importabhängigkeit grosse Herausforderungen auf die Schweizer Versorgungssicherheit zukommen. Bleiben die Zubauraten der erneuerbaren Energien moderat, dürfte die Importabhängigkeit weiter zunehmen. Damit die Importrisiken minimiert werden können, müssen einerseits beim Netzausbau Fortschritte erzielt werden – beispielsweise der Transformator in Mühleberg sowie die Spannungserhöhung zwischen Bassecourt und Mühleberg. Andererseits ist zu betonen, dass eine hohe Importabhängigkeit auch eine entsprechende Exportbereitschaft der Nachbarländer voraussetzt. Die Situation in diesem Winter hat gezeigt, dass die Verfügbarkeit der Importkapazität aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Produktion (Frankreich) und Netzengpässen (Deutschland und Italien) limitiert sein kann. Dem Risiko „Importverfügbarkeit“ ist, insbesondere im Hinblick auf die Ausserbetriebnahmen der restlichen Kernkraftwerke in Süddeutschland bis 2022 sowie auf die Verzögerungen beim innerdeutschen Netzausbau, die notwendige Beachtung zu schenken.

ENTSO-E äussert sich zu BREXIT

Mit einem in einer Medienmitteilung veröffentlichten Brief an Michel Barnier (Beauftragter der EU-Kommission für die Austrittsverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich) und David Davis (Minister des neu geschaffenen britischen Ministeriums für den Austritt aus der EU) hat sich der ENTSO-E zu möglichen Auswirkungen des 'BREXIT' auf den Energiebereich geäussert. Gemäss ENTSO-E wird es essentiell sein, nach dem 'BREXIT' weiterhin den Betrieb eines integrierten Europäischen Stromsystems zu fördern.  Insbesondere eine enge Zusammenarbeit in der grenzübergreifenden Kooperation sei wichtig, sowie sicherzustellen, dass die derzeitigen Verhandlungen nicht in Hindernissen für einen effizienten Energieaustausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich resultieten und so die Versorgungssicherheit gefährdeten. Daher empfiehlt der ENTSO-E innerhalb der Verhandlungen frühzeitig die Auswirkungen auf den Energiebereich in den Fokus zu nehmen und bietet seinen technischen und sonstigen Expertensupport an.

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BR: Präzisierung BLN-Inventar soll Handhabung erleichtern

Medienmitteilung BR: Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst die typischsten und wertvollsten Landschaften der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2017 die Revision des Inventars und der dazugehörigen Verordnung gutgeheissen. Die 162 Objekte des Inventars sind neu im Detail beschrieben, und die Gründe für ihre nationale Bedeutung sowie die spezifischen Schutzziele wurden präzisiert. Diese Ergänzungen verbessern die Handhabung des Inventars auf Bundes- und Kantonsebene sowie seine Wirksamkeit.

Die Landschaften und Naturdenkmäler, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst sind, zählen zum landschaftlichen Erbe der Schweiz. Sie prägen ausserdem die regionale Identität und sind ein bedeutendes touristisches Kapital. Als beliebte Erholungsräume tragen Sie überdies zur Gesundheit der Bevölkerung bei.

Im Zentrum der Revision des Inventars und der entsprechenden Verordnung steht die grundlegende Überarbeitung der Umschreibungen der 162 Inventarobjekte. Die einzelnen Objekte sind neu viel umfassender beschrieben. Die nationale Bedeutung der Objekte wird präziser begründet, die Merkmale der einzelnen Landschaften werden im Detail beschrieben, und es werden objektspezifische Schutzziele formuliert. Mit der Revision werden die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) umgesetzt und der vom Bundesrat erteilte Auftrag erfüllt.

Dank der Präzisierungen wird die Sicherheit beim Vollzug und in der Planung erheblich verbessert. Die zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden verfügen künftig über bessere Grundlagen für die Beurteilung von Vorhaben, die BLN-Objekte betreffen. Die Interessenabwägung wird erleichtert, und Bewilligungsverfahren werden beschleunigt.

Die Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) wurde entsprechend geändert. Sie schafft namentlich eine Rechtsgrundlage für die Nachverfolgung und Wirkungskontrolle der getroffenen Massnahmen.

Das BLN und die totalrevidierte Verordnung treten am 1. Juni 2017 in Kraft.

UREK-N: Stromnetzstrategie auf Kurs

Medienmitteilung UREK-N: Die Energiekommission des Nationalrates unterstützt weitgehend die Stromnetzstrategie, mit der die Grundlagen für eine bedarfs- und zeitgerechte Entwicklung der Stromnetze geschaffen werden sollen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Stromnetzstrategie (16.035) beraten und ist weitgehend dem Ständerat gefolgt. Bei der zentralen Frage des Mehrkostenfaktors unterstützt sie mit 14 zu 11 Stimmen den Vorschlag des Bundesrates, wonach Leitungen mit einer Nennspannung von unter 220 kV grundsätzlich als erdverlegte Kabel ausgeführt werden. Entscheidend ist dabei, dass dies technisch und betrieblich möglich ist und die Mehrkosten im Vergleich zu einer Freileitung den Faktor 3.0 nicht übersteigen. Eine Minderheit ist allerdings der Ansicht, dass auch ein Mehrkostenfaktor von 2.0 ausreichend wäre.
Was die Überschreitung des Mehrkostenfaktors anbelangt, so schliesst sich die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung dem Ständerat an, der keine Überwälzung zulasten der Endkunden wünscht. Nur wenn ein Dritter die den Mehrkostenfaktor übersteigenden Kosten trägt, soll eine Überschreitung zulässig sein. Eine Minderheit bevorzugt allerdings die Version des Bundesrates. Dieser möchte sich die Möglichkeit vorbehalten, auch bei bis zu zweifacher Überschreitung des Mehrkostenfaktors in Fällen, wo eine erhebliche Entlastung des betroffenen Gebietes erzielt werden kann, eine Erdverkabelung für obligatorisch zu erklären.

Wie Bundesrat und Ständerat spricht sich die Kommission auch für intelligente Netze aus, die den Energieverbrauch optimieren sollen. Sie schafft aber eine Differenz zum Ständerat, indem sie verlangt, dass die Verwendung intelligenter Steuer- und Regelsysteme bei Endverbrauchern deren Zustimmung bedarf.

Anlass zur Diskussion gab schliesslich auch der Entscheid des Ständerates, den Elektrizitätsunternehmen zu erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne die Preisvorteile aus ihren Einkäufen am Markt weitergeben zu müssen. In der Kommission wurden weiterführende Überlegungen angestellt, ob angesichts der angespannten Lage auf dem Strommarkt möglicherweise dringender Handlungsbedarf besteht und Übergangslösungen zur Stützung insbesondere der Schweizer Wasserkraft angebracht wären. Hierzu werden an der kommenden Sitzung Anhörungen stattfinden.

Die Kommission hat zudem die Standesinitiative des Kantons Bern (15.319) vorgeprüft, die verlangt, dass der Bundesbeitrag für den Hochwasserschutz von 35 bis 45 Prozent auf 45 bis 55 Prozent angehoben wird. Sie stellt fest, dass in diesem Bereich vor allem beim Unterhalt der bestehenden Schutzbauten Bedarf besteht, und dass das Bundesamt für Umwelt derzeit eine Beteiligung des Bundes an diesen Kosten prüft. Sie beantragt daher mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 27. und 28. März 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard in Bern getagt.

Bundesrätin Leuthard zum EnG-Referendum

Am 21. Mai 2017 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das revidierte Energiegesetz. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz kann mit der Vorlage die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken, so Bundesrätin Leuthard in einer Medienmitteilung. Damit bieiben die Investitionen in der Schweiz und flössenen nicht ins Ausland ab. Davon profitierten Bevölkerung und Wirtschaft, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard heute bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.

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ENTSO-E feiert Annahme aller Network-Codes

Im März wurde der letzte der insgesamt acht Netzkodizes (Networkcodes) im Energiebereich seitens der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gutgeheissen. Es handelt sich um den Netzkodex 'Guideline on Electricity Balancing', welcher Regelungen für einen wettbewerblichen grenzüberschreitenden Markt für Ausgleichenergie festlegt, um Netzkosten zu reduzieren und es zudem Erneuerbaren Energieträgern zu ermöglichen, am Ausgleichsenergiemarkt teilzuhaben.

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SIX erhält Genehmigung für Transaktionsregister für die Schweiz

SIX Security Services hat gemäss Medienmitteilung die Genehmigung der FINMA zur Lancierung des Transaktionsregisters für die Schweiz erhalten. Nachdem die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) das offizielle Transaktionsregister für den Schweizer Derivathandel genehmigt hat, wird SIX Securities Services ihr zentrales Transaktionsregister - das SIX Trade Repository – für die Schweiz lancieren.

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BFE: Sondierungsgesuche für Jura Ost und Zürich Nordost liegen öffentlich auf

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat im September 2016 die Sondiergesuche für die Regionen Jura Ost und Zürich Nordost beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Seit dem 27. Februar 2017 liegen die Gesuche zur Standortregion Jura Ost während 30 Tagen öffentlich auf, seit 13. März 2017 die Gesuche zur Standortregion Zürich Nordost. Während der öffentlichen Auflage haben die vom Projekt Betroffenen die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Zuständig für den Entscheid über die von der Nagra eingereichten Sondiergesuche ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Bewilligungen für die Sondierbohrungen in den beiden Regionen liegen voraussichtlich Mitte 2018 vor. Mit den Sondierbohrungen wird die Nagra den Kenntnisstand im Hinblick auf die definitive Standortwahl in Etappe 3 des SGT vertiefen.

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Bundesrat verabschiedet Bericht über Fracking

Der Bundesrat hat seine Haltung zur Nutzung des Untergrundes durch hydraulische Frakturierung (Fracking) festgelegt. Grundsätzlich soll der Einsatz dieser Technologie unter gewissen Bedingungen möglich sein, insbesondere bei Bohrungen für die Gewinnung von Erdwärme aus grosser Tiefe, so eine Medienmitteilung des Bundesrates. Die Erschliessung von Gasvorkommen mittels Fracking unterstützt der Bundesrat aus klimapolitischen Gründen hingegen nicht. Für ein Moratorium sieht er keinen Anlass.

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Bundesrat heisst Bericht 'tiefe Geothermie in der Schweiz' gut

Der Bundesrat hat den Bericht „Konzipierung und Umsetzung von Fördermassnahmen für die Nutzung der tiefen Geothermie in der Schweiz“ gutgeheissen. Fazit des Berichts ist, dass Energie aus dem Erdinneren einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz leisten könnte. Das erste Paket der Energiestrategie 2050 enthält Massnahmen, mit denen das Potential der Geothermie über Technologieentwicklung, Forschung und Innovation künftig besser erschlossen werden kann. Weitere Massnahmen erachtet der Bundesrat derzeit als nicht nötig.    

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