Bundesrat verabschiedet Bericht über Fracking

Der Bundesrat hat seine Haltung zur Nutzung des Untergrundes durch hydraulische Frakturierung (Fracking) festgelegt. Grundsätzlich soll der Einsatz dieser Technologie unter gewissen Bedingungen möglich sein, insbesondere bei Bohrungen für die Gewinnung von Erdwärme aus grosser Tiefe, so eine Medienmitteilung des Bundesrates. Die Erschliessung von Gasvorkommen mittels Fracking unterstützt der Bundesrat aus klimapolitischen Gründen hingegen nicht. Für ein Moratorium sieht er keinen Anlass.

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Bundesrat heisst Bericht 'tiefe Geothermie in der Schweiz' gut

Der Bundesrat hat den Bericht „Konzipierung und Umsetzung von Fördermassnahmen für die Nutzung der tiefen Geothermie in der Schweiz“ gutgeheissen. Fazit des Berichts ist, dass Energie aus dem Erdinneren einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz leisten könnte. Das erste Paket der Energiestrategie 2050 enthält Massnahmen, mit denen das Potential der Geothermie über Technologieentwicklung, Forschung und Innovation künftig besser erschlossen werden kann. Weitere Massnahmen erachtet der Bundesrat derzeit als nicht nötig.    

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UVEK legt Kapitalkostensatz für Stromnetze für das Jahr 2018 fest

Medienmitteilung: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Jahr 2018 auf 3.83% fest. Damit ergibt sich im Vergleich zum Tarifjahr 2017 keine Veränderung.

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Beschaffungsrechts

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Beschaffungsrechts und zum revidierten WTO-Übereinkommen: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Ein Hauptziel der Revision ist die Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen. Parallel dazu hat der Bundesrat auch die Botschaft zum revidierten WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 2012 (GPA) verabschiedet. Das neue Abkommen verbessert Transparenz und Marktzugang und ersetzt das ursprüngliche Abkommen von 1994.

Vernehmlassung Verordnungsrevisionen Energiestrategie 2050 (1. Paket) eröffnet

Der Bundesrat informiert in einer Medienmitteilung über die am heutigen Tag eröffnete Vernehmlassung zu den Verordnungsrevisionen der Energiestrategie 2050 (1. Paket). Diese wird bis 8. Mai 2017 andauern. Im Falle einer Annahme des Referendums gegen das Energiegesetz am 21. Mai 2017 bliebe alles wie bisher und die angelaufenen Arbeiten würden eingestellt.

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UREK-N lehnt Klima- und Energielenkungssystem (KELS) einstimmig ab, stimmt Ratifizierung des Pariser Übereinkommens zum Klimaschutz zu

Medienmitteilung UREK-N: Die Vorlage des Bundesrates zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem KELS (15.072) stellt die zweite Etappe in der Energiestrategie 2050 dar und soll den Übergang vom einem Förder- zu einem Lenkungssystem regeln. Nach ausführlichen Beratungen zur Vorlage beschliesst nun die Kommission einstimmig mit 24 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Grossteil der Kommission bestreitet zwar keineswegs den Nutzen von Lenkungssystemen, beurteilt aber die Instrumente der Klima- und Energielenkung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, als unzureichend, zu wenig differenziert und im aktuellen Marktumfeld wirkungslos. Ein anderer Teil der Kommission ist der Auffassung, die Vorlage sei wirtschaftsschädlich und schade dem Standort Schweiz. Mit Blick auf die Schwierigkeiten der Schweizer Stromproduzenten im gegenwärtigen Marktumfeld, ist sich die Kommission einig, müssten rasch tragfähige Lösungen gefunden werden, die die Probleme sowohl kurz- wie auch langfristig angehen würden. Die Kommission wird sich denn auch umgehend in ihrer Arbeit mit der Frage nach dem geeigneten Modell für den Strommarkt beschäftigen, und im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes, das der Bundesrat Ende Jahr vorlegen soll, wird das Parlament bereits erste wichtige Entscheide zum Klimaschutz fällen.

Ja zum Pariser Klimaübereinkommen

Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission entschieden, den Bundesrat zu ermächtigen, das Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz nach 2020 (16.083) zu ratifizieren. Dabei beschloss sie mit 13 zu 12 Stimmen, das Reduktionsziel der Schweiz, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken, definitiv zu übermitteln. Der Beitritt der Schweiz mit einem ambitionierten Ziel sei ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz, ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht. Es müsse jetzt gehandelt werden, um grössere Schäden oder schwere Konflikte aufgrund des Klimawandels möglichst zu vermeiden. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das Übereinkommen sein unnötig, die Schweiz könne auch sonst Massnahmen zum Klimaschutz ergreifen, ist sie der Auffassung. Andere Minderheiten möchten das Übereinkommen ratifizieren, aber mit einem Reduktionsziel der Schweiz von 40 respektive 60 Prozent. Der Anteil der Massnahmen im In- und Ausland für die Zielerreichung im Rahmen des Pariser Übereinkommens ist offen und wird in der Totalrevision des CO2-Gesetzes festgelegt.

Die Kommission hat am 30. und 31. Januar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard sowie Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

ACER gibt erstes feedback zum Massnahmenpaket "Clean Energy"

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ein erstes Feedback zu den Schlüsselelementen der Vorschläge der Europäischen Kommission im Massnahmenpaket "Clean Energy" veröffentlicht. ACER führt in ihrer Medienmitteilung aus, man werde sich zukünftig noch detaillierter mit der Thematik auseinandersetzen - auch mit Hinblick auf den Gas-Sektor.

Clean Energy - ACER's initial reactions

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat ein Massnahmenpaket zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Union vorgelegt, welches den Wandel der globalen Energiemärkte im Zuge des Übergangs zu "Clean Energy" begleiten soll.

Der Gesetzgebungsvorschlag "Clean Energy for All Europeans" umfasst Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Elektrizitätsmarktdesign, Versorgungssicherheit und Verwaltungsregeln für die Energie Union. Zusätzlich schlägt die Kommission einen neuen Weg hin zum "Ecodesign", sowie eine Strategie für vernetzte und automatisierte Mobilität vor. Das Paket umfasst zudem Aktionen zur Förderung der Innovation im Bereich "Clean Energy" und zur Sanierung von Bauten. Sowohl öffentliche als auch private Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Europäischen Union sollen gefördert werden. Weiter verpflichtet sich die EU zu einer Reduktion von CO2 Emissionen von mindestens 40% bis zum Jahr 2013 unter gleichzeitiger Modernisierung der Wirtschaft der Gemeinschaft, Wachstum und genügent Arbeitsplätzen für alle Unionsbürger. Die Union möchte mit ihren Vorschlägen drei Ziele verfolgen: Energieeffizienz priorisieren, weltweit die Führung im Bereich erneuerbare Energieen übernehmen und erschwingliche Preise für Endverbraucher sicherstellen.
 

Link zur Medienmitteilung von ACER

Link zur Medienmitteilung der Europäischen Kommission

avenir suisse spricht sich für volle Strommarktöffnung und Privatisierung der Stromunternehmen aus

Der Think Tank Avenir Suisse fordert in einem Artikel die volle Strommarktöffnung auch für (kleine) Endverbraucher und plädiert für die Privatisierung der Stromunternehmen.

Link zum Artikel "Monopole schaden den Konsumenten"

Bilaterale Gespräche von BR Leuthard zu int. Energie- und Klimapolitik

Medienmitteilung BR: Die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union (EU), die internationale Energie- und Klimapolitik, Fragen der Migration und aktuelle Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Frieden: Dies waren die Schwerpunkte der bilateralen Gespräche von Bundespräsidentin Doris Leuthard am Rande des WEF-Jahrestreffens 2017 in Davos. Die Bundespräsidentin kam mit über einem Dutzend Staats- und Regierungschefs zu längeren Gesprächen zusammen und traf ausserdem Maroš Šefčovič, Vizepräsident der EU-Kommission.

„Internationale Zusammenarbeit und Verständigung helfen, Ungleichheiten zu beseitigen“, erklärte Bundespräsidentin Leuthard am Freitag, 20. Januar 2017, zur Bilanz ihres Aufenthalts in Davos.

Gegenüber den Regierungschefs der EU-Staaten Österreich, Belgien und Kroatien – Bundeskanzler Christian Kern, Premierminister Charles Michel und Premierminister Andrej Plenković – sowie gegenüber EU-Vizekommissionspräsident Šefčovič erläuterte die Bundespräsidentin die Ende letzten Jahres gefällten Entscheide des Parlaments und des Bundesrates und die Ziele der Schweizer Europapolitik. Sie erklärte, dass nun nach einer Phase der Unsicherheit Lösungen in bisher blockierten Dossiers gefunden werden sollen.

Das Thema Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Klima stand bei einem Treffen mit Philippe Couillard, dem Premierminister der kanadischen Provinz Québec, im Vordergrund; hier wurde eine entsprechende Verständigung zwischen der Schweiz und Québec unterzeichnet.

Weitere Treffen fanden statt mit dem Präsidenten Kolumbiens, Juan Manuel Santos, dem Präsidenten der Ukraine, Petro Poroschenko und dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew sowie den folgenden Regierungschefs: Aleksandar Vučić (Serbien), Giorgi Kwirikaschwili (Georgien), Ranil Wickremesinghe (Sri Lanka), Hun Sen (Kambodscha), Nguyễn Xuân Phúc (Vietnam), Nawaz Sharif (Pakistan), Youssef Chahed (Tunesien) und Hailemariam Dessalegn (Äthiopien).

Zudem nahm die Bundespräsidentin in Davos an zwei öffentlichen Debatten teil, dem SRF-Gespräch zum Thema „Die Demokratie stärken“ und an einem Anlass der Open Forum-Reihe zum Thema „Bridging Generational Differences“. Das Open Forum will mit diesem Diskussionsthema junge Leute motivieren, sich stärker am politischen Prozess zu beteiligen. Des Weiteren zählten zwei Veranstaltungen zur Digitalisierung zum Programm der Bundespräsidentin.

Massnahmen gegen Stromengpässe an der Grenze

Medienmitteilung UREK-N: Die Energiekommission des Nationalrates hat einer Vorlage ihrer Schwesterkommission zugestimmt, die den Vorrang für die Nutzung des grenzüberschreitenden Übertragungsnetzes bei Engpässen neu regelt. Die Änderung ist ein Beitrag an die Systemstabilität und erhöht die Versorgungssicherheit

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates stimmte der Vorlage 15.430 «Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz» mit 22 zu einer Stimme deutlich zu. Mit der Gesetzesänderung sollen die Vorränge für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien gestrichen werden. Sie wurden ursprünglich vom Gesetzgeber eingeführt, um die erneuerbaren Energien zu fördern, und damit die Netzbetreiber jederzeit den gesetzlich festgelegten Versorgungsauftrag an inländische Kleinbezüger sicherstellen können. Bei der Gewährung aller Vorränge allerdings bestünde das Risiko, dass die Kapazitäten an der Grenze nicht ausreichen könnten.

Nicht betroffen von der Änderung ist der Vorrang für Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Lieferverträgen (Langfristverträge). Mit Verweis auf den Investitions- und Vertrauensschutz wurde dieser Vorrang im ursprünglichen Entwurf von der UREK-S nicht gestrichen. Diese Auffassung unterstützt die UREK-N nicht vorbehaltlos. Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, die Langfristverträge hätten bei der Aufnahme der Vorränge in das Stromversorgungsgesetz im Jahr 2007 bereits eine Übergangslösung dargestellt. Mit 12 gegen 11 Stimmen bei einer Enthaltung führte sie denn eine Bestimmung ein, die die Vorränge der Langfristverträge spätestens in zehn Jahren nach Inkrafttreten dieser Vorlage aufheben soll. Die Minderheit folgt den Überlegungen der UREK-S und will den Vorrang für die Langfristverträge aufrechterhalten.

ElCom veröffentlicht Mitteilung zu den anrechenbaren Energiekosten

Die Elcom hat eine Mitteilung zur Umsetzung des CKW-Urteils (anrechenbare Energiekosten) publiziert. Hiernach hat eine Analyse der seitens der Verteilnetzbetreiber gemäss Art. 11 Abs. 1 StromVG an die ElCom gelieferten Daten ergeben, dass sich rund 80 Prozent der Verteilnetzbetreiber an die Vorgaben der ElCom ("Durchschnittspreismethode") hielten und somit nicht oder nur unwesentlich von dem Bundesgerichtsurteil betroffen seien. Dies, die fehlende Rechtskraft mehrerer von der ElCom geführter Verfahren im Bereich der allgemeinen Energiekosten, sowie die mögliche Ausserkraftsetzung von Art. 6 Abs. 5 StromVG (rückwirkend per 1. Dezember 2016) nennt die ElCom in ihrer Mitteilung als Gründe dafür, zu einzelnen Detailfragen, welche das Bundesgericht nicht explizit thematisiert hat, keine Stellung zu nehmen.

Swissnuclear legt Kostenstudie 2016 vor

Swissnuclear hat der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) die Kostenstudie 2016 vorgelegt. Dies teilt das BFE in einer Medienmitteilung mit. Die Studie wird in den nächsten Monaten durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie unabhängige Kostenexperten überprüft. Basierend auf der Kostenstudie 2016 hat die Verwaltungskommission des STENFO die provisorischen Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017-2021 festgelegt.

ENSI empfiehlt drei potentielle Tiefenlager-Standortgebiete zur Weiteruntersuchung

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) empfiehlt, die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle weiter zu untersuchen, wie das BFE in einer Medieninformation mitteilt. Dies ist das Hauptergebnis der seit Januar 2015 laufenden Analysen des ENSI zu den von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) eingereichten Unterlagen. Das ENSI hat seine Überprüfung nun abgeschlossen und wird das detaillierte Gutachten bis Frühling 2017 fertigstellen.

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Deutschland: Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Atomausstieg / Entschädigung für die Stromkonzerne

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden der AKW-Betreiber E.On, RWE und Vattenfall gegen den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie teilweise gutgeheissen. Die Beschwerdeführerinnen rügten vornehmlich eine Verletzung der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz) durch die 13. Novelle des Atomgesetzes. Es geht um Milliardenentschädigungen.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

"Stromkonzerne sollen entschädigt werden", NZZ vom 6. Dezember 2016