Benoît Revaz wird neuer Direktor des Bundesamts für Energie

Medienmitteilung: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Benoît Revaz zum neuen Direktor des Bundesamts für Energie (BFE) ernannt. Der 44-jährige Jurist ist seit 2014 Senior Advisor des Unternehmens E-CUBE Strategy Consultants. Er ersetzt per 1. Oktober 2016 Walter Steinmann, der in den Ruhestand tritt. Der neue Direktor wird unter anderem die Umgestaltung der künftigen Schweizer Energielandschaft begleiten. [...]

Entso-E: EU market design must tackle innovation gap in power networks

At the Innogrid 2020+ in Brussels EDSO for Smart Grids and ENTSO-E called on regulators to support the game-changing in the energy sector by encouraging network operators to become innovation leaders. Both associations insisted that good practice in regulation for innovation exists today in Europe. EU institutions needed to consolidate these good examples and inspire a cultural change in power sector regulation.
 

Link zur Medienmitteilung des Entso-E

UREK S: Aktionariat Swissgrid

Medienmitteilung: Die UREK-S wurde über die jüngsten rechtlichen Entwicklungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Aktionariats von swissgrid (13.467) informiert. Sie stellte fest, dass eine rasche Gesetzesänderung nicht zielführend ist und dadurch eine Einigung bei der Aufteilung der Aktien, die Alpiq verkaufen will, nicht erleichtert würde. Die Kommission geht aber davon aus, dass bald eine Lösung gefunden wird. Sie wird dieses Dossier auch in den nächsten Monaten aufmerksam verfolgen.

UREK-S: Eintreten auf Stromnetzstrategie

Medienmitteilung: Die Energiekommission ist klar auf die Strategie zum Um- und Ausbau der Schweizer Stromnetze eingetreten. Die Vorlage soll die Voraussetzungen schaffen für die Optimierung der Stromnetze mit dem Ziel, Herausforderungen wie die dezentrale Stromproduktion und die Elektrifizierung der Gesellschaft im Allgemeinen wirksam bewältigen zu können.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beantragt einstimmig, auf die Strategie Stromnetze (16.035) einzutreten. Die Vorlage des Bundesrates soll die Investitionssicherheit für die Netzbetreiber sowie die Transparenz, das Verständnis und die Akzeptanz von Leitungsprojekten in der Gesellschaft erhöhen.

Die Kommission befasste sich mit den Herausforderungen, die sich mit der weiteren Entwicklung des Netzes stellen. Ihrer Meinung nach eignet sich die vom Bundesrat vorgeschlagene Strategie, um den künftigen Strombedarf auf wirkungsvolle, dynamische und angemessene Weise decken zu können und damit auch der Energiestrategie 2050 gerecht zu werden, welche eine Weiterentwicklung der nationalen Stromnetze hin zu einer dezentralen Produktion und zu intelligenten Netzen voraussetzt. Die Kommission wird an der nächsten Sitzung Anhörungen vornehmen

Ständerat verlangt Erleichterungen für Trafostationen

Medienmitteilung sda: Trafostationen und andere elektrische Anlagen sollen ausserhalb der Bauzone einfacher und schneller erstellt werden können. Der Ständerat hat am Dienstag mit 37 zu 1 Stimmen die entsprechende Motion von CVP-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (TG) angenommen. Diese geht nun an den Nationalrat. Stimmt er ebenfalls zu, muss der Bundesrat Gesetzesänderungen vorlegen.

Die Motionärin argumentierte, der Wandel von einer zentralen Energieversorgung mit Grosskraftwerken zu einer dezentralen mit Kraftwerken jeder Grössenordnung und einem Energiefluss in beide Richtungen stelle neue Anforderungen an die Netze, die Speicherkapazitäten und die Steuerung von Produktion und Verbrauch.

In ländlichen Gebieten seien Netzverstärkungen vielfach unumgänglich, doch gebe es grosse Probleme und Verzögerungen bei den Plangenehmigungen. Für Trafostationen müsse wegen der bundesrechtlichen Bestimmungen immer eine Plangenehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats eingeholt werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab.

ElCom publiziert Bericht zur Stromversorgungssicherheit

Medienmitteilung ElCom: Die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz ist – trotz der angespannten Lage im vergangenen Winter – gut und mittelfristig gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom an ihrer heutigen Jahresmedienkonferenz. Trotzdem sieht die ElCom in einigen Bereichen Handlungsbedarf, insbesondere bei den Netzen und in der Produktion.

An der Jahresmedienkonferenz 2016 präsentierte die ElCom den Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz 2016 sowie einen Sonderbericht zur Versorgungssituation im Winter 2015/2016.

Monitoring der Versorgungssicherheit

Die ElCom beobachtet und überwacht die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen. Zu diesem Zweck betreibt sie ein regelmässiges Monitoring wichtiger Beobachtungsgrössen und Einflussfaktoren. Die Resultate ihrer Analysen publiziert die ElCom im Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz, der alle zwei Jahre erscheint.

Im diesjährigen Bericht zieht die ElCom aufgrund der Resultate den Schluss, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz gut und mittelfristig gewährleistet ist. Dennoch sieht sie in einigen Bereichen Handlungsbedarf, insbesondere bei den Netzen und in der Produktion. 

Im Bereich Netze müssen die Projektfortschritte beim Ausbau des Übertragungsnetzes, speziell bei den Projekten mit hoher Relevanz für die Versorgungssicherheit, weiterhin kritisch beobachtet werden. Zentral ist in diesem Zusammenhang der Kuppeltransformator Mühleberg mit der Anschlussleitung Bassecourt-Mühleberg.

Im Bereich Produktion liegt der Fokus beim Erhalt einer angemessenen Eigenproduktionsquote. Die hohe Versorgungssicherheit in der Schweiz ist eine Grundvoraussetzung der Lebensqualität und trägt erheblich dazu bei, dass die Schweiz als Wirtschaftsstandort attraktiv ist. Die ElCom ist der Auffassung, dass diese Sicherheit langfristig nicht einzig durch die – auf mittlere Sicht nicht risikolose – Option Stromimport garantiert sein darf.

Situation im Winter 2015/2016

Die Abhängigkeit vom Stromimport kann in Kombination mit weiteren Faktoren zu kritischen Versorgungssituationen führen: Der Ausfall der Kernkraftwerke Beznau 1 und 2, tiefe Pegel der Flüsse und Speicherseen mit reduzierter Inlandproduktion sowie eine limitierte Transformatorenkapazität 380/220 kV waren die Hauptgründe für die angespannte Versorgungssituation im Winter 2015/2016. Um diese zu entschärfen, ergriff die ElCom zusammen mit Swissgrid und Branchenvertretern technische und marktseitige Massnahmen. Dazu gehörte in technischer Hinsicht insbesondere die kurzfristige Erhöhung der Transformatorenkapazität am Standort Laufenburg durch die Inbetriebnahme eines Provisoriums. Marktseitig wurden Massnahmen im Bereich von Systemdienstleistungen angeordnet sowie eine temporäre Anpassung der Auktionen für Exportkapazität vorgenommen. Um Anreize für die Ausgeglichenheit der Versorgungsbilanzgruppen zu schaffen, wurde zudem die Preisobergrenze für Ausgleichsenergie aufgehoben.

Diese Massnahmen, die Wiederinbetriebnahme von Beznau 2 Ende Dezember sowie die vergleichsweise warme und regenreiche Winterwitterung führten zu einer Entspannung der Situation Anfang 2016.

Aufgrund der Analysen in ihrem Sonderbericht zur Versorgungssicherheit Winter 2015/2016 sieht die ElCom auf Gesetzesebene keinen akuten Handlungsbedarf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen genügen und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind definiert. Die Versorgung von Endverbrauchern in der Grundversorgung liegt in der Verantwortung der Verteilnetzbetreiber. Die Versorgung von freien Endkunden ist privatrechtlich in den Lieferverträgen geregelt. Swissgrid obliegt die Verantwortung des Übertragungsnetzbetriebs, hingegen hat sie keine Versorgungsverantwortung. Es gibt in der Schweiz weder ein Recht auf beliebige Importkapazität noch ein Recht auf uneingeschränkte Netzverfügbarkeit. Dennoch sieht die ElCom Optimierungsbedarf:


• Risikogerechte Bereitstellung von Regelenergie
• Sicherstellung von hinreichender Importkapazität
• Transparente Netzinformationen für die Marktteilnehmenden
• Überprüfung der vertraglichen Beziehungen für ausserordentliche Situationen


Die entsprechenden Arbeiten wurden eingeleitet und sind mit Beteiligung aller Akteure der Branche in vollem Gange. 

Neben den beiden Berichten zur Versorgungssicherheit präsentierte die ElCom an der Jahresmedienkonferenz ihren Tätigkeitsbericht. Der Bericht wurde am 31. Mai vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Er ist auf der Webseite der ElCom (www.elcom.admin.ch) aufgeschaltet.

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Strategie Stromnetze

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Die Vorlage, die Änderungen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, verbessert die Rahmenbedingungen und damit die Voraussetzungen für die Optimierung und die rechtzeitige und bedarfsgerechte Entwicklung der schweizerischen Stromnetze.

Im Schweizer Übertragungsnetz bestehen heute Engpässe, die sich durch den stockenden Netzausbau weiter akzentuieren werden. Die vermehrt dezentrale Energieversorgungsstruktur stellt zudem erhöhte Anforderungen an die Verteilnetze und an das Zusammenwirken von Übertragungsnetz und Verteilnetzen. Diese Herausforderungen erfordern eine Optimierung sowie eine rasche Entwicklung und Flexibilisierung des Stromnetzes.

Aus diesem Grund hatte der Bundesrat im Mai 2012 den Entscheid gefällt, eine Strategie zur Entwicklung der Stromnetze (Strategie Stromnetze) erarbeiten zu lassen. Das Detailkonzept wurde im Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedet, worauf das UVEK eine Gesetzesvorlage ausarbeitete, die vom 28. November 2014 bis 16. März 2015 in der Vernehmlassung war. Dazu gingen insgesamt 134 mehrheitlich zustimmende Stellungnahmen ein. Aufgrund der detaillierten Rückmeldungen (> siehe Ergebnisbericht im Anhang) wurde die Vorlage in einzelnen Punkten überarbeitet und präsentiert sich nun insbesondere in den Bereichen Netzplanung und Kommunikation schlanker und mit einem reduziertem Umsetzungsaufwand.

Die vier Kernpunkte der Strategie Stromnetze

1. Vorgaben für die Optimierung und Entwicklung der Schweizer Stromnetze
Vorgehen und Instrumente werden definiert und der Prozess der Netzentwicklung besser strukturiert. Ein energiewirtschaftlicher Szenariorahmen wird erarbeitet. Die ElCom bestätigt den Bedarf für Leitungsvorhaben des Übertragungsnetzes (Netzebene 1) vorab. Netzbetreiber und Behörden werden zur Koordination verpflichtet sowie Planungsgrundsätze für Netzbetreiber festgelegt. Mit der gesetzlichen Verankerung des NOVA-Prinzips (NetzOptimierung vor Verstärkung vor Ausbau), sollen Netzoptimierungen mittels intelligenten Netzlösungen vor Netzverstärkungen bzw. Netzausbauten realisiert werden.

2. Optimierung Bewilligungsverfahren für Leitungsprojekte
Die Verfahrensdauer für Leitungsvorhaben auf Netzebene 1 soll von heute durchschnittlich 5 bis 13 Jahren auf 4 bis 8 Jahre verkürzt werden. Es werden Regelungen der räumlichen Koordination festgelegt. Die Vorlage beinhaltet auch die Möglichkeit, verwaltungsexterne Personen mit der Durchführung von Plangenehmigungsverfahren (ohne Entscheidungsbefugnis) zu beauftragen sowie auf Antrag des Netzbetreibers Projektierungszonen und Baulinien festzulegen. 

3. Kriterien und Vorgaben für Entscheidungsfindung «Kabel oder Freileitung»
Es werden Kriterien für den Technologieentscheid im Übertragungsnetz (Netzebene 1) festgelegt. Weiter sind Leitungsvorhaben auf der Verteilnetzebene (Netzebenen 3-7) grundsätzlich als Erdkabel auszuführen, sofern sie einen bestimmten Mehrkostenfaktor (Mehrkosten gegenüber einer Freileitung, siehe unten) nicht überschreiten.

4. Verbesserung der Akzeptanz und Transparenz von Leitungsprojekten
Das Bundesamt für Energie (BFE) informiert die Öffentlichkeit über die Netzentwicklung und die Möglichkeiten zur Mitwirkung in den Verfahren. Die Kantone informieren über wichtige regionale Aspekte der Netzentwicklung in ihrem Kantonsgebiet. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid orientiert über die Notwendigkeit und Begründung der Projekte im Übertragungsnetz und über deren Stand.

Mehrkostenfaktor

Die Strategie Stromnetze führt den Mehrkostenfaktor ein. Dieser wird vom Bundesrat festgelegt und kann maximal 3,0 betragen. Die Gesamtlänge der zu verkabelnden Leitungskilometer und die daraus entstehenden Kosten hängen massgeblich vom Mehrkostenfaktor ab. Bei einer weitgehenden Verkabelung der Netzebenen 3 und 5 (Annahme Mehrkostenfaktor 3,0) fallen bis 2050 Kosten von rund 7,2 Milliarden Franken an. Bei einer weniger umfangreichen Verkabelung (Annahme Mehrkostenfaktor 1,5) ergeben sich bis 2050 Mehrkosten von rund 5,0 Milliarden Franken.

Netzkosten

Durch den Ausbau der dezentralen Stromproduktion, der mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 weiter ansteigen würde, fallen in den Verteilnetzen Mehrkosten von rund 12,7 Milliarden Franken an. Gleichzeitig würden jedoch die in der Energiestrategie 2050 vorgesehenen Effizienzmassnahmen den Lastzuwachs und damit die Kosten in den Verteilnetzen um 3,4 Milliarden Franken senken.   Weitere Kosten von rund 1,3 Milliarden ergeben sich durch die Einführung intelligenter Messsysteme bis 2050.

Die Mehrkosten, welche sich durch den Ausbau der dezentralen Produktion und die vorliegende Gesetzesvorlage insgesamt ergeben können, belaufen sich damit inklusive der Verkabelungskostenvon rund 7,2 Milliarden Franken (bei Mehrkostenfaktor 3.0) auf rund 18 Milliarden Franken bis 2050. Diese Kosten variieren je nach Szenario des Zubaus erneuerbarer Energien und je nach Höhe des Mehrkostenfaktors.

UREK N: Kein Netzentgelt für Stromspeicher

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Sie verlangt Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien.

Mit 12 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission eine Motion eingereicht, welche die gesetzlichen Grundlagen fordert, um Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien. Damit will die Kommission erreichen, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Gegenwärtig sind nur die Pumpspeicherkraftwerke vom Netznutzungsentgelt befreit. Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050 ist der potenzielle Beitrag verschiedener Speichertechnologien unbestritten. Der Bedarf für die Stromspeicherung wird zunehmen, je mehr Strom mit Sonne und Wind produziert wird. Diese Produktion wird mit der Energiestrategie gefördert, kann aber nicht gesteuert werden. Der Beitrag von neuen Speichertechnologien (z. B. Power-to-Gas) wird erst langfristig bedeutungsvoll. Die Kommission will jedoch rechtzeitig die nötigen Gesetzesänderungen in die Wege leiten, damit einzelne Speicheranlagen ab einer gewissen Leistungsklasse dauerhaft oder befristet vom Netznutzungsentgelt befreit werden können. Die Gleichbehandlung beim Netzentgelt könnte in der kommenden Revision des Stromversorgungsgesetzes berücksichtigt werden.

Gasbranche beschliesst weiteren Marktöffnungsschritt

Die Zugangsbeschränkungen zum Gasnetz werden von 200 auf 150 Normkubikmeter/Stunde (Nm3/h) gesenkt. Dies hat heute die Generalversammlung des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) beschlossen und so einem weiteren Marktöffnungs-schritt zugestimmt. Damit können zusätzliche Industriekunden, die mindestens 150 Nm3/h beziehen und es mehrheitlich als Prozessgas einsetzen, ab 1. Oktober 2015 ihren Lieferanten frei wählen.  

BFE publiziert vier Grundlagenstudien zum Gasmarkt

Das seit 1964 geltende Rohrleitungsgesetz beinhaltet in Artikel 13 eine rudimentäre gesetzliche Regelung, die Schweizer Erdgasnetzbetreiber verpflichtet, gegen ein angemessenes Entgelt Erdgastransporte für Dritte zu übernehmen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Seit dem 1. Oktober 2012 wird der Zugang zum Erdgasnetz ausserdem durch eine privatrechtliche Verbändevereinbarung zwischen Erdgaslieferanten und Grossverbrauchern geregelt. Die trotz dieser Regelungen weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheiten im Gasmarkt sollen nun in einem Gasversorgungsgesetz geklärt werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) will bis Ende 2017 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Heute publiziert das BFE erste Grundlagenstudien zu diesem Dossier.

Bundesrat senkt ab 2017 Kapitalzinssatz für Stromnetze

Medienmitteilung: Aufgrund des historisch tiefen Zinsniveaus passt der Bundesrat die Berechnungsparameter des WACC, des Kapitalzinssatzes für Investitionen ins Stromnetz, an. Dadurch dürfte der WACC per 2017 von 4,7% auf 3,83% sinken. Dies hat positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Privathaushalte: Sie werden durch diese Anpassung ab 2017 voraussichtlich um jährlich 174 Millionen Franken an Netzgebühren entlastet. Die neue Regelung wird mit einer Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) eingeführt, die per 1. Januar 2016 in Kraft tritt.