Die ElCom publiziert einen Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz 2020

Der Bericht der ElCom zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz 2020 liegt vor. Für die Beurteilung der Versorgungssicherheit stützt sich die ElCom u.a. auf ein umfassendes Monitoring mit Beobachtungsgrössen in den Bereichen Netze, Produktion, Kosten und Tarife sowie Umfeld. Basierend auf den aktuellen Zahlen kann festgestellt werden, dass die Verfügbarkeit von Elektrizität in der Schweiz insgesamt als sehr gut bezeichnet werden kann.

Gemäss international üblichem Index (SAIDI) hat ein Schweizer Endverbraucher im Durchschnitt lediglich während zwanzig Minuten pro Jahr keinen Strom. Davon sind rund zehn Minuten auf geplante Unterbrüche und zehn Minuten auf ungeplante Ausfälle zurückzuführen. Die Tarife haben sich über die Jahre relativ stabil, mit leicht fallendem Trend entwickelt, liegen aber immer noch rund 25 Prozent über dem europäischen Durchschnitt.

Im Bereich der Netze bleibt der Ausbau des Übertragungsnetzes eine Herausforderung. Bei der Betriebsführung zeigt sich, dass der Trend zu einer höheren Belastung anhält. Um den anstehenden Herausforderungen gerecht zu werden, sieht die ElCom Handlungsbedarf bei der Optimierung der Kapazitätsbereitstellung und beim Einsatz von Redispatch.

Im Bereich der Produktion sieht die ElCom den grössten Handlungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die inländische Winterproduktion. Mit den bislang erzielten Zubauraten für Produktion aus erneuerbarer Energie ist es nicht möglich, innert nützlicher Zeit einen angemessenen Anteil der im Winterhalbjahr wegfallenden Winterproduktion aus Kernkraft (rund 14 TWh) zu ersetzen. In Anbetracht der notwendigen Vorlaufzeit beim Zubau von zusätzlicher Winterproduktion ortetet die ElCom Handlungsbedarf bei der anstehenden Revision des Energiegesetzes: Die ElCom empfiehlt ein rechtlich verbindliches Zubauziel für Erzeugungskapazitäten im Winterhalbjahr zwischen fünf und zehn Terawattstunden bis 2035 sowie die Implementierung von geeigneten gesetzlichen Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Weiter ist der Bundesrat gesetzlich zu verpflichten, wettbewerbliche Ausschreibungen für den Ausbau von Erzeugungskapazitäten als Reserven im Inland durchzuführen, falls sich abzeichnet, dass das gesetzlich vorgegebene Zubauziel nicht erreicht werden kann.

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