Revidierte Leitungsverordnung (LeV) per 1. Juli 2021 in Kraft getreten

Im Rahmen der Revision der Leitungsverordnung sind Änderungen zur Übertragungstechnologie und zum Mehrkostenfaktor in Kraft getreten. Da bei den Elektrizitätsunternehmen Unsicherheit darüber bestand, was die Änderungen für die Netzbetreiber genau bedeuten, weist die ElCom daraufhin, dass die Mitteilung vom BFE, ElCom und ESTI vom 6. Mai 2020 unverändert bestehen bleibt. Damit gilt weiterhin, dass auf den Netzebenen 5 und 7 grundsätzlich keine Kosten- und Variantenrechnungen einzureichen sind.

Zum erläuternden Bericht zur Revision der LeV vom Mai 2021

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ElCom ergänzt Mitteilung Praxismodell Eigenverbrauch

Die Mitteilung Praxismodell Eigenverbraucht der ElCom wurde leicht ergänzt: Netzbetreiber sind nicht verpflichtet, für Anlagenbetreiber den gemeinsamen Eigenverbrauch im Sinne des Praxismodells zu ermöglichen. Weiter wurde präzisiert, dass Endverbraucher am Ort der Produktion, welche am Praxismodell nicht teilnehmen, für die Berechnungen im Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch nicht zu berücksichtigen sind.

Konkret soll die sachgerechte Messung gemäss ElCom wie folgt vorgenommen werden: Die Eigenverbrauchsanteile der am Praxismodell teilnehmenden Endverbraucher werden proportional zu ihrem momentanen Verbrauch berechnet. Allfällige nicht am Praxismodell teilnehmende Endverbraucher werden für die Berechnungen im Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch nicht berücksichtigt (da ihr Verbrauch energiewirtschaftlich und rechtlich gesehen vollständig als Bezug aus dem Netz anzusehen ist). Die momentane Produktion aus der Anlage wird also nur dem jeweiligen momentanen Verbrauch der am Praxismodell teilnehmenden Endverbraucher gegenübergestellt, um die Eigenverbrauchsanteile der teilnehmenden Endverbraucher und die Rücklieferung ins Netz zu berechnen.

In Anhang 3 der Mitteilung hat die ElCom eine hilfreiche Tabelle erstellt, in welcher sie das Praxismodell Eigenverbrauch dem ZEV gegenüberstellt (letzterer ist nicht Gegenstand der Mitteilung und daher klar abzugrenzen).

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Bericht zur "Stromerzeugung im Winter dank Photovoltaik" verabschiedet

Der in Erfüllung des Postulats 19.4157 erstellte Bericht zeigt auf, wie der Winteranteil der Solarstromproduktion in der Schweiz erhöht werden kann. Der Bericht des Bundesrats untersucht, wie sich die Wahl spezifischer Flächen, die geografische Lage (Mittelland oder alpine Regionen), die Installationsart (flach oder geneigt) auf die Solarstromproduktion im Winter und auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen auswirkt. Er kommt zum Schluss, dass der Winteranteil der PV-Produktion ohne grössere Zusatzkosten um 3% gesteigert werden könnte, indem vermehrt PV-Anlagen auf nach Süden ausgerichteten Fassaden installiert würden.

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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 sowie Aktionsplan verabschiedet

Der Bundesrat hat die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 sowie einen Aktionsplan für die Jahre 2021-2023 verabschiedet. Mit der Strategie werden Schwerpunkte für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gesetzt. Schwerpunkte setzt der Bundesrat dabei in den drei Bereichen «nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie und Biodiversität» sowie «Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt». Im Bereich der Energie will der Bundesrat negative Umweltauswirkungen aufzeigen, die durch finanzielle Anreize für die Nutzung fossiler Energieträger entstehen, und darauf hinwirken, dass solche Anreize künftig vermieden werden.

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Der Schweizerische Energieverbrauch ist 2020 stark gesunken

Grund hierfür ist unter anderem die Covid-19 Pandemie, aber auch die im Vergleich zum Vorjahr wärmere Witterung. Konkret sank der Energieverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 10.6% auf 747’400 Terajoule (TJ). Insbesondere sank der Treibstoffverbrauch und der Verbrauch von Energieträgern zu Heizzwecken ging deutlich zurück. Auch bei den erneuerbaren Energien war ein Verbrauchsrückgang zu beobachten.

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Bundesrat setzt revidierte Verordnungen im Energiebereich in Kraft

Der Bundesrat verabschiedet im Energiebereich verschiedene revidierte Verordnungen, welche am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Betroffen sind Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung sowie der Safeguardsverordnung. Weiter geht es um Teilrevisionen der Leitungsverordnung, der Niederspannungs-Installationsverordnung, der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen und der Energieeffizienzverordnung. Die Vernehmlassung zu diesem Revisionspaket wurde vom 28. September 2020 bis 11. Januar 2021 durchgeführt.

Insbesondere präzisiert die Teilrevision der Leitungsverordnung (LeV) neu die Regelungen zum Mehrkostenfaktor. Die Teilrevision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ändert die Zulassungsbedingungen für die Prüfung zur Erlangung einer eingeschränkten Installationsbewilligung für besondere elektrischen Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen). Mit der Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) wird die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, aufgehoben. Und die Teilrevision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) bringt dem Bundesamt für Energie BFE die Kompetenz, alle serienmässig hergestellten Anlagen und Geräte und ihre Bestandteile stichprobenweise energietechnisch zu überprüfen.

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ElCom: Verfügung zum Datenschutz bei intelligenten Messsystemen

Im konkreten Fall wurde 2017 ohne Einwilligung des Endverbrauchers ein intelligentes Messsystem installiert, dessen Elemente nicht zertifiziert waren. Für diese Installation ist laut ElCom keine Zustimmung des Endverbrauchers notwendig. Der Netzbetreiber hat jedoch die Datensicherheit von Messsystemen zu gewährleisten und das Datenschutzrecht zu beachten - dies unabhängig davon, ob das Messsystem zertifiziert ist oder nicht.

Die ElCom entschied in ihrer Verfügung vom 6. April 2021, dass der nicht zertifizierte Smart Meter bis zum Ende seiner Lebensdauer eingesetzt werden darf und weiter, dass der Einsatz des nicht zertifizierten Messsystems im konkreten Fall die Datensicherheit und das Datenschutzrecht nicht verletzt hat. Die ElCom weist jedoch daraufhin, dass mittlerweile zertifizierte Messsysteme erhältlich sind und entsprechend auch eingesetzt werden müssen. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.

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Bundesrat: Bericht zum Potential von Demand Side Management

In seinem Bericht zeigt der Bundesrat, dass in der Schweiz die verbrauchsseitige Flexibilität, das sogenannte Demand-Side-Management (DSM), noch wenig genutzt. Der Bericht weist auf das Potential vom Demand-Side-Management hin. Dieses umfasst Massnahmen zur Optimierung eines energiewirtschaftlichen Systems, die durch Dritte direkt oder indirekt herbeigeführt werden. Ein Beispiel dafür sind die Rundsteuerungsanlagen, die Energieversorgungsunternehmen heute zur Steuerung von elektrischen Speicherheizungen, Elektroboiler oder Wärmepumpen verwenden. So können sie die Spitzenlast reduzieren und die Lastverteilung ausgleichen. Die Hürden zur Nutzung von DSM sollen abgebaut und weitere Massnahmen eingeführt werden, um die Integration von erneuerbaren Energien in das Schweizer Stromsystem zu verbessern.

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Bundesrat: Verzicht auf eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative

Der Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S). Der Vernehmlassungsentwurf der Kommission entspricht den Eckwerten, die der Bundesrat für einen Gegenvorschlag festgelegt hat. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 darum beschlossen, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.

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ElCom: Verfügung betr. Bemessung der Rückliefervergütung

In einem konkreten Streitfall zwischen einem Netzbetreiber und einem Produzenten hat die ElCom die Gesetzmässigkeit von Art. 12 Abs. 1 EnV untersucht und hält fest, dass bei der Bemessung der Rückliefervergütung seit der Revision des Energiegesetzes die Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen zu berücksichtigen sind. Im Gegensatz zum alten Recht ist damit nicht mehr nur der Einkaufspreis für Graustrom zu vergüten. Die Verfügung der ElCom ist noch nicht rechtskräftig und wird in Kürze auf der Homepage der ElCom aufgeschaltet.

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BFE: CHF 470 Mio. zur Förderung von PV-Anlagen im 2021

Im 2021 stehen für die Förderung von Photovoltaikanlagen in der Schweiz insgesamt 470 Millionen Franken zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es auch bald keine Wartelisten für die Auszahlung von Einmalvergütungen mehr, denn diese soll neu innerhalb einer Bearbeitungsfrist von drei Monaten ausbezahlt werden. Neben diesen Fördergeldern stehen viele neue Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung. Weiter sollen gesetzliche Hürden abgebaut werden. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat den Bau von PV-Anlagen fördern.

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Bundesverwaltungsgericht: Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung von notwendigen Netzverstärkungskosten

Das Bundesverwaltungsgericht wies am 5. Mai 2021 die Beschwerde eines Netzbetreibers ab und entschied, dass Ansprüche auf Rückerstattung von notwendigen Netzverstärkungskosten gestützt auf das Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG) nach fünf Jahren verjähren. Der Fristenlauf der Verjährung begann im konkreten Fall auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme der letzten Rechnung der effektiv anfallenden Netzverstärkungskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht

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ElCom: WACC Produktion 2021 beträgt 4.98 %

Bei der Berechnung der anrechenbaren Gestehungskosten einer effizienten Produktion sind die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen auf den für die Produktion notwendigen Vermögenswerten anrechenbar. Zur kalkulatorischen Verzinsung ist ein Zinssatz zu verwenden, welcher den Risiken der Stromproduktion angemessen Rechnung trägt (WACC Produktion gemäss StromVG).

Analog zum Vorjahr hat die ElCom in Weisung 1/2021 entschieden, für den WACC Produktion 2021 gemäss StromVG den vom UVEK festgelegten WACC für die Förderung der Grosswasserkraft anzuwenden. Der WACC Produktion für das Jahr 2021 beträgt wiederum 4.98 %.

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UVEK: Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungen im Energiebereich (ES 2050)

Folgende Verordnungen sollen teilrevidiert werden:

  • Energieverordnung

  • Energieeffizienzverordnung

  • Energieförderungsverordnung

  • Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

  • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse

  • Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

  • Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Die Revision der Energieverordnung soll Präzisierungen zur Richtplanung und zum nationalen Interesse von Wasserkraftanlagen enthalten. Zudem sollen Präzisierungen betr. ZEV vorgenommen werden, namentlich in Bezug auf die Kostenverrechnung bei Anlage-Contracting. Weiter sollen Klarstellungen bei den Zielvereinbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags erfolgen.

Im Rahmen der Revision der Energieförderungsverordnung soll u.a. der Grundbeitrag für die Einmalvergütung für angebaute Photovoltaikanlagen gesenkt werden.

Zu den weiteren geplanten Änderungen siehe die Medienmitteilung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. August 2021. Die Inkraftsetzung ist für Anfang 2022 geplant.

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Zweite Ausschreibung des Energieforschungsprogramms SWEET gestartet

Das Leitthema der zweiten Ausschreibung für das Forschungsprogramm SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition) ist “Leben und Arbeiten” oder genauer “Für eine nachhaltige und effiziente Lebensweise und Arbeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensqualität”. Im Zentrum der Forschungsaufgabe stehen Effizienzmassnahmen im alltäglichen Leben, bspw. im Bereich der Gebäude und der Mobilität. Neben technischen Massnahmen sollen auch sozioökonomische Aspekte untersucht werden. Bewerbungen können bis zum 16. Juni 2021 eingereicht werden.

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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» eröffnet. Auch der Bundesrat will den Naturschutz verstärken. Die Initiative geht ihm jedoch zu weit, da sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken würde. Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat ausreichend Lebensraum für Pflanzen und Tiere schaffen. So will er das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiete zu bestimmen, gesetzlich verankern. Damit möchte er die Artenvielfalt besser schützen und fördern. Auch in Siedlungsgebieten soll die Biodiversität gestärkt werden. Die Ziele der Energiestrategie 2050 sollen nicht tangiert werden.

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Zur Vernemlassungsvorlage (erläuternder Bericht)

WEKO empfiehlt Kantonen und Gemeinden den Stromeinkauf öffentlich auszuschreiben

Kantone und Gemeinden haben ihre Stromeinkäufe in der Vergangenheit selten öffentlich ausgeschrieben. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Beschaffungsrechts untersteht der Stromeinkauf der Gemeinwesen seit Anfang Jahr dem öffentlichen Vergaberecht. Öffentliche Ausschreibungen sollen zum wirtschaftlichen Einsatz von Steuergeldern führen, interessierten Unternehmen den Marktzugang ermöglichen und den Wettbewerb fördern.

Die Pflicht zu einer öffentlichen Ausschreibung besteht etwa beim Stromeinkauf für die Versorgung von Verwaltungsgebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Energieversorger haben den Einkauf von Strom für Endkundinnen und Endkunden in der Grundversorgung öffentlich auszuschreiben. Eine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung besteht mit Ausnahmen ab einem Schwellenwert von CHF 250'000.

Ihre Empfehlung stützt die WEKO auf das Binnenmarkgesetz (BGBM). Dieses wird verletzt, wenn trotz beschaffungsrechtlicher Pflicht keine Ausschreibung erfolgt. Die WEKO und Betroffene können gegen konkrete Entscheide Beschwerde erheben.

Zur Empfehlung der WEKO