Die UREK-S hat am 22. März 2023 mit knapper Mehrheit beschlossen, nicht auf den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative (Energieradar hat zum Gegenentwurf des Bundesrat berichtet) einzutreten. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, in der Schweiz bestünden die Voraussetzungen bereits, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen. Sie erachtet es zudem als unnötig, mittels eines indirekten Gegenentwurfs zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie kritisiert zudem, dass der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf teilweise über die Forderungen der Volksinitiative hinausgeht. Sie befürchtet, dass die Nutzungsinteressen – insbesondere beim Ausbau der Energieproduktion – nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Die Kommissionsmehrheit ist daher der Auffassung, dass die Biodiversitätsinitiative ohne Gegenentwurf dem Volk zur Diskussion und zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
Bundesrat: Befristete Reduktion der Restwassermengen vorzeitig ausser Kraft gesetzt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. März 2023 die seit dem 1. Oktober 2022 geltende Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken (Energieradar hat berichtet) per Ende März 2023 vorzeitig ausser Kraft gesetzt. Dies da die Stromversorgungslage zurzeit stabil und weniger angespannt ist als zu Beginn des Winters.
ElCom: Aktualisierung der Mitteilung zu Elektrizitätstarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung
Die ElCom äussert sich in ihrer Mitteilung zu Elektrizitätstarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung u.a. zu den folgenden Themen:
Infolge der Knappheit von Herkunftsnachweisen Wasserkraft Schweiz für das Jahr 2022 dürfen die Verteilnetzbetreiber den Endverbrauchern in der Grundversorgung ausnahmsweise Ersatzprodukte (z.B. Zertifikate aus der EU) liefern. Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende Information der Endverbraucher (Transparenz).
Zählerabfragen in Privathaushalten: Energieradar hat bereits berichtet.
Mieter/Pächter dürfen ihre Teilnahme an einem ZEV nicht einseitig beenden, wenn der für die Versorgung verantwortliche Grundeigentümer einen aus ihrer Sicht unzumutbaren Stromliefervertrag auf dem freien Markt abgeschlossen hat. Die Gründe für eine einseitige Beendigung sind in Art. 16 Abs. 5 EnV aufgeführt (u.a. Anspruch auf eigenen Netzzugang oder fehlende Gewährleistung einer angemessenen Versorgung mit Elektrizität). Die Elcom hält fest, dass der Umstand, dass der Elektrizitätspreis innerhalb des ZEV höher ist als ein allfälliger Bezug beim Netzbetreiber, keinen Fall einer nicht angemessenen Versorgung darstellt.
In ihrem Newsletter weist die ElCom die Verteilnetzbetreiber sodann auf ihre Mitteilungs- und Begründungspflicht hinsichtlich Anpassungen der Elektrizitätstarife in der Grundversorgung hin. Ist eine Tarifanhebung auch das Resultat einer Umstellung bei der Anwendung der sog. Durchschnittspreismethode (und nicht nur der höheren Preise bei Zukauf von Strom am Markt), so ist dies entsprechend auszuweisen (Transparenz gemäss Art. 4b StromVV).
Zur aktualisierten ElCom Mitteilung zu Elektrizitätstarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung
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BFE: Erste Auktionsrunde für grosse Photovoltaikanlagen (HEIV) durchgeführt
Seit diesem Jahr erhalten Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch eine «hohe Einmalvergütung» (HEIV), welche maximal 60% der Investitionskosten von Referenzanlagen entspricht. Ab einer Leistung von 150 kW wird die Höhe der HEIV per Auktion bestimmt.
Am 1. Februar 2023 wurden zum ersten Mal die Einmalvergütungen für grosse Photovoltaik-Anlagen mittels einer Auktion vergeben. 94 von 116 Gesuchstellenden bekamen einen Zuschlag. Sie erhalten eine Einmalvergütung in der Höhe von 360 bis 640 Franken pro Kilowatt Leistung. Mit dieser ersten Auktionsrunde werden Anlagen mit einer Leistung von total 35 Megawatt (MW) gefördert. Die nächste Auktion findet vom 17. April bis zum 1. Mai 2023 statt.
Bundesrat: Schaffung einer Gasreserve für Winter 2023/2024
Der Bundesrat verpflichtet die Gasbranche, eine Gasreserve für den Winter 2023/2024 anzulegen. Die Verordnung für eine Gasreserve (Energieradar hat berichtet) wurde entsprechend angepasst und um ein Jahr verlängert.
Die wegen der Sicherstellungspflicht entstehenden Mehrkosten können weiterhin auf die Netznutzungsentgelte (verursachergerecht und diskriminierungsfrei) überwälzt werden.
ElCom: Zählerabfragen in Privathaushalten
In ihrem Newsletter von Januar 2023 äussert sich die ElCom zu den Regelungen zur Zählerabfrage und stellt dabei klar, dass bis zum Ende des jeweiligen Tarifjahres der in diesem Jahr entsprechend gültige Tarif anzuwenden ist. Dies da die Stromversorgungsgesetzgebung vorsieht, dass die Tarife für mindestens ein Jahr gültig sind.
BFE: Publikation Wärmestrategie 2050
Mit seiner am 19. Januar 2023 publizierten Wärmestrategie 2050 zeigt das Bundesamt für Energie Massnahmen auf, wie das Ziel der CO2-Neutralität der Wärmeversorgung der Schweiz bis 2050 erreicht werden kann. Dies vor dem Hintergrund, dass der Wärmebereich 50% des schweizerischen Energieverbrauchs ausmacht und immer noch für mehr als 35% der CO2-Emissionen verantwortlich ist.
Das Strategiepapier soll als Leitfaden für die Weiterentwicklung von Massnahmen zur Dekarbonisierung des Schweizer Energieversorgungssystems insbesondere im Wärmebereich dienen.
Bundesrat: Weitere Gesetzesgrundlage zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit in Vorbereitung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 eine Aussprache über ein dringliches Bundesgesetz zur Stärkung der Energieversorgungsicherheit geführt. Dieses soll vom UVEK im Hinblick auf den Winter 2023/24 vorbereitet werden. Es soll eine befristete gesetzliche Grundlage schaffen, damit insbesondere die Gasbranche die nötigen Vorkehrungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit im nächsten Winter umsetzen kann. Weiter soll das Bundesamt für Energie (BFE) Zugang erhalten zu versorgungsrelevanten Daten aus dem Gas- und Strombereich.
Bundesrat: Änderung der Luftreinhalte-Verordnung verabschiedet
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung beschlossen. Hintergrund ist die unsichere Versorgungslage mit Gas und Strom aufgrund des Ukrainekriegs, welche zu Lieferschwierigkeiten bei Chemikalien, welche zur Abgasreinigung in der Industrie benötigt werden, führen könnte. Die Revision soll - in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen - mildere Emissionsbegrenzungen ermöglichen. Betroffen sind u.a. Holzheizkraftwerke, Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementwerke. Die Änderung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
UVEK: Vernehmlassung über vier Verordnungen aus dem Umweltbereich eröffnet
Von der am 14. Dezember 2022 eröffneten Vernehmlassung betroffen sind die Freisetzungsverordnung, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die Lärmschutz-Verordnung sowie die CO2-Verordnung. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. März 2023.
Die vorgeschlagene Revision der Lärmschutz-Verordnung vereinheitlicht und vereinfacht den Umgang mit Massnahmen, die dazu dienen, die Lärmemissionen von Wärmepumpen gering zu halten. Sie soll die Rechtssicherheit stärken und den Wechsel von Öl- und Gasheizungen zu Wärmepumpen vereinfachen.
Die Revision der CO2-Verordnung betrifft die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und die CO2-Zielwerte für Neuwagen.
Für weitere Informationen siehe die Medienmitteilung.
Bundesrat: Bericht zur Wärme-Kraft-Kopplung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 den Bericht «Zukunftsstrategie für die Wärme-Kraft-Koppelung (WKK)» verabschiedet. Dieser kommt zum Schluss, dass WKK-Anlagen einen Beitrag zur Sicherstellung der Stromversorgung im Winterhalbjahr leisten können, da sie quasi Bandstrom liefern und damit die Stromproduktion aus der Speicherwasserkraft entlasten. Aus energetischer und wirtschaftlicher Sicht ineffizient sei aber, WKK-Anlagen nur wenige Stunden zur Deckung von Stromspitzenlasten im Winter einzusetzen, ohne die Abwärme vollständig zu nutzen. Eine Förderung von wärmegeführten, mit erneuerbaren Energien betriebenen WKK-Anlagen könnte über jährliche Ausschreibungen erfolgen, deren genaue Ausgestaltung und Finanzierung noch geklärt werden müssten.
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Zum Bericht
Bundesrat: Freiwillige Übernahme des Stromsparziels der EU
Am 21. Dezember 2022 hat der Bundesrat entschieden, das Stromsparziel der EU in der Schweiz auf freiwilliger Basis zu übernehmen.
Damit will die Schweiz zur Senkung der Grosshandelspreise und der Stärkung der Versorgungssicherheit in Europa beitragen. Die Verbrauchsreduktion soll im Rahmen der bereits laufenden Energiespar-Kampagne erreicht werden. Ebendiese Kampagne wird bis zum Winter 2023/24 weitergeführt.
ElCom: Mitteilung zu Energietarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung aktualisiert
Die ElCom-Mitteilung vom 7. Dezember 2021 äussert sich zu Fragen, die im Zusammenhang mit den steigenden Elektrizitätspreisen von Verteilnetzbetreibern, Stromkonsumenten und produzenten aufgeworfen wurden. Letztmals wurde die Mitteilung am 18. November 2022 um Fragen im Zusammenhang mit Möglichkeiten zur Entlastung von Endverbrauchern in der Grundversorgung, mit der Anrechenbarkeit von Kosten für sogenannte «Negawatts», mit der unterjährigen Zählerablesung sowie mit Fragen rund um den Verkauf von produzierter Elektrizität an Drittabnehmer ergänzt.
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BFE: Studie zu Auswirkungen des starken Ausbaus der erneuerbaren Energien auf die Verteilnetze
Der Frage nach den Auswirkungen auf das Verteilnetz, an dem immer mehr Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Photovoltaikanlagen angeschlossen sind, geht eine neue Studie nach, die von den Beratungsunternehmen Consentec, EBP und Polynomics im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) erstellt wurde. Sie untersucht den Ausbaubedarf der regionalen Verteilnetze und die damit verbundenen Investitionen, die in den verschiedenen Szenarien der Energieperspektiven 2050+ zu erwarten sind.
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Bundesrat: Inkraftsetzung revidierte Verordnungen im Energiebereich
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November in zwei Paketen die folgenden revidierten Verordnungen verabschiedet, welche per 1. Januar 2023 in Kraft treten:
1.Paket:
Energieverordnung (EnV),
Energieförderverordnung (EnFV),
Energieeffizienzverordnung (EnEV),
Stromversorgungsverordnung (StromVV).
Nennenswert sind die Einführung von Auktionen für grosse PV-Anlagen und höhere Unterstützungen für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch (Revision EnFV), die Befreiung von Testanlagen für die Planung von PV-Grossanlagen im alpinen Bereich von der Baubewilligungspflicht sowie Vereinfachungen der Vorschriften für ZEV (EnV). Neu ist sodann die explizite Regelung, dass Grossverbraucher, die ihren Strombedarf bisher auf dem freien Markt eingekauft haben, durch den Beitritt in einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wieder in die Grundversorgung zurückkehren können. Der ZEV als auch der Grossverbraucher dürfen aber anschliessend für 7 Jahre nicht mehr in den freien Markt wechseln.
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2. Paket:
Stauanlagenverordnung (StAV),
Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV),
Verordnungen über die Anforderungen an das Person von Kernanlagen (VAPK) und die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK),
Verordnungen über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB),
Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie Verordnung des UEVK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK- NIV), und
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA).
Nennenswert ist die Beseitigung von Ungleichbehandlungen kleinerer Installationsunternehmen ggü. grösseren Anbietern im Rahmen der Revision der NIV, die umfassenden Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik im Rahmen der Totalrevision der StAV sowie die Abgeltung des Bundes an die Eidgenössische Starkstrominspektorat für die Marktüberwachung im Rahmen der Revisionen der NEV und VGSEB.
Bundesrat: Inkraftsetzung der Verordnung zur verbindlichen Klimaberichterstattung
An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die betreffende Vollzugsverordnung per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Demnach sind Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit
mind. 500 Mitarbeitenden und
einer Bilanzsumme von mind. 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken
verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten. Welche Informationen dabei offen gelegt werden müssen, kann der Medienmitteilung entnommen werden.
Bundesrat: Genehmigung Szenariorahmen für Stromnetzplanung 2030/2040
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 den Szenariorahmen 2030/2040 genehmigt (über dessen Einführung hat Energieradar berichtet).
Bundesrat: Genehmigung des revidierten Energiechartavertrags
An seiner Sitzung vom 9. November 2022 hat der Bundesrat den seit seinem Inkrafttreten 1998 erstmals revidierten Energiechartavertrag genehmigt, bei welchem es sich um ein völkerrechtlich verbindliches Investitionsschutz- und Transitabkommen im Energiesektor zwischen 53 Staaten handelt. Neben vielen weiteren Präzisierungen soll der Vertrag mit der Revision auf die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens ausgerichtet und an das veränderte geopolitische Umfeld angepasst werden. Internationale Regeln für den Handel und den Schutz von Energieinvestitionen sind sehr wichtig für die Schweiz, da sie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen ist.
Für weitere Details ist die Medienmitteilung zu konsultieren.
Bundesrat: Klärung der Rahmenbedingungen für Gasspeicher in der Schweiz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. November 2022 einen Bericht zum Bau von Gasspeichern in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Dieser zeigt, dass solche saisonalen Speichermöglichkeiten für Erdgas, Biogas oder Wasserstoff der Versorgungssicherheit dienen könnten, auch wenn die Schweiz ihren Gasbedarf senkt. Der Bundesrat lässt deshalb die dafür nötigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen klären. Die Analysen werden vom UVEK in Zusammenarbeit mit dem WBF und unter Einbezug der Gaswirtschaft durchgeführt und dem Bundesrat bis Ende April 2023 vorgelegt.
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Bundesrat: Kein aktueller Handlungsbedarf für Unterstützungsmassnahmen
Der Bundesrat hat am 2. November 2022 verschiedene Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Er kam dabei zum Schluss, dass weder die Wirtschaftslage noch die Inflation eine Intervention rechtfertigen. Er sieht daher für den Winter 2022/23 keinen Bedarf für ausserordentliche Massnahmen.
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