ElCom: Erlass von erster, abschlägiger Verfügung betr. Rückkehr in Grundversorgung nach Betriebsübernahme

Die ElCom musste sich erstmals im Rahmen einer Verfügung mit der Frage auseinandersetzen, ob nach einer Betriebsübernahme erneut ein Anspruch auf Strombelieferung in der Grundversorgung besteht. Die ElCom hält in ihrer Verfügung im Wesentlichen fest, dass der Grundsatz «einmal frei, immer frei» gemäss Art. 11 Abs. 2 letzter Satz StromVV weiterhin gilt, wenn dieselbe Verbrauchsstätte nach der Übernahme unverändert weiterbesteht. Im konkreten Fall lag eine Absorptionsfusion mit Übernahme aller Rechte und Pflichten vor. Die ElCom kam deshalb zum Schluss, dass der Netzzugang für die betreffenden Verbrauchsstätten auf das übernehmende Unternehmen übergegangen ist.

Die Verfügung wird demnächst auf der Website der ElCom publiziert.

Zum ElCom Newsletter vom 26. Oktober 2022

UREK-S: Unterstützung der parl. Initiative zur Beschleunigung des Baus von Windkraftanlagen

Die UREK-S hat am 25. Oktober 2022 einstimmig beschlossen, die parlamentarische Initiative 22.461 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu unterstützen. Diese Initiative will den Bau von Windparks beschleunigen und verlangt, das einschlägige Recht so anzupassen, dass Windkraftanlagen rascher eine Baubewilligung erhalten.

Zur Medienmitteilung

Zur parl. Initiative 22.461

Bundesrat: Energiespar-Alliance lanciert

Der Bundesrat hat gemeinsam mit über 180 Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Kantonen, Städten und Gemeinden offiziell die Energiespar-Alliance lanciert. Diese ergänzt die Spar-Kampagne «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.»

Die Partner der Energiespar-Alliance aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und der öffentlichen Hand bekennen sich zur Kampagne und engagieren sich mit eigenen Massnahmen, um die Versorgungssicherheit für den kommenden Winter zu stärken. Der Energiespar-Alliance können sich laufend weitere interessierte Unternehmen und Organisationen anschliessen.

Zur Medienmitteilung

Bundesrat: temporäre Spannungserhöhungen im Übertragungsnetz

Am 30. September 2022 hat der Bundesrat eine temporäre Erhöhung der Betriebsspannung der Übertragungsleitungen zwischen Bickigen und Chippis sowie zwischen Bassecourt und Mühleberg (von 220 Kilovolt (kV) auf 380 kV) genehmigt. Damit können Engpässe im Übertragungsnetz entschärft und die Importkapazitäten um bis zu 850 Megawatt erhöht werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 die entsprechenden Verordnungen per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Die Verordnungen sind bis Ende April 2023 befristet.

Zur Medienmitteilung

Zur Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes

Zur Verordnung über die Erhöhung der Betriebsspannung im elektrischen Übertragungsnetz

Bundesrat: befristete Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft

Der Bundesrat hat gestützt auf Art. 31 Abs. 1 und 2 des Landesversorgungsgesetzes (LVG) an seiner Sitzung vom 30. September 2022 eine weitere Massnahme zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit in diesem Winter gutgeheissen. Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen, sollen mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen bzw. die Restwasserabgabe temporär reduzieren. Die entsprechende Verordnung ist auf sieben Monate befristet und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Mit der Massnahme kann die Stromproduktion um maximal 150 GWh gesteigert werden.

Zur Medienmitteilung

Zur Verordnung über die befristete Erhöhung der STromproduktion bei Wasserkraftwerken

Zur Verordnung über die Änderung von Bestimmungen des Landesversorgungsgesetzes

Zum Erläuternden Bericht

Bundesrat: Krisenstab für Energiemangellage

Am 30. September 2022 hat der Bundesrat den Krisenstab genehmigt, der zum Einsatz gelangt, sollte es in der Schweiz beim Gas oder beim Strom zu einer Mangellage kommen. Dieser würde die aktuelle Krisenorganisation erweitern. Es wird ein Single Point of Contact (SPOC) als Kontaktstelle für die Kantone und die von den Massnahmen betroffenen Wirtschaftssektoren eingerichtet.

Zur Medienmitteilung

ElCom: Mitteilung zur Anrechenbarkeit von Kosten für Cybersicherheitsmassnahmen

Die ElCom als Regulator erwartet von den Netzbetreibern, dass die Branchendokumente «ICT Continuity», «Handbuch Grundschutz für Operational Technology in der Stromversorgung» und «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen» des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen umgesetzt werden. Diese Umsetzung soll effizient und risikobasiert erfolgen. Die Kosten sind im Sinne von Art. 15 StromVG anrechenbar.

Mit der Mitteilung der ElCom vom 30. September 2022 sollen mögliche Unsicherheiten in Bezug auf die Anrechenbarkeit geklärt und so ein Beitrag zur raschen Umsetzung von Cybersicherheitsmassnahmen geleistet werden.

Zur ElCom Mitteilung

Bundesrat: Empfehlung zur Umschaltung von Zweistoffanlagen per 1. Oktober 2022

Der Bundesrat empfiehlt am 23. September 2022 die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizölbetrieb per 1. Oktober 2022. Die Empfehlung soll massgeblich zum Erreichen des freiwilligen Gas-Sparziels von 15 Prozent beitragen. Um die Versorgung mit Mineralölprodukten weiterhin sicherstellen zu können, hat der Bundesrat überdies die Pflichtlager für Autobenzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugpetrol ab dem 3. Oktober 2022 freigegeben.

Zur Medienmitteilung

UVEK: Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich

Das UVEK hat am 21. September 2022 die Vernehmlassung zu Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Rohrleitungsverordnung sowie der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Dezember 2022. Es ist vorgesehen, die Verordnungen am 1. Juli 2023 in Kraft zu setzen.

Betreffend die einzelnen Anpassungen siehe die Medienmitteilung.

ElCom: Mitteilung zu VNB-Beteiligungsmodellen von Endverbrauchern an Produktionsanlagen

Die ElCom hat am 1. September 2022 eine neue Mitteilung zu sogenannten Beteiligungsmodellen von Energieversorgungsunternehmen (EVU) erlassen. Bei solchen Modellen baut und betreibt das EVU eine neue Elektrizitätserzeugungsanlage (EEA), meistens eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage). Interessierte Endverbraucher haben dann die Möglichkeit, sich in einer bestimmten Art und Weise zu «beteiligen». Meist entrichten sie dazu einen einmaligen Beitrag mit Bezug zu einer bestimmten Fläche der PV-Anlage. Im Gegenzug erhalten sie eine periodische Entschädigung für eine bestimmte Zeitdauer, häufig eine bestimmte Strommenge pro Jahr für 20 Jahre. Die Abrechnung erfolgt zusammen mit der Stromrechnung.

In der Mitteilung macht die ElCom Vorgaben zur Ausgestaltung von «Beteiligungsmodellen», damit diese stromversorgungsrechtlich als zulässig angesehen werden können. Bereits bestehende Modelle, welche den Vorgaben nicht genügen, sind bis am 1. Januar 2024 anzupassen.

Zur ElCom Mitteilung

Bundesrat: Aussprache zu hohen Energiepreisen

Der Bundesrat hat am 24. und 31. August 2022 eine Aussprache zu den Auswirkungen der hohen Energiepreise und der Teuerung geführt. Er sieht derzeit keinen Bedarf für sofortige Massnahmen zur Abfederung der gestiegenen Preise. Derzeit gehen die Prognosen davon aus, dass die Inflation im kommenden Jahr wieder sinken wird. Der Bundesrat analysiert weiterhin die Entwicklungen auf den Energiemärkten und deren Auswirkungen auf die Haushalte und Wirtschaft und wird die Situation im Herbst 2022 erneut beurteilen.

Zur Medienmitteilung

Bundesrat: Start Energiesparkampagne

Um die Energieversorgung für das Winterhalbjahr rasch zu stärken hat der Bundesrat am 31. August 2022 die Energiesparkampange mit dem Slogan “Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.” lanciert.

Die Kampagne soll zeigen, wie Bevölkerung und Wirtschaft mit einfach umsetzbaren Tipps Energie sparen können. Ziel ist, dass sich möglichst viele freiwillig daran beteiligen – und dazu beitragen, dass die Schweiz gar nicht erst in eine Mangellage kommt.

Zur Medienmitteilung

Zur Webseite

UREK-S: Beschluss dringlicher Massnahmen zur Erhöhung der Winterstromproduktion

Vor dem Hintergrund drohender Stromversorgungsengpässe hat die UREK-S an ihrer Sitzung vom 26. August 2022 Folgendes beschlossen:

  • Es sollen rechtliche Grundlagen für einen forcierten Ausbau der Photovoltaik geschaffen werden. Betroffen sind Photovoltaikanlagen in der freien Fläche oder auf Gebäuden mit einer jährlichen Produktion von über 20 GWh. Ihr Bedarf und ihre Standortgebundenheit soll gesetzlich verankert werden, weiter soll die Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht entfallen sowie statuiert werden, dass das Interesse an den Anlagen anderweitigen Interessen vorgeht. Voraussetzung für den Bau soll somit einzig die Zustimmung von Grundeigentümern und Standortgemeinden sein. Des Weiteren soll der Bau mit Investitionsbeiträgen des Bundes gefördert werden.

  • Weiter sollen geeignete Oberflächen von Infrastrukturanlagen des Bundes bestmöglich zur Nutzung von Sonnenenergie verwendet werden.

  • Ab 2024 soll zudem die Pflicht gelten, Neubauten mit Solaranlagen auszustatten.

Die Beschlüsse der UREK-S sollen noch im Herbst 2022 von Stände- und Nationalrat behandelt werden und danach in Form eines dringlichen Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

Zur Medienmitteilung

Bundesrat: Freiwilliges Gas-Sparziel

Zur Verhinderung von Engpässen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 beschlossen, dass sich die Schweiz für das Winterhalbjahr ein freiwilliges Gas-Sparziel von 15% setzt. Das grösste Einsparpotential besteht im Bereich der Raumwärme, weshalb freiwillige Einsparungen in Haushalten, Industrie, Dienstleistungen und in der öffentlichen Verwaltung angestrebt werden.

Wie dieses Ziel genau erreicht werden soll und welche spezifischen Massnahmen dazu beschlossen wurden, können der Medienmitteilung entnommen werden.

BWL: Zweite Pflichtlagerunterschreitung für Mineralölprodukte

Um die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten weiterhin sicherzustellen, hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) eine zweite Pflichtlagerunterschreitung beschlossen. Zwischen dem 22. August und 30. September 2022 dürfen weitere 12.8 % der Pflichtlagermenge bezogen werden.

Energieradar hat bereits über die erste Pflichtlagerunterschreitung berichtet.

Zur Medienmitteilung

Charta zur Beschleunigung des Ausbaus thermischer Netze

Der Ausbau thermischer Netze soll vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und im Sinne des Klimaschutzes stärker vorangetrieben werden, weshalb der Bund, Kantone und Gemeinden am 18. August 2022 eine entsprechende Charta unterzeichnet haben. Sie stützen sich dabei auf den Bericht “Potenzial von Fernwärme- und Fernkälteanlagen” vom 17. Dezember 2021. Da der Ausbau solcher Netze hochkomplex ist und die Zuständigkeiten aller drei Staatsebenen betrifft, ist deren Zusammenarbeit unerlässlich.

Zur Medienmitteilung

Zur Charta

ElCom: Rückblick auf erste Hälfte 2022

Die ElCom blickt auf die Entwicklungen auf den Märkten in der ersten Jahreshälfte zurück und gibt dabei einen Überblick über die Strom- und Gaspreise sowie CO2- und Spotpreise. Des Weiteren resümiert sie die Schwierigkeiten rund um die verkürzten Gaslieferungen und die dadurch mittlerweile entstandenen Situationen in den Nachbarländern.

Zum Newsletter

Bundsamt für wirtschaftliche Landesversorgung: Pflichtlagerunterschreitung bei Mineralölprodukten beschlossen

Logistische Engpässe auf dem Rhein und bei ausländischen Bahnen beeinträchtigen den Nachschub von Mineralölprodukten. Um die Versorgung sicherzustellen, hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL eine Pflichtlagerunterschreitung um 6,5 Prozent beschlossen. Diese Massnahme gilt für den Zeitraum zwischen dem 25. Juli und Anfang September 2022.

Zur Medienmitteilung

UREK-N: Erhöhung der Transparenz bei Stromherkunft

Wie schon die UREK-S (Energieradar hat berichtet) hat auch die UREK-N die Motion 21.3620 «Mehr Transparenz bei der Stromherkunft» angenommen. Diese sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher neu mindestens vierteljährlich (anstatt wie heute nur jährlich) über die Erzeugungsart ihres Stroms informiert werden. Damit sollen die saisonalen Schwankungen in der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für die Endkundinnen und Endkunden besser ersichtlich und die Stromproduktion im Winter aufgewertet werden. Die Stromlieferanten sollen zukünftig Herkunftsnachweise entsprechend der gelieferten Strommenge quartalsweise oder monatsweise (anstatt wie bisher jährlich) beschaffen.

Zur Medienmitteilung

UREK-N: Eintreten auf Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative

Die UREK-N ist auf den Gegenentwurf des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative (Energieradar hat berichtet) eingetreten. Der Grund dafür liege im schlechten Zustand der Biodiversität und dem sich daraus ergebenden Handlungsbedarf. Die Kommission betont aber, dass die auszuarbeitenden Lösungen nicht nur den Interessen der Biodiversität, sondern auch denjenigen des Klimaschutzes und der Energieversorgung Rechnung tragen müssten.

Zur Medienmitteilung