Bundesrat: Gas-Beschaffung stärken und Vorbereitungen für Strom- und Gasmangellage treffen

Die Versorgung mit Gas soll für den Winter 2023 mit Speicherkapazitäten in den Nachbarländern und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen sichergestellt werden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 von der Gasbranche über den Stand dieser Beschaffungen sowie die laufenden Vorbereitungen für eine mögliche Strom- und Gasmangellage informieren lassen.

Für weitere Informationen stellt der Bundesrat Faktenblätter zur Organisation der Versorgungssicherheit, zu den Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und den Szenarien bei einer Mangellage im Erdgasbereich sowie einer solchen im Strombereich zur Verfügung.

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Bundesrat: Genehmigung Klimaschutzabkommen mit Thailand und Ukraine

An seinen Sitzungen vom vom 3. bzw. 29. Juni 2022 hat der Bundesrat je ein Abkommen mit Thailand sowie der Ukraine genehmigt, welches der Schweiz erlaubt, in diesen Ländern Klimaschutz-Projekte zur CO2-Verminderung umzusetzen. Hintergrund ist das Pariser Klimaübereinkommen, in welchem sich die Schweiz verpflichtet hat, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 (gegenüber dem Stand von 1990) zu halbieren. Dieses Ziel kann sowohl mit inländischen Massnahmen, aber auch mit Klimaprojekten im Ausland erreicht werden. Das bedeutet, die Schweiz kann sich im Ausland erzielte Emissionsminderungen an ihr eigenes Ziel anrechnen lassen.

Zur Medienmitteilung betr. Abkommen mit Thailand

Zur Medienmitteilung betr. Abkommen mit der Ukraine

ElCom: Einführung der 60-Franken-Regel per 2024

Seit dem 1. Januar 2020 gelangt zur Beurteilung der Angemessenheit der Energietarife die 75-Franken-Regel zur Anwendung. Die ElCom überprüft diesen Schwellenwert regelmässig auf seine Angemessenheit. Mit der Begründung, dass der eintarifierte Gewinn deutlich zugenommen habe, hat die ElCom beschlossen, die Regel neu auf 60 Franken pro Rechnungsempfänger anzupassen.

Für die Netzbetreiber bedeutet dies:

Die ElCom setzt die Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie die sonstigen Kosten und den Gewinn im Energiebereich in das Verhältnis zu den Rechnungsempfängern. Liegt der dabei eruierte Wert bei <60 Franken/Rechnungsempfänger, gelten die Kosten und der Gewinn als nicht auffällig. Machen die Netzbetreiber höhere Kosten gelten, müssen sie dies begründen können. Die maximal mögliche Kostenanrechnung beträgt neu 100 Franken (zuvor 120 Franken).

Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2024 und müssen bei der Berechnung der Tarife 2024 beachtet werden. Auf freiwilliger Basis können sie auch bereits früher angewendet werden.

Zur ElCom Weisung 3/2022

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Bundesrat: Revidierte Verordnungen im Energiebereich treten per 1. Juli 2022 in Kraft

An seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 hat der Bundesrat Änderungen der Raumplanungsverordnung (RPV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) gutgeheissen.

Mit Revision der RPV soll der Bau neuer Solaranlagen vereinfacht und beschleunigt werden, weshalb wichtige Kategorien von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen neu als standortgebunden erklärt und die Bedingungen vereinfacht werden, um Solaranlagen auf Dächern bewilligungsfrei zu errichten. Zudem wird neu auch die Errichtung von Solaranlagen auf Flachdächern bewilligungsfrei möglich sein. Die Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

Mit Revision der EnEV wird die Berechnungsmethodik zur Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienz-Kategorien ab 1. Januar 2023 angepasst.

Um Anreize zu schaffen, veraltete Installationen zu ersetzen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, wurde die NIV revidiert. Dabei wird die elektrische Hausinstallation, die teils neuere und teils Abschnitte nach veralteten Normengenerationen enthält, unter die kürzere Kontrollperiode von fünf Jahren gesetzt. Die Änderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

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Zu den revidierten Verordnungen

UREK-S: Unterstützung des Rettungsschirms für Stromversorgungsunternehmen mit Liquiditätsengpässen

Die UREK-S befürwortet das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, welches vom Bundesrat vor dem Hintergrund der historisch hohen Strompreise und zum Schutz einer sicheren Stromversorgung ausgearbeitet worden ist. Die hohen Strompreise führen dazu, dass an der Strombörse handelnde Unternehmen für ihre Geschäfte temporär grosse Geldsummen als Sicherheiten hinterlegen müssen. Steigen die Preise weiter, besteht die Gefahr, dass die Stromversorgungsunternehmen die erforderlichen Mittel nicht mehr aufbringen können und illiquide werden.

Im Gegensatz zur bundesrätlichen Vorlage hat sich die Kommission insbesondere dafür ausgesprochen, dass auch kleinere Stromversorgungsunternehmen Finanzhilfen beantragen können sollen (stets unter der Voraussetzung, dass sie als systemkritisch eingestuft werden). Unter Vorbehalt weiterer kleinerer Änderungen und Präzisierungen des Gesetzestextes spricht sich die Kommission für die Vorlage aus.

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Zur Vorlage

ElCom: Mitteilung zu steigenden Elektrizitätspreisen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung aktualisiert

In Ergänzung der Mitteilung vom 7. Dezember 2021 setzt sich die ElCom u.a. mit der Frage auseinander, ob ein Endverbraucher auf dem freien Markt durch die Teilnahme an einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) in die Grundversorgung zurückkehrt. Sie resümiert, dass sich ein ZEV grundsätzlich in der Grundversorgung befindet, sofern kein Netzzugang erfolgt ist. Vorbehalten bleiben Fälle der rechtsmissbräuchlichen Teilnahme am ZEV einzig zum Zweck der Rückkehr in die Grundversorgung.

Zur aktualisierten Mitteilung

Der Bundesrat heisst Bericht zum Ausbau von Negativemissionstechnologien gut

Um bis 2050 das Klimaziel von “Netto-Null” zu erreichen, müssen auch Technologien zur CO2-Abscheidung und Speicherung sowie Negativemissionstechnologien für schwer vermeidbare Emissionen entwickelt und ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 hat der Bundesrat den Bericht, welcher die dafür notwendigen Massnahmen und Rahmenbedingungen aufzeigt, gutheissen.

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Bundesrat: Vorbereitung auf schwere Mangellagen im Strom- und Gasbereich

An seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Vorbereitung auf schwere Mangellagen im Strom- und Gasbereich zu verstärken. Einerseits wird ein neues Monitoringsystem geschaffen, welches von Swissgrid betrieben wird und mit welchem Strommangellagen frühzeitig erkannt werden sollen. Andererseits wird im Gasbereich eine Kriseninterventionsorganisation gebildet. Die entsprechenden notwendigen rechtlichen Anpassungen auf Verordnungsstufe sind bereits vorgenommen worden.

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Am 18. Mai 2022 hat der Bundesrat zusätzlich beschlossen, die Gasreserven für den Winter 2022/2023 zu stärken. Er verpflichtet die Gasbranche, Speicherkapazitäten in den umliegenden Ländern und zusätzliche Gaslieferungen zu sichern. Dazu wurde eine dringliche Verordnung in Kraft gesetzt.

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Schliesslich verabschiedete der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 die Botschaft zum Rettungsschirm für systemkritische Stromversorgungsunternehmen mit Liquiditätsengpässen (Energieradar hat berichtet). Es handelt sich um ein dringliches Bundesgesetz, welches bis 2026 befristet werden soll. In einem nächsten Schritt wird das Parlament über das Gesetz beraten.

Zur konkreten Ausgestaltung des Rettungsschirms siehe Medienmitteilung

Der Bund unterstützt die Planung kommunaler PV-Anlagen und Ladeinfrastrukturen

Der Bund bietet den Gemeinden finanzielle Unterstützung bei der Planung von PVA auf kommunalen Gebäuden sowie bei der Entwicklung der Elektromobilität auf dem Gemeindegebiet. Dabei wird insbesondere ein Teil der Kosten der dafür notwendigen Machbarkeits- und Planungsstudien übernommen. Das Angebot gilt bis Ende 2023, beträgt Unterstützungsgelder in Gesamthöhe von CHF 8 Mio. und folgt dem Prinzip “first come first served”.

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Bundesrat: Vernehmlassung zum Rettungsschirm für Strombranche

Nachdem der Bundesrat am 14. April 2022 beschlossen hat, die Schaffung eines Rettungsschirms für systemkritische Stromunternehmen zu überprüfen, eröffnete er bereits zwei Wochen später, am 27. April 2022, die Vernehmlassung für ein entsprechendes Bundesgesetz. Ziel ist die Sicherstellung der Liquidität der im Handel tätigen Stromunternehmen bei extremen Preissteigerungen oder grossflächigen Ausfällen von Gegenparteien. Der Bundesrat sieht dafür 10 Milliarden Franken für Darlehen vor.

Die Vernehmlassung dauert bis am 4. Mai 2022. Nach Verabschiedung der Botschaft Mitte Mai soll die Vorlage in der Sommersession vom Parlament beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden. Das Gesetz soll mittelfristig durch andere Massnahmen zur Wahrung der Versorgungssicherheit abgelöst werden.

Den Erlasstext und Erläuterungen können unter den Links abgerufen werden.

Zur Medienmitteilung vom 14. April 2022

Zur Medienmitteilung vom 27. April 2022

Weitere Informationen: In ihrem aktuellen Newsletter blickt die ElCom auf die Versorgungsicherheit im Winter 2021/2022 zurück.

UREK-N: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems, Bau von PVA auf Strassen- und Bahninfrastruktur und Einbau von Wärmepumpen

Die UREK-N hat eine parlamentarische Initiative (21.432) zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems angenommen, gemäss welcher die Verlagerung von CO2-intensiven Produktionsprozessen in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verhindern werden soll.

Weiter hat die UREK-N die Motionen 22.3386 und 22.387 angenommen, welche die Produktion von Solarstrom auf der bestehenden Strassen- und Bahninfrastruktur (z.B. auf Lärmschutzwänden, Fassaden oder Dachflächen) vorantreiben und die Hürden für den Einbau von Wärmepumpen abzubauen wollen. Letzteres soll durch eine Revision der Lärmschutzverordnung erreicht werden.

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Bundesrat: Vernehmlassung zur Anpassung verschiedener Verordnungen im Energiebereich

Die am 6. April 2022 eröffnete Vernehmlassung umfasst die Stauanlagenverordnung (StAV), die Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV), die Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK), die Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK) sowie auch die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) und die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV).

Die Revisionen der NEV und VGSEB regeln die Abgeltung des Bundes an das Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) für die Marktüberwachung. Die Revision der NIV soll Ungleichbehandlungen kleinerer Installationsunternehmen beseitigen: Neu sollen einem vollzeitbeschäftigten fachkundigen Leiter eines kleinen Installationsbetriebs bis zu drei vollzeitbeschäftigte kontrollberechtigte Personen unterstellt sein können. Gleichzeitig wird die Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) revidiert, um die Modalitäten der vom ESTI durchgeführten Prüfungen zur Erlangung bestimmter eingeschränkter Installationsbewilligungen zu flexibilisieren und die Gebührenerhebung bei unentschuldigter Abmeldung oder Nichtteilnahme an der Prüfung zu regeln.

Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Juli 2022. Die Inkraftsetzung soll voraussichtlich Anfang 2023 erfolgen.

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UREK-S: Förderung von erneuerbaren Treibstoffen und Wasserstoff

Die UREK-S hat die parlamentarische Initiative der UREK-N “CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe” (22.3376) gutgeheissen, für welche nun ein Gesetz ausgearbeitet wird. Erneuerbare Treibstoffe sollen durch eine Beimischpflicht (im Strassenverkehr), eine befristete Steuererleichterung und die Anrechenbarkeit an die CO2-Grenzwerte für Fahrzeugimporte gefördert werden.

Die Kommission will ausserdem die Entwicklung von CO2-neutralem Wasserstoff fördern. Mittels Kommissionsmotion forderte sie den Bundesrat auf, konkrete Massnahmen zur Förderung vorzuschlagen. Auch die Motion “Grüne Wasserstoffstrategie für die Schweiz” (20.4406) hat die UREK-N einstimmig angenommen.

Des Weiteren sprach sich die Kommission für die Annahme der Motion “Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich” (19.4202) aus.

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ElCom: Weisungen zu WACC Produktion und erweiterten Minimalanforderungen an Jahresrechnung Netz

Die ElCom hat per 31. März 2022 zwei neue Weisungen publiziert:

  • Die neue Weisung 1/2022 enthält erweiterte Minimalanforderungen an die Jahresrechnung Netz, um den Informationsgehalt für Endverbraucher zu erhöhnen.

  • In Weisung 2/2022 hat die ElCom entschieden, für den WACC Produktion gemäss StromVG den jeweils jährlich vom UVEK festgelegten WACC für die Förderung der Grosswasserkraft anzuwenden. Dieser wird seit 2014 auf 4.98 % festgelegt.

Zum ElCom Newsletter 3/2022, inkl. Weisung 2/2022

Zur Weisung 1/2022

Die Schweiz unterzeichnet eine internationale Deklaration zur Gasspeicherung

Die Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und die Schweiz (Pentalaterales Energieforum) haben eine Erklärung zur Verstärkung der Koordination bei der Erdgasspeicherung unterzeichnet. In der EU tritt ab diesem Jahr eine Verpflichtung zur Gasspeicherung in Kraft, weshalb die sieben Penta-Länder ihre Aktivitäten koordinieren wollen: So sollen u.a. Speicheranlagen grenzüberschreitend genutzt werden und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien intensiviert werden.

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Bundesrat: Ausbau der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung

Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) beruht in der Schweiz auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat. Insbesondere die COVID-19-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben die Komplexität und die Verletzlichkeit der globalen Versorgungssysteme aufgezeigt. Der Bundesrat hat im Grundsatz einer substantiellen personellen Verstärkung des BWL zugestimmt.

Um die Organisation und Funktionsweise der WL dauerhaft an die aktuellen Anforderungen anzupassen, ist eine Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes notwendig. Die Vernehmlassung soll noch in diesem Jahr eröffnet werden.

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BFE: Harmonisierung der Gebäudelabel

Die Trägerorganisationen der Gebäudelabel Minergie, GEAK, SNBS Hochbau und 2000-Watt-Areale sowie das Bundesamt für Energie haben am 17. März 2022 einen Vertrag unterzeichnet, der den Rahmen für die künftige Zusammenarbeit vorgibt. Neu soll nur noch eine Organisation für die Zertifizierung, Qualitätssicherung, Kommunikation und Weiterbildung zuständig sein. So werden Synergien geschaffen und die einzelnen Label gestärkt. Die Kategorien der Label Minergie sowie der GEAK bleiben erhalten. Aus dem bisherigen 2000-Watt-Areal entsteht neu das Minergie-Areal und das SNBS-Areal.

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