ElCom: Weisung Abrechnung SDL und Zuschläge auf Übertragungskosten

Die ElCom hat eine Weisung betreffend die Verfeinerung der Methode zur Abrechnung für Systemdienstleistungen (SDL) und für die Zuschläge auf die Übertragungskosten (insbesondere Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)) veröffentlicht.

Hiernach melden nach Ablauf eines Kalenderjahres die Verteilernetzbetreiber (VNB) der Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB) die von den Endverbrauchern im abgelaufenen Kalenderjahr tatsächlich bezogene elektrische Energie pro Netz entsprechend der den Endverbrauchern in Rechnung gestellten Energiemenge. Nach einer Plausibilisierung dieser Daten durch Swissgrid erstellt diese eine Endabrechnung der SDL-Kosten sowie der EnG-Zuschläge für das abgelaufene Kalenderjahr, welche die VNB innerhalb von 30 Tagen zu beglei- chen haben. Diese Schlussabrechnung enthält die Mengen und Beträge der im Rechnungsjahr bereits geleisteten Akontozahlungen sowie die gemeldete Jahresmenge und den Jahresbetrag für jedes Verteilnetz. Die Jahresschlussabrechnung wird durch Differenzbildung zu einer Rechnung bzw. Gutschrift führen. Die Form und Art der Jahresmeldung durch die VNB wird von Swissgrid definiert. Die Meldung erfolgt erstmalig fürs Kalenderjahr 2016. 

ElCom veröffentlicht Mitteilung zu den anrechenbaren Energiekosten

Die Elcom hat eine Mitteilung zur Umsetzung des CKW-Urteils (anrechenbare Energiekosten) publiziert. Hiernach hat eine Analyse der seitens der Verteilnetzbetreiber gemäss Art. 11 Abs. 1 StromVG an die ElCom gelieferten Daten ergeben, dass sich rund 80 Prozent der Verteilnetzbetreiber an die Vorgaben der ElCom ("Durchschnittspreismethode") hielten und somit nicht oder nur unwesentlich von dem Bundesgerichtsurteil betroffen seien. Dies, die fehlende Rechtskraft mehrerer von der ElCom geführter Verfahren im Bereich der allgemeinen Energiekosten, sowie die mögliche Ausserkraftsetzung von Art. 6 Abs. 5 StromVG (rückwirkend per 1. Dezember 2016) nennt die ElCom in ihrer Mitteilung als Gründe dafür, zu einzelnen Detailfragen, welche das Bundesgericht nicht explizit thematisiert hat, keine Stellung zu nehmen.

ZH: Regierungsrat legt Eigentümerstrategie für EKZ und Axpo fest

In einer Medienmitteilung informiert der Zürcher Regierungsrat über die neue Eigentümerstrategie für EKZ und Axpo. Die EKZ sollen hiernach ihre Position als eines der führenden Schweizer Stromversorgungsunternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grundversorgung festigen. Die Axpo soll sich als starker Player im Bereich Stromerzeugung und Handel national und international positionieren.

Eckwerte aus der Medienmitteilung:

Axpo:

  • Marktübliche Dividende (im mehrjährigen Durchschnitt).
  • Verkleinerung und Entpolitisierung des Verwaltungsrats. Vertretung des Kanton Zürich durch Fachpersonen anstelle von Mitgliedern des Regierungsrats (Fokus auf wirtschaftlichen Erfolg, Rollen- und Interessenskonflikte beheben).
  • Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch eine zeitgemässe Vereinbarung (u.a. sollen Beteiligungen Dritter ermöglicht werden).

EKZ:

  • Position im Bereich Verteilnetz und Grundversorgung festigen, aber kein weiterer Ausbau der Stromerzeugung und der Handelsaktivitäten (Abgrenzung zur Axpo, Konkurrenzsituation entschärfen, Risiken begrenzen)
  • Marktübliche Eigenkapitalrendite (im mehrjährigen Durchschnitt), Ausschüttung von 50 Prozent des Bilanzgewinns an den Kanton, jährliche Dividende von rund 30 Millionen Franken (Kanton stellt Grundkapital zu Selbstkosten zur Verfügung).
  • Keine Vertretung im Verwaltungsrat der Axpo durch EKZ-Verwaltungsräte oder EKZ-GL-Mitglieder (Konkurrenzsituation, Rollen- und Interessenskonflikte).
  • Grundlegende Überarbeitung des nicht mehr zeitgemässen EKZ-Gesetzes (u.a. Rechtsform, Zweck, finanzielle Ziele, Verhältnis zur Axpo)

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Swissnuclear legt Kostenstudie 2016 vor

Swissnuclear hat der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) die Kostenstudie 2016 vorgelegt. Dies teilt das BFE in einer Medienmitteilung mit. Die Studie wird in den nächsten Monaten durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie unabhängige Kostenexperten überprüft. Basierend auf der Kostenstudie 2016 hat die Verwaltungskommission des STENFO die provisorischen Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017-2021 festgelegt.

ENSI empfiehlt drei potentielle Tiefenlager-Standortgebiete zur Weiteruntersuchung

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) empfiehlt, die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle weiter zu untersuchen, wie das BFE in einer Medieninformation mitteilt. Dies ist das Hauptergebnis der seit Januar 2015 laufenden Analysen des ENSI zu den von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) eingereichten Unterlagen. Das ENSI hat seine Überprüfung nun abgeschlossen und wird das detaillierte Gutachten bis Frühling 2017 fertigstellen.

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Deutschland: Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Atomausstieg / Entschädigung für die Stromkonzerne

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden der AKW-Betreiber E.On, RWE und Vattenfall gegen den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie teilweise gutgeheissen. Die Beschwerdeführerinnen rügten vornehmlich eine Verletzung der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz) durch die 13. Novelle des Atomgesetzes. Es geht um Milliardenentschädigungen.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

"Stromkonzerne sollen entschädigt werden", NZZ vom 6. Dezember 2016

Bundesrat senkt Vergützungssätze für PV und Kleinwasserkraftwerke

Der Bundesrat senkt im nächsten Jahr die Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen und Kleinwasserkraftwerke, so eine Medienmitteilung vom 2. Dezember 2016. Diese und weitere Änderungen hat der Bundesrat am 2. Dezember 2016 in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, die per 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Der Photovoltaik-Vergütungssatz wird in zwei Schritten per 1. April und per 1. Oktober 2017 um bis zu 28 Prozent gesenkt und liegt ab dann für angebaute und freistehende Anlagen einheitlich bei 13,7 Rappen und für integrierte Anlagen bei 15,8 Rappen. Die Ansätze der Einmalvergütung (EIV) für kleine Photovoltaikanlagen werden per 1. April 2017 und per 1. April 2018 gesenkt. Für Kleinwasserkraftwerke gelten ab 1. Januar 2017 um bis zu 18% tiefere Grundvergütungen und ein bis zu 50% tieferer Wasserbau-Bonus.

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ENTSO-E: Wintervorschau 2016/17 zeigt angespannte Versorgungssituation in Frankreich

Der ENTSO-E hat seine Prognose zur Versorgungssituation im Winter 2016/17 veröffentlicht. Bei normaler und leicht angespannter Lage wird die Eu hiernach in der Lage sein ihren Energiebedarf zu decken. Allerdings sieht sich Frankreich wegen Sicherheitsüberprüfungen und Wartungsarbeiten an mehreren Reaktoren mit der niedrigsten Energieproduktion aus Kernkraft seit 10 Jahren konfrontiert, was zu einer angespannten Versorgungslage im Zeitraum Dezember bis Februar führt.

Die Situation in Frankreich könnte auch benachbarte Länder berühren. Der benachbarte belgische Übertragungsnetzbetreiber arbeitet eng mit RTE zusammen, um die grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten diesen speziellen Marktbedingungen anzupassen. Beide Übertragungsnetzbetreiber planen bei Bedarf auf Produktionsreserven zurückzugreifen und von Verträgen mit industriellen Konsumenten gebrauch zu machen, die bereit sind ihren Verbrauch zu Spitzenlastzeiten zu unterbrechen.

Im Bereich dergesamten Erzeugungskapazität zeigt die Prognose eine Zunahme an installierter Leistung von 11 GW, hauptsächlich Wind und Solar. Konventionelle Produktionskapazitäten blieben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stabil. Stillgelegte Kapazitäten aus Öl- und Kohleproduktion sind hauptsächlich durch Gas- und Wasserproduktion ersetzt worden.
 

BFE: Zugvögel und Windenergie

Medienmitteilung BFE: Kollisionen von Vögeln mit Windenergieanlagen (WEA) gehören zu den grössten Kritikpunkten bezüglich der Nutzung von Windenergie. Um die Auswirkungen von WEA auf Zugvögel zu beurteilen, müssen sowohl die Anzahl der insgesamt an einer WEA vorbeiziehenden Vögel als auch die Anzahl der dabei verunglückenden Vögel (Schlagopfer) bekannt sein. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat im Auftrag des Bundesamts für Energie die international erste Studie erstellt, die diese Fragestellung beantwortet. Dazu wurde am Standort Le Peuchapatte (Jura) parallel zur systematischen Suche nach Schlagopfern auch die Intensität des Vogelzugs mittels eines kalibrierten Radargeräts gemessen. Pro Windenergieanlage wurde dabei ein Medianwert von 20,7 Vogelopfern pro Jahr ermittelt.

BFE: Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen

Medienmitteilung BFE: Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen: 1.9 Millionen Franken für Projekte und neue Ausschreibung 2017

2016 wurden zum siebten Mal Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in den Haushalten durchgeführt. Die Resultate für die zweite Ausschreibung 2016 für Projekte liegen vor: 23 Projekte erhalten insgesamt 1.9 Millionen Franken an Förderbeiträgen, um möglichst kostengünstig und nachhaltig Strom zu sparen. Damit wurden 2016 insgesamt 41 Millionen Franken an Projekte und Programme vergeben. Die Ausschreibung 2017 für Projekte und Programme läuft bereits seit dem 17. Oktober.

BGer: Kleinwasserkraftwerk in der Schlucht von Covatanne/VD muss neu beurteilt werden

Medienmitteilung Bundesgericht: Beschwerde gegen Verweigerung der Bewilligungen zum Betrieb eines Kleinwasserkraftwerks im Kanton Waadt gutgeheissen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt muss neu entscheiden und dabei insbesondere ergänzend die Wirtschaftlichkeit des Projekts prüfen.

Die Begründung zum Urteil vom 23. November 2016 (1C_231/2015) liegt noch nicht vor.

BR: COP 22 in Marrakesch

Medienmitteilung Bundesrat: In Marrakesch ist am 19. November 2016 die 22. UNO-Klimakonferenz zu Ende gegangen. Schwerpunkt der Verhandlungen war die Umsetzung des Übereinkommens von Paris. Es zeigte sich, dass dabei nicht alle Länder dieselben Prioritäten verfolgen, sowohl, was die Zielsetzungen in den einzelnen Bereichen als auch die Geschwindigkeit der Lösungsfindung anbelangt.

7. ElCom-Forum in Winterthur

Medienmitteilung ElCom: Heute, am 18. November 2016, findet in Winterthur die siebte Auflage des ElCom-Forums statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Strombranche legen ihre Sicht zum Thema Versorgungssicherheit dar und debattieren an einer angeregten Podiumsdiskussion über die Zukunft der Stromversorgung. Klar ist: Die Herausforderungen sind und bleiben gross.

BFE: Mehr, aber sparsamere Elektrogeräte

Medienmitteilung BFE: Elektrogeräte werden immer effizienter. Obwohl der Gerätebestand in den letzten dreizehn Jahren gesamthaft um über 46% zugenommen hat, reduzierte sich deren Stromverbrauch im gleichen Zeitraum um 455 GWh pro Jahr (-5.9%). Dies zeigt eine im Auftrag des Bundesamts für Energie durchgeführte Analyse der verkauften Elektrogeräte in der Schweiz.

BAFU: Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen - Finanzierung der Massnahmen

Medienmitteilung BAFU: Das vorliegende Modul der Vollzugshilfe «Renaturierung der Gewässer» behandelt die Finanzierung der ökologischen Sanierungsmassnahmen bestehender Wasserkraftanlagen in den Bereichen Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt und Fischgängigkeit. Die Kosten dieser Massnahmen werden den Kraftwerksinhabern von der nationalen Netzgesellschaft (Swissgrid) entschädigt. Das Modul zeigt die Voraussetzungen für eine Entschädigung auf, legt dar, welche Anforderungen an Entschädigungsgesuche gestellt werden, präzisiert die Ermittlung der anrechenbaren Kosten für Sanierungsmassnahmen und beschreibt Verfahren sowie Auszahlungsmodalitäten.

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UREK-S: Überwälzung der Kosten der Eigenproduktion

Medienmitteilung UREK-S: Die Energiekommission des Ständerates hat der Stromnetzstrategie einhellig zugestimmt. Sie will den Elektrizitätsunternehmen erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne dabei die Preisvorteile, die sie aufgrund des freien Marktzugangs haben, berücksichtigen zu müssen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich im Rahmen der Beratung der Netzwerkstrategie (16.035) gegen die Durchschnittspreismethode ausgesprochen, die besagt, dass Preisvorteile, welche die Netzbetreiber aufgrund ihres Marktzugangs haben (z. B. günstige Käufe an der Börse), anteilsmässig an die gebundenen Endverbraucher weitergegeben werden müssen. Diese Methode bringt mit sich, dass Elektrizitätsunternehmen die Kosten ihrer Eigenproduktion nicht vollständig den Endverbrauchern anlasten können und sie ihren Strom zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, was die bestehenden finanziellen Probleme gewisser Elektrizitätsunternehmen zusätzlich verschärft. Mit dem Vorschlag der Kommission können die Kosten der Eigenproduktion lediglich auf die gebundenen Verbraucher und die Kosten für den Einkauf auf dem Strommarkt lediglich auf die freien Kunden überwälzt werden. Damit schliesst sie sich der Rechtsauslegung des Bundesverwaltungsgerichts an (Urteil A-1107/2013), dessen Urteil im Juli 2016 vom Bundesgericht aufgehoben wurde (Urteil 2C_681/2015). In diesem Sinne beantragt die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) aufzuheben. In einer Übergangsbestimmung sieht die Kommission zudem vor, dass diese neue Regelung spätestens ab dem 1. Dezember 2016 gilt.

Weiter spricht sich die Kommission für intelligente Netze aus mit dem Ziel, einen stabilen Betrieb sicherzustellen und den Energieverbrauch zu optimieren. Zum einen beantragt sie, dass die Kosten für gewisse innovative Massnahmen, welche für die Netzentwicklung unabdingbar sind, sowie die Kosten für Sensibilisierungsaktionen zur Senkung des Stromverbrauchs angerechnet werden können. Zum andern befürwortet sie den Einbau intelligenter Steuer- und Regelsysteme nach internationalen Normen, wobei das Einverständnis des Netzanschlussnehmers vermutet wird. Allerdings hat dieser auch das Recht, auf solche Systeme ganz oder teilweise zu verzichten.

Weiter ist die Kommission der Meinung, dass bei elektrischen Anlagen mit einer Spannung von höchstens 36 kV die Plangenehmigungspflicht nur bei voraussichtlich beschleunigtem Bau gilt oder wenn Sicherheits- oder Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen sind.

Schliesslich will die Kommission die Betreiber nicht verpflichten, dem Bundesamt für Energie sämtliche Geodaten zu ihren elektrischen Anlagen zuzustellen. Für eine Minderheit hingegen sind diese Daten für einen Gesamtüberblick über das Netz unabdingbar.

Die Kommission hat im Übrigen der Standesinitiative des Kantons Genf 15.313 «Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten» mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Die Initiative verlangt, eine Steuer auf Strom aus nichterneuerbaren Energieträgern einzuführen. Die Kommission steht dem Anliegen einer differenzierten Stromabgabe grundsätzlich offen gegenüber, möchte aber noch vertiefte Abklärungen vornehmen können im Zusammenhang mit der Vorlage zum Klima- und Energielenkungssystem (zweites Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050; 15.072).

Die Kommission hat am 15. November 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD, BE) in Bern getagt.

BGer: Beschwerden gegen Windparkzone Schwyberg gutgeheissen

Medienmitteilung des Bundesgerichts: Windpark-Projekt Schwyberg: Beschwerde von Natur- und Umweltschutzorganisationen gutgeheissen

Die vorgesehene Spezialzone für das Windpark-Projekt auf dem Schwyberg im Kanton Freiburg erfüllt die bundesrechtlichen Anforderungen nicht. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von vier Natur- und Umweltschutzorganisationen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Freiburg gut und schickt die Sache zur neuen Beurteilung zurück. Im Rahmen einer gesamthaften Interessenabwägung sind die Eignung des Standorts Schwyberg sowie mögliche Varianten und Alternativen vertieft zu prüfen. Verstärkt miteinzubeziehen sind dabei auch die Interessen des Landschafts-, Biotop- und Artenschutzes.

Link: Urteil vom 26. Oktober 2016 (1C_346/2014) im Volltext