Vorränge im grenzüberschreitenden Stromnetz sollen neu geregelt werden

Der Bundesrat informiert in einer Medienmitteilung über eine Vorlage zur Änderung des StromVG, deren Annahme er beantragt:

Vorrang in der grenzüberschreitenden Stromübertragung sollen künftig nur noch Lieferungen aus vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossenen Langfristverträgen sowie aus Grenzwasserkraftwerken haben. Der Vorrang für Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und Lieferungen aus erneuerbaren Energien soll aufgehoben werden.

BFE: 3. Vergleichsstudie zu Energieversorgungsunternehmen

Medienmitteilung BFE: Wie gut sind die schweizerischen Energieversorgungsunternehmen darauf vorbereitet, den Anteil an erneuerbaren Energie zu erhöhen und die Energieeffizienz zu steigern? Antworten darauf liefert eine vom Bundesamt für Energie (BFE) in Auftrag gegebene Studie, welche Strategien, Produkte und Dienstleistungen der Stromversorger in einem Benchmarking vergleicht. 66 Stromlieferanten haben an dieser nach 2014 und 2015 zum dritten Mal durchgeführten Vergleichsstudie teilgenommen.

Klimakonferenz: Bundesrat genehmigt Mandat der Schweizer Delegation

Medienmitteilung vom 26. Oktober 2016: Die 22. Klimakonferenz findet vom 7. bis 18. November 2016 in Marrakesch (Marokko) statt. Sie wird sich hauptsächlich mit den Modalitäten der Umsetzung des im Dezember 2015 in Paris angenommenen Klimaschutz-Abkommens befassen. Entsprechend dem vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 genehmigten Mandat wird sich die Schweizer Delegation für die Verabschiedung robuster und wirksamer Regeln einsetzen, mit denen das Ziel einer Begrenzung des globalen Anstiegs der Temperaturen um weniger als zwei Grad eingehalten werden kann. Bundesrätin Doris Leuthard wird am 16. und 17. November 2016 am Ministertreffen teilnehmen. ...

ElCom: Bewertungsmethode bei Transaktion Übertragungsnetz vertraglich geregelt

Medienmitteilung vom 25. Oktober 2016: In der Diskussion über die Bewertungsmethode für die Entschädigung des Übertragungsnetzes haben sich die Parteien geeinigt und einen unterzeichneten Bewertungsvertrag eingereicht. Die ElCom hat den Vertrag geprüft und festgestellt, dass die vertragliche Vereinbarung mit den gesetzlichen Grundlagen und dem relevanten Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2013 übereinstimmt. Die Entschädigung für das gesamte Übertragungsnetz beläuft sich auf knapp drei Milliarden Franken. ...

Entso-E veröffentlicht Positionspapier zur Energiespeicherung und Speicherservices

Der Entso-E veröffentlicht ein Positionspapier zur Energiespeicherung und Speicherservices. In seiner Medienmitteilung führt er an, variable erneuerbare Energieproduktion erforderten mehr Flexibilität des Energienetzes, um auf Variabilität und Ungewissheit der Betriebsbedingungen zu unterschiedlichen Zeiten reagieren zu können. Energiespeicherung sei eine der vielversprechenden Möglichkeiten das Netz mit mehr Flexibilität auszustatten. Das veröffentlichte Positionspapier bewertet Services, welche durch Speicherung zur Verfügung stehen könnten und gibt Empfehlungen betreffend die konkurrenzfähigste lang- und kurzfristige Maximierung des Speicherungs-Nutzens.

Link zum Positionspapier 

Schweiz: Energiekonzerne ziehen Rahmenbewilligungsgesuche für neue AKW formell zurück

Die Energiekonzerne und AKW-Betreiber Axpo, Alpiq und BKW haben ihre Rahmenbewilligungsgesuche für neue AKW formell zurückgezogen. Die Gesuche waren bereits 2011 nach dem Atomunfall in Fukushima sistiert worden. Der entsprechende Antrag an den Bundesrat wurde am 12. Oktober beim Bundesamt für Energie eingereicht.

Weltenergierat veröffentlicht den Bericht World Energy Resources 2016

Der Weltenergierat (World Energy Council, WEC)* hat den Bericht World Energy Resources 2016 publiziert (Link zur Medienmitteilung).

Hierin stellt er fest, dass die vergangenen 15 Jahre eine unvorhergesehene Veränderung des Verbrauchs von Energieresourcen gezeigt haben, ebenso unerwartet hohes Wachstum im Markt für Eneuerbaren Energien. Der Zubau an installierter Leistung, Investitionen in den Sektor, sowie hohe Wachstumsraten in Entwicklungsländern haben hiernach zu einer Änderung des Gesichts des Energiemarktes geführt. Dieser habe Wachstum unkonventioneller Ressourcen und Verbesserungen in der technischen Weiterentwicklung sämtlicher Energiequellen gesehen, was zu fallenden Preisen beigetragen habe, ebenso wie zur Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Treibhausgasemissionen. Die meisten Länder haben gemäss des WEC einen diversifizierteren Energiemix erreicht - mit einem Zuwachs gemeinschaftlichen Eigentums und der Evolution von "micro grids".

Zusammenfassung in der NZZ vom 12.10.2016

*Der WEC ist eine weltweite Organisation grosser Energieproduzenten und -händler, Regierungsorgane, Forschungs- und Energieverbraucherorganisationen

Bundesrat will keine Steuerentlastung der Einspeisevergütungen

Medienmitteilung vom 12. Oktober 2016: Der Bundesrat hat heute den Bericht „Steuerbelastung – Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien“ gutgeheissen. Fazit dieses Berichts ist, dass eine steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Einspeisevergütungen nicht zu empfehlen ist. Dies insbesondere, weil dadurch steuerliche Grundprinzipien verletzt sowie bei Bund, Kantonen und Gemeinden steuerliche Mindereinnahmen entstehen würden. Der Bericht erfüllt das Postulat 11.3561 von Nationalrat Jacques Bourgeois vom 15. Juni 2011 „Steuerbelastung - Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien“. Im Bericht nicht berücksichtigt wurden die im Rahmen der Energiestrategie 2050 geplanten Neuerungen, mit denen das bestehende Fördersystem weiterentwickelt und optimiert werden soll. ...

Bundesgericht heisst Beschwerden gegen Konzession Projekt Überleitung Lugnez (Kraftwerke Zevreila) im Wesentlichen gut

Das Bundesgricht heisst die Beschwerden der Schweizerischen Greina-Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fliessgewässer, des World Wide Fund for Nature (WWF) Schweiz, der Pro Natura und des Schweizerischen Fischerei-Verbands gegen die Kraftwerke Zervreila AG und verschiedene bündernische Gemeinden sowie die Regierung im Wesentlichen gut.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 8. September 2015 betreffend die Zusatzkonzession "Projekt Überleitung Lugnez" zugunsten der Kraftwerke Zevreila AG wird aufgehoben. Die Regierung des Kantons Graubünden hat im Sinne der Erwägungen neu zu entscheiden.

Das Bundesgericht kritisierte vor allem die fehlende Koordinierung der Zusatzkonzession mit der Sanierung der übrigen Wasserkraftanlagen (gesamthafte Betrachtung der Umweltverträglichkeit) sowie die unzureichende Interessenabwägung bei der Bestimmung der Restwassermenge (Erhaltung geschützter Auen).

Link zum Entscheid / Link zur Medienmitteilung

 

Bundesrat und Parlament empfehlen Ablehnung der Atomausstiegsinitiative

Medienmitteilung vom 11. Oktober 2016: Am 27. November 2016 entscheiden Volk und Stände über die Atomausstiegsinitiative. Diese will den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz verbieten und die Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke begrenzen. Beznau I und II sowie Mühleberg müssten 2017 abgeschaltet werden, Gösgen 2024 und Leibstadt 2029. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil sie zu einer übereilten Abschaltung der Schweizer Kernkraftwerke führen würde. Der wegfallende Strom könnte nicht rasch genug mit Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden, sagte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. Der Bundesrat setzt auf einen Ausstieg aus der Kernenergie, der mit dem Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien und der Stromnetze Schritt hält. Das verschafft der Schweiz die für den Umbau der Energieversorgung nötige Zeit. ...

UniSG veröffentlicht erste Analyse zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS)

Die Reduktion des Stromverbrauchs und der energiebedingten CO2-Emissionen sowie die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien sind die zentralen Ziele der «Energiestrategie 2050». Um die Klima- und Energieziele des Bundes wirksamer und kostengünstiger zu erreichen, will der Bundesrat das heutige Fördersystem ab 2021 durch ein auf Klima- und Stromabgaben basierendes Lenkungssystem ablösen. Gegenstand dieses Buches bildet entsprechend der vom Bundesrat am 28. Oktober 2015 vorgeschlagene Verfassungsartikel zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS); dieser wird vornehmlich aus rechtswissenschaftlicher Sicht untersucht, ergänzt mit den notwendigen transdisziplinären Bezügen zur Ökonomie und den möglichen -realpolitischen Verwirklichungshindernissen. Das Buch skizziert die Problemstellungen beim Erlass der Folgeordnung zum KELS-Artikel, unter Einbezug der geplanten Abfederungsmassnahmen sowie der komplexen Wechselwirkungen der Klima- und Strom-abgaben mit den wohl notwendigen ergänzenden Reduktionsmassnahmen.

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BFE: Empa nimmt Wasserstofftankstelle in Betrieb

Auf ihrem Campus in Dübendorf hat die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) die erste Wasserstofftankstelle der Schweiz für Personenwagen mit einem Fülldruck von 700 bar in Betrieb genommen. Damit lassen sich Brennstoffzellen-Fahrzeuge in zwei bis drei Minuten betanken. Die Tankstelle ist Teil des Mobilitätsdemonstrators «move» und wird für verschiedene Projektfahrzeuge der Empa sowie für Wasserstofffahrzeuge von privaten Besitzern genutzt.

Swissgrid: SIRESO und BKW erzielen Einigung hinsichtlich Aktienpaket der Alpiq

BKW und die Westschweizer Kantone, die sich in der Investitionsgesellschaft Sireso zusammengeschlossen haben, haben sich endgültig über den Kauf der Swissgrid-Aktien von Alpiq geeinigt. Die BKW AG übernimmt 30,3% der Aktien der Swissgrid und überträgt zu den gleichen mit der Alpiq ausgehandelten Bedingungen ungefähr 4,4% an Sireso. BKW hält nach der Transaktion knapp 37 Prozent an der Swissgrid. Die Transaktionen unterliegen der Genehmigung durch den Verwaltungsrat der Swissgrid.

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BFE: Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager: Nagra reicht Gesuche für Sondierbohrungen ein

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat insgesamt 16 Gesuche für Sondierbohrungen in den von ihr vorgeschlagenen Standortgebieten Jura Ost und Zürich Nordost beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Die Bewilligungsverfahren zu diesen Sondierbohrungen sind damit gestartet.    

Derzeit läuft Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager. Ende 2017 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich bis Ende 2018 über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden und damit festlegen, welche Standortgebiete in Etappe 3 tatsächlich vertieft untersucht werden sollen. Bis zu diesem Entscheid verbleiben grundsätzlich sämtliche sechs potenziellen Standortgebiete im Auswahlverfahren.
Sollte sich herausstellen, dass das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 2 nicht - wie von der Nagra vorgeschlagen - zurückgestellt werden kann, müssen auch für Nördlich Lägern weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Um zeitliche Verzögerungen zu verhindern, hat die Nagra bereits mit den entsprechenden Planungsvorbereitungen für die 3D-Seismik und Sondierbohrungen begonnen.

BFE: Standortsuche for geologische Tiefenlager: Erste Ergebnisse der Evaluation regionaler Partizipation liegen vor

Das BFE informiert, im Rahmen des Forschungsprogramms Radioaktive Abfälle werde derzeit in einer Doktorarbeit am Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern die regionale Partizipation bei der Standortsuche für geologische Tiefenlager untersucht. Ziel sei es, einen externen wissenschaftlichen Blick auf die regionale Partizipation zu erhalten sowie Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Nun liegen die ersten Ergebnisse der Dissertation vor: Die Evaluationskriterien und der erste Zwischenbericht.    

zum Volltext der Medienmitteilung

Die wichtigsten Entscheide zur Energiestrategie

Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 bereinigt.

Die wichtigsten Entscheide:

Der Bau neuer AKW wird verboten, bestehende Anlagen dürfen so lange am Netz bleiben, wie die Aufsichtsbehörde ENSI sie als sicher einstuft. Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie von der Atomausstiegs-Initiative formal entkoppelt. Damit beginnt die Referendumsfrist zu den Gesetzesänderungen schon vor der Abstimmung zur Initiative zu laufen.

Ein Teil des Atomstroms soll durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden. Im Jahr 2020 soll die durchschnittliche Jahresproduktion von Strom aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft bei mindestens 4,4 und im Jahr 2035 bei mindestens 11,4 Terawattstunden liegen (heute sind es 3 TWh). Für Strom aus Wasserkraft liegt der Zielwert bei mindestens 37,4 TWh im Jahr 2035.

Künftig werden Wasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 1 mW nicht mehr gefördert. Investitionsbeiträge für Erweiterungen oder Erneuerungen erhalten künftig indes auch kleine Wasserkraftwerke mit einer Leistung ab 300 kW sowie grosse mit einer Leistung über 10 mW, letztere auch für neue Anlagen.

Bestehende Grosswasserkraftwerke erhalten neu Subventionen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Vorgesehen ist eine Prämie von maximal 1 Rappen pro kWh, die mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag finanziert werden soll.

Die KEV soll zu einem Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung umgebaut werden. Zum Erlös aus dem Stromverkauf kommt eine technologiespezifische Einspeiseprämie hinzu, mit welcher der ökologische Mehrwert abgeglichen wird. Gefördert werden so bestimmte Wasserkraftanlagen, Photovoltaik-Anlagen ab einer bestimmten Mindestgrösse sowie Anlagen zur Stromproduktion aus Windenergie, Geothermie und Biomasse. Kleine Photovoltaik-Anlagen werden mit Einmalvergütungen unterstützt. Auch Biomasse-Anlagen können Investitionsbeiträge in Anspruch nehmen.

Die zukünftige Obergrenze für den Netzzuschlag liegt bei 2,3 Rappen pro KWh (heute sind es 1,5 Rappen).

Die Förderung erneuerbarer Energien wird zeitlich befristet. Die sogenannte Sunset-Klausel legt fest, dass ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen werden. 2031 sollen auch Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge gestoppt werden.

Die Nutzung erneuerbarer Energien wird zum nationalen Interesse erklärt. Neu gelten die Schutz- und Nutzungsinteressen für Anlagen ab einer bestimmten Grösse als gleichrangig. Ziel ist, dass Windturbinen oder Wasserkraftwerke künftig auch in Naturschutzgebieten gebaut werden können. Die Kantone müssen in ihren Richtplänen festhalten, welche Gebiete sich für die Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie eigenen. Sie können auch festhalten, welche Gebiete grundsätzlich freizuhalten sind.

Damit die Stromversorgung rasch umgebaut werden kann, müssen die Kantone rasche Bewilligungsverfahren vorsehen. Zudem werden die Rechtsmittelwege beschränkt. Wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, können Beschwerden betreffend die Plangenehmigung von Starkstrom- und Schwachstromanlagen nicht mehr bis vor Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent sinken, gemessen am Stand des Jahres 2000. Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 3 Prozent und bis 2035 um 13 Prozent sinken.

Damit umweltfreundlichere Autos eingeführt werden, gelten strengere Regeln für Autoimporteure.

Der Bundesrat kann Vorgaben zur Einführung intelligenter Mess-, Steuer- und Regelsysteme beim Endverbraucher machen. Er kann die Netzbetreiber dazu verpflichten, intelligente Messysteme (Smart Meter) zu installieren.

Stromintensive Unternehmen wird der Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien wie bisher zurückerstattet. Anders als heute sind die Unternehmen aber nicht mehr verpflichtet, einen Teil des Geldes für Energieeffizienz-Massnahmen einzusetzen.

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AXPO nimmt weitere Wertberichtigungen vor

Auch im Geschäftsjahr 2015/16 nimmt AXPO Wertberichtigungen auf ihren Produktionsanlagen und Rückstellungen für Energiebezugsverträge vor. Dies laut Medienmitteilung des Unternehmens vor allem wegen anhaltend niedriger Stromgrosshandelspreise. Die jüngste Überprüfung der Werthaltigkeit habe zudem dazu geführt, dass auch das neue Pumpspeicherwerk (PSW) Limmern um 540 Mio. CHF wertberichtigt werden müsse. Die Anpassungen werden das Betriebsergebnis (EBIT) des Konzerns voraussichtlich mit rund 1,4 Mia. CHF belasten, was zu einem erneut deutlich negativen Unternehmensergebnis führen dürfte.

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