ElCom: Weisung Abrechnung SDL und Zuschläge auf Übertragungskosten

Die ElCom hat eine Weisung betreffend die Verfeinerung der Methode zur Abrechnung für Systemdienstleistungen (SDL) und für die Zuschläge auf die Übertragungskosten (insbesondere Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)) veröffentlicht.

Hiernach melden nach Ablauf eines Kalenderjahres die Verteilernetzbetreiber (VNB) der Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB) die von den Endverbrauchern im abgelaufenen Kalenderjahr tatsächlich bezogene elektrische Energie pro Netz entsprechend der den Endverbrauchern in Rechnung gestellten Energiemenge. Nach einer Plausibilisierung dieser Daten durch Swissgrid erstellt diese eine Endabrechnung der SDL-Kosten sowie der EnG-Zuschläge für das abgelaufene Kalenderjahr, welche die VNB innerhalb von 30 Tagen zu beglei- chen haben. Diese Schlussabrechnung enthält die Mengen und Beträge der im Rechnungsjahr bereits geleisteten Akontozahlungen sowie die gemeldete Jahresmenge und den Jahresbetrag für jedes Verteilnetz. Die Jahresschlussabrechnung wird durch Differenzbildung zu einer Rechnung bzw. Gutschrift führen. Die Form und Art der Jahresmeldung durch die VNB wird von Swissgrid definiert. Die Meldung erfolgt erstmalig fürs Kalenderjahr 2016.