BGer: Kleinwasserkraftwerk in der Schlucht von Covatanne/VD muss neu beurteilt werden

Medienmitteilung Bundesgericht: Beschwerde gegen Verweigerung der Bewilligungen zum Betrieb eines Kleinwasserkraftwerks im Kanton Waadt gutgeheissen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt muss neu entscheiden und dabei insbesondere ergänzend die Wirtschaftlichkeit des Projekts prüfen.

Die Begründung zum Urteil vom 23. November 2016 (1C_231/2015) liegt noch nicht vor.