UREK-N: Parl. Initiative für Entschädigungsobergrenze leitender Organe von EVU

Die UREK-N hat der parl. Initiative 24.475 («Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von staatlichen Stromversorgern und Netzbetreibern zulasten von Bevölkerung und Wirtschaft») Folge gegeben.

Die Gesetzgebung soll so angepasst werden, dass die Entschädigungen der Mitglieder der Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte von Stromversorgern und Netzbetreibern mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand, die Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) erbringen (z.B. Axpo und BKW), einen bestimmten, vom Bundesrat festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen. Der höchste Lohn eines Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieds soll das Bruttogehalt eines Bundesrates oder einer Bundesrätin nicht übersteigen dürfen.

Zur parl. Initiative 24.475