Die ElCom hat entschieden, dass Mehrkosten aus der einvernehmlichen Anpassung eines Subbilanzgruppenvertrags nicht auf die Grundversorgung überwälzt werden dürfen. Der betroffene Netzbetreiber hatte einer vorzeitigen Vertragsauflösung, einer rückwirkenden Ausgleichszahlung sowie weiteren Kosten zugestimmt, obwohl er am Vertragspartner beteiligt war. Nach Auffassung der ElCom entspricht dieses Vorgehen nicht dem Verhalten eines nach Treu und Glauben handelnden Netzbetreibers. Die betreffenden Kosten seien daher nicht angemessen und nicht anrechenbar. Sie sind den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Grundversorgung zusätzlich verzinst zurückzuerstatten.