Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Energie-Verordnungspaket

Der Bundesrat hat am 15. April 2026 die Vernehmlassung zu einem Verordnungspaket im Energiebereich eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juli 2026.

  • Energieverordnung:
    Neue Vorgaben betreffen insbesondere den Ausbau der Wasserkraft. Künftig wird die Höhe der Sicherheitsleistung geregelt, wenn Ausgleichsmassnahmen bei der Projektgenehmigung noch nicht abschliessend verfügt werden können. Zudem wird für Gasnetzbetreiber eine Meldepflicht für eingespeiste Mengen an erneuerbaren Gasen eingeführt.

  • Energieförderungsverordnung:
    Für kleine Photovoltaikanlagen unter 30 kW soll die Einmalvergütung erhöht werden. Zudem werden die Förderbedingungen für Biogasanlagen, Windenergie und Geothermie angepasst und präzisiert.

  • CO2-Verordnung:
    Die Vorschriften zu CO2-Emissionen von Neufahrzeugen werden punktuell präzisiert und bei schweren Fahrzeugen an das EU-Recht angeglichen. Auch bei Geothermieprojekten zur Wärmebereitstellung werden anrechenbare Kosten genauer geregelt.

  • Stromversorgungsverordnung:
    Anlagen im Einspeisevergütungssystem sollen von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften ausgeschlossen werden. Gleichzeitig werden bestimmte Aufwände der Verteilnetzbetreiber im Zusammenhang mit Eigenverbrauchsmodellen und lokalen Elektrizitätsgemeinschaften als anrechenbare Netzkosten eingestuft.

  • Kernenergiehaftpflichtverordnung:
    Für die Berechnung der Bundesprämie wird ein neues Modell eingeführt. Zusätzlich wird eine Bestimmung zur Sachverhaltserhebung nach einem grösseren Nuklearereignis aufgenommen.

  • Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen:
    Die Planung im Sachplanverfahren soll künftig über Korridore statt über Planungsgebiete erfolgen. Damit sollen die Verfahren vereinfacht und der Netzausbau beschleunigt werden.

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