Die ElCom entschied mit Verfügung vom 18. Dezember 2025, dass Swissgrid im Rahmen eines viermonatigen Testbetriebs während des 1. Semesters 2026 einen zusätzlichen Abrechnungsprozess für negative Sekundärregelenergie (SRE-) einführen muss. Mit dem Abrechnungsprozess soll einem Anlagenbetreiber die nachweislich durch den Abruf von SRE- fällig gewordene Leistungskomponente des Netznutzungstarifs des Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz der Anlagenbetreiber angeschlossen ist, vergütet werden. Die ElCom erwartet durch den verfügten Abrechnungsprozess zusätzlichen Wettbewerbsdruck bei SRE-. Damit verbunden wäre eine entsprechende Senkung der Regelenergiekosten und damit der Ausgleichsenergiekosten zugunsten der Bilanzgruppen und letztlich der Endverbraucher.
Damit die Massnahme zeitnah im 1. Semester 2026 hätte umgesetzt werden können, entzog die ElCom einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Die Massnahme hätte so unter anderem in den Frühlingsmonaten 2026 Wirkung entfalten können, in welchen die Kosten für SRE- erfahrungsgemäss sehr hoch sind. Swissgrid erhob gegen die Verfügung der ElCom Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und stellte dabei den Verfahrensantrag, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde wiederherzustellen. Das Bundesverwaltungsgericht hiess diesen Verfahrensantrag der Swissgrid mit Zwischenverfügung vom 23. Dezember 2025 (A-9676/2025, noch nicht publiziert) gut. In der Hauptsache wird das Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Die Beschwerde von Swissgrid und der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bedeuten, dass der Abrechnungsprozess als Testbetrieb aller Voraussicht nach nicht im 1. Semester 2026 umgesetzt werden kann. Je nach Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der Hauptsache wird die ElCom die Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt prüfen.
Auch die Politik hat die Problematik eines gut funktionierenden Regelenergiemarktes erkannt und erste Vorstösse eingereicht (vgl. Interpellationen 25.4561 Grossen Jürg vom 17.12.2025 und 25.4742 Pult vom 19.12.2025).