An seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der Energieverordnung eröffnet. Die Vorlage konkretisiert die ab 2028 vorgesehene Neugestaltung der Gebäudeförderung. Künftig sollen das Gebäude- und das Impulsprogramm zusammengeführt und ausschliesslich aus dem zweckgebundenen Anteil der CO2-Abgabe finanziert werden. Der Bund fokussiert seine Beiträge insbesondere auf den Ersatz fossiler Heizungen, energetische Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Februar 2027; das neue Fördermodell soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten.