Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision der Energieverordnung

An seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der Energieverordnung eröffnet. Die Vorlage konkretisiert die ab 2028 vorgesehene Neugestaltung der Gebäudeförderung. Künftig sollen das Gebäude- und das Impulsprogramm zusammengeführt und ausschliesslich aus dem zweckgebundenen Anteil der CO2-Abgabe finanziert werden. Der Bund fokussiert seine Beiträge insbesondere auf den Ersatz fossiler Heizungen, energetische Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Februar 2027; das neue Fördermodell soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

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