Bundesrat: Inkraftsetzung von Verordnungsänderungen im Energiebereich

Am 24. Mai 2023 hat der Bundesrat Änderungen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Rohrleitungsverordnung beschlossen, die mehrheitlich per 1. Juli 2023 in Kraft treten. Ziel ist die Unterstützung bestehender Stromproduktionsanlagen. Weiter werden zukünftige Wasserstoffleitungen unter die Zuständigkeit des Bundes gestellt.

Änderungen EnFV im Detail:

  • Der Referenz-Marktpreis für Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien (ausser Photovoltaik), die mit einer Einspeisevergütung gefördert werden, wird seit Anfang 2022 monatlich berechnet (davor vierteljährlich). Trotzdem kommt es bei einigen Wasserkraftanlagen immer noch zu finanziellen Einbussen bei der Einspeisevergütung. Neu wird darum der Referenz-Marktpreis volumengewichtet berechnet (analog zur Berechnungsmethode für die Photovoltaik).

  • Um eine weitere Vereinheitlichung zu gewährleisten, wird zudem der Referenz-Marktpreis für Photovoltaikanlagen neu ebenfalls monatlich (bisher vierteljährlich) berechnet.

  • Das Bewirtschaftungsentgelt wird nicht mehr wie bisher fix festgelegt, sondern variabel ausgestaltet. Die Anpassung wird bereits rückwirkend auf den 1. April 2023 in Kraft gesetzt.

  • Neu können die Betreiberfirmen von sanierungspflichtigen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 300 kW einen Investitionsbeitrag für erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen beantragen.

Die UVEK setzt eine Änderung der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung in Kraft. Diese hat eine quartalsscharfe Stromkennzeichnung ab 2027 zur Folge.

Für weitere Details zu den Revisionen siehe die Medienmitteilung.

Zu den Erlasstexten und Erläuterungen.