BE: Kanton Bern macht den Ersatz von Ölheizungen noch attraktiver

Der Kanton Bern treibt seine klimafreundliche Energiepolitik weiter voran. Ab dem 1. März 2020 fördert die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion den Ersatz von Ölheizungen unabhängig davon, wie alt die Anlage ist. Mit dieser Massnahme werden erneuerbare Heizsysteme stärker gefördert. Eigentümerinnen und Eigentümern steht neu die Impulsberatung «erneuerbar heizen» zur Verfügung.

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FR: Staatsrat verabschiedet Energiereglement

Der Kanton Freiburg verfolgt eine ehrgeizige Energiestrategie. Nachdem der Grosse Rat das Energiegesetz im Juni 2019 geändert und auf den 1. Januar 2020 promulgiert hat, verabschiedet der Staatsrat nun das Energiereglement (EnR), das alle Ausführungsbestimmungen zu den verschiedenen Gesetzesartikeln enthält. Der Kanton Freiburg gehört zu den sechs Schweizer Kantonen, die die Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn 2014) bereits umgesetzt haben. Somit verfügt er jetzt über ein besonders schlagkräftiges Instrument im Gebäudebereich. Mit interessanten Finanzhilfen und Steuerabzügen soll der Ersatz von Elektroheizungen gefördert werden. Zudem wird der Einbau einer Öl- oder Gasheizung mit der Auflage verbunden, dass ein Teil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt wird.

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NE: Large succès du Programme Bâtiments et progression des énergies renouvelables

Le Programme Bâtiments mis en place par la Confédération et les cantons a rencontré un large succès dans le canton de Neuchâtel en 2018: 426 projets ont bénéficié d’un soutien pour près de 8 millions de francs provoquant une économie de 35'000 tonnes de CO2. Cette même année, la production d’énergies renouvelables a augmenté de 13% et la consommation de chaleur fossile a diminué de 5%.

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BE: Regierung hält an klimafreundlicher Politik fest

Nach dem knappen Nein zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes hält die bernische Regierung an ihrer klimafreundlichen Energiepolitik fest. Wichtige Erkenntnisse für das weitere Vorgehen liefert die VOX-Nachanalyse zur Abstimmung. Als Sofortmassnahme werden die Anreize für den Ersatz von Ölheizungen erhöht und öffentlich zugängliche Ladestationen von Unternehmen für Elektrofahrzeuge gefördert. An einem Runden Tisch will der Kanton einen breiten Dialog für weitere Massnahmen führen. Die bestehenden Massnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie werden um ein Jahr verlängert.

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BE: Vernehmlassung zum «Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020»

Der Regierungsrat des Kantons Bern äussert sich in seiner Vernehmlassung an den Bund zum «Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020». Während er den vorgeschlagenen Revisionen der Abfallverordnung und der Luftreinhalteverordnung weitgehend zustimmt, lehnt er die geplanten Änderungen der Altlastenverordnung und der Chemikalien-Risiko-Verordnung ab. Mit der Änderung der Altlastenverordnung will der Bund die Konzentrationswerte für mehrere Stoffe senken. Dies zum Schutz von Kleinkindern, die auf belasteten Böden spielen könnten. Die Kantonsregierung hat für dieses Anliegen grundsätzlich Verständnis, äussert jedoch grosse Zweifel an der Vollzugstauglichkeit. Sie verlangt, dass die neuen Bestimmungen zwingend in Zusammenarbeit mit den Kantonen formuliert werden. Weiter fordert der Regierungsrat ein Exportverbot für gesundheits- und umweltgefährdende Pestizide. Er ist der Ansicht, dass die Schweiz auch gegenüber der Bevölkerung im Ausland und ihrer Umwelt eine gewisse Verantwortung hat.

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BE: Regierungsrat äussert sich zu Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO-2 Emmissionen

Der Regierungsrat des Kantons Bern befürwortet die vom Bund geplante Verknüpfung der Emmissionshandelssysteme der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Er unterstützt insbesondere auch den Einbezug des Flugverkehrs. Die damit verbundene Erhöhung der Ticketpreise von rund einem Prozent hält die Kantonsregierung für vertretbar. Der Regierungsrat begrüsst es auch, dass die externen Kosten von fossil-thermischen Kraftwerken berücksichtigt werden sollen. Weil die C02-Kosten dieser Kraftwerke in der Schweiz sehr viel höher sind als in der EU, bleibt der Betrieb von Kohle-, Gas- und Ölkraftwerken in der Schweiz weiterhin unattraktiv.

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BE: Vernehmlassung zu Verordnungsrevisionen im Energiebereich

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt drei Verordnungsrevisionen im Energiebereich. Insbesondere befürwortet er die Erhöhung des maximalen Investitionsbeitrags für Staumauerprojekte. Davon würde das Projekt «Speichersee und Kraftwerk Trift» im Berner Oberland profitieren. Dieses Projekt ist von nationaler Bedeutung für die Umsetzung der Energiestrategie und die Einleitung der Energiewende.

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SO/AG: Mitwirkungsbericht zum Projekt «Optimierung Kraftwerk Aarau»

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen hat die Eniwa AG Buchs/AG das von den Kantonen Solothurn und Aargau genehmigte Erneuerungsprojekt für das Kraftwerk Aarau überarbeitet und optimiert. Für die Verwirklichung ist eine Anpassung der bestehenden Planung und der seit 1. Januar 2018 geltenden Konzession erforderlich. Als erster Schritt wurde anfangs 2019 die öffentliche Mitwirkung für das im Kanton Solothurn notwendige Nutzungsplanverfahren durchgeführt. Der nun vorliegende Mitwirkungsbericht weist darauf hin, dass Nachbesserungen vorzunehmen sind.

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Zum Mitwirkungsbericht

SO: Regierungsrat begrüsst klarere Kriterien beim Bewilligungsverfahren für Wasserkraftwerke

Die UREK-N will mittels einer Ergänzung des Wasserrechtsgesetzes klarere Kriterien für den Begriff “Ausgangszustand” bei der Umweltverträglichkeitsprüfung von grossen Wasserkraftwerken aufstellen, da der Begriff in der Vergangenehit öfters zu Diskussionen und Einsprachen geführt hat. Der solothurnische Regierungsrat begrüsst die Klärung, sofern die Aufwertung von vom Wasser geprägten Lebensräumen angemessen berücksichtigt wird.

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BE: Vernehmlassung zur Verordnung aus dem Energiebereich

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung. Die vom Bund vorgeschlagene Absenkung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen um 9 Prozent lehnt er jedoch ab. Dies gefährde sowohl die Ziele der nationalen als auch der kantonalen Energiestrategie hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Tiefere Leistungsbeiträge akzeptiert der Regierungsrat nur dann, wenn die Wartezeit für Neuanmeldungen von Solaranlagen auf unter zwei Jahren gesenkt wird.

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BE: Antwort des Regierungsrats zum parlamentarischem Vorstoss betreffend BKW

Der Regierungsrat hat am 24. Oktober 2018 seine Antwort zum parlamentarischem Vorstoss “Glaubwürdige Mehrheitsbeteiligung des Kantons Bern an der BKW AG: Schluss mit einer Tarifpolitik, die im Widerspruch zu den energiepolitischen Zielen steht!” veröffentlicht.

Der Vorstoss forderte insb.:

1. wirksamer Vollzug des Zweckartikels des Gesetzes über die Beteiligung des Kantons Bern an der BKW AG (BKW-Gesetz) unverzüglich nach Inkrafttreten und transparente Information darüber

2. entsprechende Präzisierung der Eigentümerstrategie und verstärkte Bemühungen zu ihrer Durchsetzung

3. korrekte Anwendung der neuen eidgenössischen Energieverordnung betreffend Rückliefertarif

4. Anpassung der Netztarife, so dass Kunden mit Eigenstromerzeugung nicht bestraft werden

Der Regierungsrat soll als Vertreter des Mehrheitsaktionärs u.a. dafür sorgen, dass die BKW AG ihre Einspeisevergütung für private Stromproduzenten deutlich erhöht. Der Regierungsrat hat die BKW AG, trotz der fehlenden Möglichkeit, rechtlich Einfluss auf die Unternehmensleitung zu nehmen, informiert.

Der Regierungsrat nimmt leidiglich Ziffer 1 an. Die anderen Ziffern lehnt der Regierungsrat zur Annahme aufgrund der genannten Gründe ab, sofern konkrete Massnahmen des Regierungsrates verlangt werden.

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