www.windatlas.ch zeigt gute Verhältnisse für Windenergie-Standorte

In vielen Regionen der Schweiz weht der Wind so stark und regelmässig, dass er zur Stromproduktion genutzt werden kann. Dies zeigt der neue Windatlas Schweiz, der im Auftrag des Bundesamts für Energie entwickelt worden ist. Er gibt Auskunft über die Windrichtung und -stärke an jedem Standort in der Schweiz und zwar mit einer Auflösung von 100x100 Meter auf fünf Höhenstufen über Grund. Der Windatlas ist damit ein wichtiges Planungsinstrument für Kantone und Investoren zum weiteren Ausbau der Windenergie.

Der neue Windatlas zeigt, dass nicht nur im Jurabogen und den Voralpen, sondern auch in anderen Regionen der Schweiz Windverhältnisse herrschen, die für die energetische Nutzung interessant sind. Windenergie könnte gemäss den Energieperspektiven 2050 bis 2050 7-10% des Schweizer Stromkonsums decken.

Für die Standortplanung von Windenergieanlagen sind die Kantone zuständig. Sie legen in ihren Richtplänen fest, wo Windenergieanlagen gebaut werden dürfen und wo nicht. Der Windatlas Schweiz ist eine wichtige Grundlage für diese Planungsarbeiten. Insbesondere in Kombination mit den Geodaten zu Ausschluss- und Vorbehaltsgebieten sowie zur Erschliessung durch Strasse und Stromnetz lässt sich auf der Basis von www.windatlas.ch das Potenzial der Windenergie in der Schweiz genauer berechnen.

Der neue Windatlas Schweiz deckt die gesamte Schweiz ab. Er basiert auf langjährigen Klimadaten und lokalen Windmessungen mit einer Auflösung von 100x100 Metern. In fünf Höhenstufen über Grund (50m, 75m, 100m, 125m und 150m) sind Angaben über Windstärke und Windrichtung verfügbar. Gegenüber der Windkarte aus dem Jahre 2011 konnte die Genauigkeit wesentlich verbessert werden, insbesondere im Jurabogen, im Mittelland und in der Ostschweiz.

Bundesrat will mit voller Öffnung des Strommarktes zuwarten

Das UVEK prüft, beauftragt durch den Bundesrat, auf welchen Zeitpunkt die volle Marktöffnung angezeigt ist. Alle relevanten Aspekte wie die anstehende Revision des StromVG sowie die Gesetzgebungsarbeiten an der Energiestrategie 2050 werden gemäss der entsprechenden Pressemitteilung berücksichtigt. 2017 soll hiernach eine Standortbestimmung hinsichtlich der vollen Öffnung des Strommarktes zuhanden des Bundesrates erfolgen.

link zur Pressemitteilung

Biogene Treibstoffe Biodiesel und Biogas: Änderung der Mineralölsteuerverordnung

Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Mineralölsteuerverordnung bezüglich biogener Treibstoffe wie Biodiesel und Biogas gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die Inkraftsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Mineralölsteuergesetzes sowie des Umweltschutzgesetzes vom 21. März 2014 bestimmt. Die geänderten Erlasse treten auf den 1. August 2016 in Kraft.

Das Parlament hatte im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen" (09.499) die Anforderungen für die Gewährung der Steuererleichterung für biogene Treibstoffe angepasst. Sie werden neu auf Gesetzesstufe geregelt. Im Bereich der Biodiversität wurden die Anforderungen mit jenen der EU harmonisiert. Darüber hinaus wird ein Kriterium eingeführt, wonach der Anbau der Rohstoffe auf Flächen erfolgen muss, die rechtmässig erworben wurden. Bei Treibstoffen aus biogenen Abfallstoffen wird, mit Ausnahme der sozialen Anforderungen, davon ausgegangen, dass diese die angepassten Anforderungen erfüllen. Der Bundesrat hat die Mineralölsteuerverordnung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und an seiner heutigen Sitzung gutgeheissen.

Die vom Parlament beschlossenen Änderungen ermöglichen es dem Bundesrat ausserdem, zusätzlich die Anforderung einzuführen, dass die Herstellung von biogenen Treibstoffen nicht zu Lasten der Ernährungssicherheit erfolgen darf. Er hat dabei international anerkannte Standards zu berücksichtigen.

Mit der Inkraftsetzung erhält der Bundesrat zudem die Kompetenz, eine Zulassungspflicht einzuführen, falls biogene Treib- und Brennstoffe, welche die ökologischen und sozialen Anforderungen an die Steuererleichterung nicht erfüllen, in erheblichem Mass in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.

Hydrologisches Jahrbuch der Schweiz 2015

Das "Hydrologische Jahrbuch der Schweiz" wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) herausgegeben und liefert einen Überblick über das hydrologische Geschehen auf nationaler Ebene. Es zeigt die Entwicklung der Wasserstände und Abflussmengen von Seen, Fliessgewässern und Grundwasser auf und enthält Angaben zu Wassertemperaturen sowie zu physikalischen und chemischen Eigenschaften der wichtigsten Fliessgewässer der Schweiz. Die meisten Daten stammen aus Erhebungen des BAFU. 

Wasserkraft Schweiz: Statistik 2015 und interaktive Karte

Am 1. Januar 2016 waren in der Schweiz 623 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 kW in Betrieb (1.1.2015: 604 Anlagen). Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 71 MW zugenommen.

Die erwartete Energieproduktion stieg gegenüber dem Vorjahr um 144 GWh/a auf 36'175 GWh/a (Vorjahr: 36'031 GWh/a). Diese Zunahme ist primär auf den Zubau neuer Anlagen, Erweiterungen und Optimierungen zurückzuführen. Die Zunahme der erwarteten Energieproduktion ist deutlich grösser als der Mittelwert der letzten 10 Jahre (88 GWh) und höher als der Mittelwert der letzten 20 Jahre (126 GWh). Die Wasserkraft hat auf der Basis der mittleren Produktionserwartung einen Anteil von rund 56% an der Stromproduktion in der Schweiz. Die Kantone mit der grössten Produktionserwartung sind Wallis mit 9'679 GWh/a (26,7%), Graubünden mit 7'889 GWh/a (21,8%), Tessin mit 3'547 GWh/a (9,8%) und Bern 3'346 GWh/a (9,2%).

Cyber-Risiken: Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen für Erdgas abgeschlossen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Jahresbericht 2015 des Steuerungsausschusses über den Umsetzungsstand der "Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)" zur Kenntnis genommen. Im vergangenen Jahr wurden wichtige Ziele erreicht. Unter anderem wurden Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen in kritischen Teilsektoren durchgeführt, ein Lageradar zur Visualisierung der aktuellen Bedrohungslage entwickelt sowie die Fachkompetenzzentren weiter ausgebaut, damit Vorfälle rascher angegangen werden können.

Am 27. Juni 2012 hat der Bundesrat die "Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)" und am 15. Mai 2013 deren Umsetzungsplan mit 16 Massnahmen verabschiedet. Die 16 Massnahmen sollen bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Heute hat der Bundesrat vom Jahresbericht 2015 Kenntnis genommen. Auch im vergangenen Jahr konnten wichtige Ziele erreicht werden. Die Umsetzung der Massnahmen ist mehrheitlich im Zeitplan.

Risikoanalysen und visualisierte Bedrohungslage

Bei zehn von insgesamt 28 kritischen Teilsektoren wurden die Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen abgeschlossen. In ersten Konzeptentwürfen wurde aufgezeigt, wie die identifizierten Verwundbarkeiten reduziert werden können. Bei folgenden Teilsektoren liegen Risikoanalysen vor: Erdgasversorgung, Strassenverkehr, Stromversorgung, Luftverkehr, Lebensmittelversorgung, ärztliche Betreuung und Spitäler, Banken, Labors, Medien und Zivilschutz. Neben den Kenntnissen über die Verwundbarkeiten ist auch eine gute Einschätzung der aktuellen Bedrohungslage ein wichtiges Instrument. Zu diesem Zweck entwickelte die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) einen interaktiven Lageradar, der die verschiedenen Cyber-Bedrohungen gegen die Infrastrukturen der Schweiz visualisiert, deren Relevanz aufzeigt und dadurch Bedrohungen frühzeitig erkennen lässt.

Fachkompetenzzentren ausgebaut

Die Organisationseinheiten der Bundesverwaltung, welche für die Identifikation von Cyberrisiken und die Behandlung von Vorfällen zuständig sind, wurden auch in diesem Jahr weiter ausgebaut, damit Vorfälle rascher und parallel behandelt werden können. Zur Identifikation von Täterschaften konnte die Fachabteilung Cyber des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ihr Spezialwissen und ihre Fähigkeiten aufbauen, die es ihr erlauben, die Ziele, Methoden und Akteure eines Angriffs zu analysieren und so mögliche Täter zu identifizieren.

Internationale Zusammenarbeit und Kompetenzbildung

Im Bereich der Forschung und Bildung sind wichtige Schritte eingeleitet worden, um den Fachkräftemangel im Bereich der Sicherheit betreffend Informations- und Kommunikationstechnik zu entschärfen. Ebenso konnte die internationale Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene erheblich gestärkt werden. So wurde in diesem Jahr ein zweiter Katalog von vertrauensbildenden Massnahmen mit der OSZE erarbeitet und verabschiedet.

Wirksamkeitsüberprüfung

Die Strategie NCS hat einen Umsetzungsprozess ausgelöst, der laufend auf der operativen Ebene erste Wirkungen erzielt und auch nach 2017 nicht abgeschlossen sein wird. Um zu überprüfen, wie wirksam die 16 Massnahmen sind, wurde im Januar 2016 eine Wirksamkeitsüberprüfung gestartet, die von einer externen und neutralen Stelle durchgeführt wird. Die Ergebnisse werden dem Bundesrat im Frühjahr 2017 als Basis für die Entscheide zum weiteren Vorgehen vorgelegt.

UREK S: Einigung bei der Wasserkraft

Differenzbereinigung zur Energiestrategie 2050: Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Beratungen zur Differenzbereinigung der Energiestrategie 2050 fast zu Ende geführt. Sie bleibt weitgehend auf der Linie des Ständerates, stimmt aber dem Nationalrat bei der Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft zu.

Die Kommission hält grösstenteils an den Beschlüssen des Ständerates aus der ersten Beratung fest und lässt damit viele Differenzen mit dem Nationalrat stehen (13.074). Sie schwenkt aber in einem zentralen Punkt einstimmig auf den Nationalrat ein und übernimmt grundsätzlich das Modell der Marktprämie für die Unterstützung der Grosswasserkraft (Art. 33a), verzichtet allerdings auf die Zweckbindung. Ausserdem beauftragt sie mit einem entsprechenden Zusatz in der Vorlage den Bundesrat, rechtzeitig einen Erlassentwurf vorzulegen für die Einführung eines marktnahen Modells, welches das Einspeisevergütungssystem ablösen soll. Auch bei der Direktvermarktung folgt die Kommission einstimmig dem Nationalrat und überlässt dem Bundesrat die Kompetenz, für einzelne Anlagentypen Ausnahmen zu erlassen (Art. 21). Hingegen bleibt sie bei der Interessenabwägung für den Bau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien in Gebieten, die unter Natur- oder Heimatschutz stehen (Art. 14 Abs. 3), bei der Position des Ständerates. Eine Minderheit will hier zurück zum Entwurf des Bundesrates. Auch belässt die Kommission die Untergrenze für die Teilnahme von Wasserkraft-Anlagen am Einspeisevergütungssystem bei 300 kW (Art. 19). Hier bevorzugt eine Minderheit die Untergrenze von 1 MW, die der Nationalrat beschlossen hatte. Im Weiteren hält die Kommission an der Möglichkeit für die Auktion von Vergütungssätzen fest (Art. 25).
Noch ausstehend sind die Beschlüsse zu den Steuerabzügen für Massnahmen im Gebäudebereich (Ziff. 2a und 2b im Anhang). Dazu verlangt die Kommission von der Verwaltung weitere Informationen zu steuerlichen Auswirkungen.

Stromverbrauch 2015 um 1,4% gestiegen

Im Jahr 2015 ist der Stromverbrauch in der Schweiz um 1,4% auf 58,2 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) gestiegen. Der Inlandverbrauch (zuzüglich Übertragungs- und Verteilverluste) lag bei 62,6 Mrd. kWh. Die Landeserzeugung der einheimischen Kraftwerke sank um 5,3% auf 66,0 Mrd. kWh bzw. erreichte ein Niveau von 63,7 Mrd. kWh nach Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen von 2,3 Mrd. kWh. Der mengenmässige Stromexportüberschuss lag im Jahr 2015 mit 1,0 Mrd. kWh um 4,5 Mrd. kWh unter dem Vorjahreswert, was zu einem Rückgang des Aussenhandelssaldos in Schweizer Franken auf 234 Mio. Franken gegenüber 442 Mio. Franken im 2014 führte.

Der schweizerische Elektrizitätsverbrauch (entspricht dem Landesverbrauch nach Abzug der Übertragungs- und Verteilverluste von 4,4 Mrd. kWh) stieg 2015 um 1,4% auf 58,2 Mrd. kWh (2014: 57,5 Mrd. kWh). Die quartalsweisen Verbrauchszunahmen betrugen im 2015 + 3,4% (1. Quartal), + 0,4% (2. Quartal), + 1,1% (3. Quartal) und + 0,3% (4. Quartal).

Die wichtigen Einflussgrössen auf den Elektrizitätsverbrauch zeigen im Jahr 2015 folgende Entwicklungen:

  • Wirtschaftsentwicklung: Das Bruttoinlandprodukt (BIP) nahm 2015 gemäss den ersten provisorischen Ergebnissen um 0,9% zu (Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO).
  • Bevölkerungsentwicklung: Die Bevölkerung der Schweiz stieg gemäss dem „mittleren" Bevölkerungsszenario 2010 des Bundesamtes für Statistik (BFS) um rund 0,9% pro Jahr. (Das BFS hat noch keine offiziellen Daten zur Entwicklung der Wohnbevölkerung im Jahr 2015 publiziert.)
  • Witterung: 2015 nahmen die Heizgradtage gegenüber dem Vorjahr um 10,5% zu (siehe Tabelle im Anhang). Da in der Schweiz gegen 10% des Stromverbrauchs für das Heizen verwendet werden (Analysen des Energieverbrauchs nach Verwendungszweck, BFE/Prognos 2015), bewirkte diese Entwicklung einen Anstieg des Stromverbrauchs gegenüber dem Vorjahr (Das Jahr 2014 war das wärmste Jahr seit Messbeginn 1864)

Mittlere inländische Elektrizitätsproduktion

Die Elektrizitätsproduktion (Landeserzeugung vor Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen von 2,3 Mrd. kWh) des schweizerischen Kraftwerkparks sank 2015 um 5,3% auf 66,0 Mrd. kWh (2014: 69,6 Mrd. kWh). Im 1. und 2. Quartal lag die Inlanderzeugung über dem entsprechenden Vorjahreswert (+ 3,7% resp. + 1,8%). Im 3. und 4. Quartal des Jahres lag die Inlanderzeugung hingegen deutlich unter den entsprechenden Vorjahreswerten (- 10,7% resp. - 14,9%).

Die Wasserkraftanlagen (Laufkraftwerke und Speicherkraftwerke) produzierten 0,5% mehr Elektrizität als im Vorjahr (Laufkraftwerke - 3,8%, Speicherkraftwerke + 3,7%). Im trockenen Sommer 2015 stieg die Produktion der Wasserkraftwerke um 1,2% (Laufkraftwerke + 0,6%, Speicherkraftwerke + 1,8%), in den beiden Winterquartalen ergab sich hingegen eine Produktionsabnahme von 0,5% (Laufkraftwerke - 11,4% vor allem wegen unterdurchschnittlicher Niederschlagsmengen im 4. Quartal, Speicherkraftwerke + 5,7% vor allem wegen Mehrproduktion im 1. Quartal im Vergleich zum Vorjahr).

Die Stromproduktion der fünf schweizerischen Kernkraftwerke sank um 16,2% auf 22,1 Mrd. kWh (2014: 26,4 Mrd. kWh). Dies ist vor allem zurückzuführen auf ausserordentliche Stillstände der Kernkraftwerke Beznau I + II sowie des Kernkraftwerks Leibstadt. Die Verfügbarkeit des schweizerischen Kernkraftwerkparks erreichte 76,0% (2014: 90,9%).

Am gesamten Elektrizitätsaufkommen waren die Wasserkraftwerke zu 59,9%, die Kernkraftwerke zu 33,5% sowie die konventionell-thermischen und erneuerbaren Anlagen zu 6,6% beteiligt.

Exportüberschuss im Jahre 2015

Bei Importen von 42,3 Mrd. kWh und Exporten von 43,3 Mrd. kWh ergab sich 2015 ein Exportüberschuss von 1,0 Mrd. kWh (2014: Exportüberschuss von 5,5 Mrd. kWh). Im ersten und im vierten Quartal importierte die Schweiz per Saldo 3,3 Mrd. kWh (2014: 0,7 Mrd. kWh), im zweiten und dritten Quartal exportierte sie per Saldo 4,3 Mrd. kWh (2014: 6,2 Mrd. kWh).

Der Erlös aus den Stromexporten betrug 2'033 Mio. Franken (4,72 Rp./kWh). Für die Importe fielen Ausgaben von 1'799 Mio. Franken an (4,26 Rp./kWh). Der positive Aussenhandelssaldo der Schweiz sank um 47,1% auf 234 Mio. Franken (2014: 442 Mio. Franken).

Bundesrätin Doris Leuthard unterzeichnet Pariser Klimaschutz-Abkommen in New York

Am 22. April reiste Bundesrätin Doris Leuthard nach New York, wo sie im Rahmen einer offiziellen Zeremonie am Sitz der Vereinten Nationen das Pariser Klimaschutz-Abkommen für die Schweiz unterzeichnete. Das Abkommen regelt die internationale Klimapolitik für die Zeit nach 2020.

Mit dem Pariser Klimaschutz-Abkommen beginnt für die internationale Klimapolitik eine neue Ära. In diesem Abkommen verpflichten sich erstmals alle Länder dazu, ihre Treibhausgasemissionen so weit zu senken, dass der Anstieg der globalen Erwärmung im Durchschnitt auf deutlich weniger als 2 Grad Celsius begrenzt wird. Der Bundesrat hat dem Abkommen am 23. März zugestimmt.

Zu den wichtigsten Diskussionsthemen in New York gehören die Umsetzung des Pariser Abkommens und die konkreten Massnahmen der einzelnen Länder zum Erreichen dieses Ziels.

Treibhausgase 2014: Deutlicher Rückgang

Der Treibhausgasausstoss der Schweiz betrug im Jahr 2014 gemäss Inventar des Bundesamts für Umwelt BAFU 48,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Er war 5 Millionen Tonnen niedriger als im Basisjahr 1990 und 3,9 Millionen Tonnen niedriger als 2013. Die deutliche Abnahme bei den Brennstoffen gegenüber dem Vorjahr ist auf die milderen Temperaturen während der Wintermonate zurückzuführen. Bei den Treibstoffen ist aufgrund der besseren CO2-Effizienz der Fahrzeuge ein leichter Rückgang der Emissionen zu beobachten.

Das Treibhausgasinventar der Schweiz, welches am 15. April 2016 an das UNO-Klimasekretariat übermittelt wurde, stellt den Ausstoss der für die Klimaerwärmung verantwortlichen Gase zusammen, die im CO2-Gesetz und im Kyoto-Protokoll geregelt sind. Er war mit 48,7 Millionen Tonnen der tiefste seit 1990. Die Treibhausgasemissionen werden dabei nicht witterungsbereinigt, sie schwanken also je nach Heizbedarf in den Wintermonaten beträchtlich. Da die Temperaturen der Wintermonate 2014 im Vergleich zu 2013 wesentlich milder waren, nahm der Ausstoss stark ab. Werden die besonderen klimatischen Einflüsse herausgerechnet, sind die Emissionen 2014 gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Millionen Tonnen (1 Prozent) und gegenüber 1990 um 2,8 Millionen Tonnen (5 Prozent) gesunken. Die Entwicklung muss sich nun fortsetzen und verstärken, damit die Schweiz die nationalen und internationalen Reduktionsziele erreicht.

Emissionsentwicklung in den verschiedenen Sektoren

Im Gebäudesektor (Haushalte und Dienstleistungen) lagen die Emissionen 2014 30 Prozent tiefer als 1990. Der starke Rückgang zwischen 2013 und 2014 zeigt, dass dieser Bereich nach wie vor stark von fossilen Brennstoffen abhängig ist. Diese Abhängigkeit muss in Zukunft weiter reduziert werden.

Im Sektor Verkehr lagen die Emissionen 2014 um 9 Prozent höher als 1990. Das Maximum der Verkehrsemissionen wurde 2008 erreicht (13 Prozent höher als 1990). Seither nehmen die Emissionen leicht ab. Zwischen 2013 und 2014 sind sie um 0,6 Prozent zurückgegangen. Hauptgrund ist die deutliche Reduktion der CO2-Emissionen pro gefahrenen Kilometer, bei der auch die vermehrte Beimischung von biogenen Treibstoffen eine Rolle spielt. Allerdings wird dieser Rückgang durch die Zunahme der gefahrenen Kilometer zu einem grossen Teil ausgeglichen.

Die Treibhausgasemissionen der Industrie sind seit 1990 um knapp 10 Prozent gesunken, obwohl die Emissionen aus der Abfallverbrennung, die dem Industriesektor zugerechnet werden, zwischen 1990 und 2014 deutlich zugenommen haben. Allerdings gilt es dabei zu berücksichtigen, dass die Wärme aus der Abfallverbrennung teilweise fossile Brennstoffe in Industrie und Gebäuden ersetzt und dort zur Abnahme der Emissionen beigetragen hat.

Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft lagen 2014 um 10 Prozent unter dem Niveau von 1990, weil die Anzahl Vieh als wichtigste Verursacherin für die Landwirtschaftsemissionen zurückgegangen ist.

CO2-Abgabe zeigt Wirkung

Das BAFU hat die Wirkung der CO2-Abgabe von 2008 bis 2013 und ihre flankierenden Massnahmen im Rahmen von zwei Studien untersuchen lassen. Sie wurden heute publiziert. Dabei zeigt sich, dass die Abgabe seit ihrer Einführung 2008 einen signifikanten Beitrag zur Emissionsreduktion geleistet hat. Insbesondere treibhausgasintensive Unternehmen, die Zielvereinbarungen abgeschlossen haben, ergreifen vermehrt Reduktionsmassnahmen.

Zusatzkonzessionen im Wasserrechtsgesetz verankern

Der Bundesrat hat heute den Bericht „Erweiterung des Wassernutzungsrechts mit Zusatzkonzessionen“ gutgeheissen. Der Bericht erfüllt das Postulat 12.3223 „Effizienzsteigerung von Wasserkraftwerken ohne Neukonzessionierung ermöglichen“ von Nationalrat Bernhard Guhl vom 15. März 2012. Fazit des Berichts ist, dass das Wasserrechtsgesetz (WRG) die Anpassung von Nutzungsrechten von Wasserkraftwerken während laufender Konzessionsdauer durch die Erteilung einer Zusatzkonzession nicht explizit regelt, aber auch nicht ausschliesst. Da bereits bisher in einigen Kantonen und bei internationalen Anlagen Zusatzkonzessionen verliehen wurden, könnte eine bundesgesetzliche Verankerung der Zusatzkonzession zur Rechtssicherheit und einer Harmonisierung der heutigen Praxis beitragen.

Der Bericht analysiert die gesetzlichen Grundlagen auf Bundes- und Kantonsebene sowie die Rechtsprechung hinsichtlich der Möglichkeit zur Erteilung von Zusatzkonzessionen. Zudem wurde die Thematik in einer Begleitgruppe mit Vertretern von Kantonen, Umweltverbänden, der Branche und Bundesbehörden diskutiert.

Wichtigste Ergebnisse der Analyse

  • Wasserrechtskonzessionen können für bis zu 80 Jahre erteilt werden, was dem Konzessionär die Amortisation seiner hohen Investitionen ermöglicht. Der Umfang des Wassernutzungsrechts ist in der Konzession definiert. Werden Anlagen ausgebaut oder erweitert, erfordert dies in der Regel eine Erweiterung des bestehenden Nutzungsrechts und damit eine Änderung der bestehenden Konzession.
  • Konzessionen können nicht kurzfristig angepasst werden, da diese Verfahren sehr lange dauern.
  • Bei jeder Veränderung der Anlage, die nicht durch die bestehende Konzession abgedeckt ist, muss die konzedierende Behörde prüfen, ob lediglich ein Teil der Konzession modifiziert werden kann (durch eine Zusatzkonzession) oder ob eine Konzessionserneuerung für die gesamte Anlage erfolgen muss.
  • In der Praxis werden sowohl auf Bundesebene (für internationale Anlagen) wie auch auf kantonaler Ebene Zusatzkonzessionen erteilt. Das Bundesrecht äussert sich nicht ausdrücklich zur Zusatzkonzession. Es finden sich aber auch keine Bestimmungen, welche der Erteilung von Zusatzkonzessionen entgegenstünden. Auch das Bundesgericht hat dies bisher nicht in Frage gestellt.
  • Mit der Erteilung einer Zusatzkonzession soll dem Betreiber während der laufenden Konzessionsdauer eine Nutzungserweiterung ermöglicht werden. Nutzungserweiterungen können beispielsweise die Erschliessung neuer Wasserfassungen, die Erhöhung des Gefälles, die Überleitung von Wasser von einer in eine andere Talschaft oder aber der Verzicht von Wasseraustausch, das Pumpen von Wasser und die veränderte saisonale Nutzung sein.
  • Die Nutzungserweiterung darf eine gewisse, im Bundesrecht und in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht definierte Schwelle der Wesentlichkeit nicht überschreiten. Wird diese Schwelle überschritten, braucht es eine Konzessionserneuerung, bei der die aktuell geltenden Gesetze (Umweltschutzgesetz, Gewässerschutzgesetz, Fischereigesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz) auf die gesamte Anlage anzuwenden sind. Dies kann – beispielsweise durch die notwendige Anpassung der gesamten Anlage an die aktuellen Restwasserbestimmungen - zu einer wesentlichen Produktionseinbusse und zu einer finanziellen Belastung für den Betreiber führen.

Schlussfolgerung

Die Wasserkraft ist und bleibt die wichtigste einheimische Quelle von Strom aus erneuerbarer Energie. Gemäss der Energiestrategie 2050 des Bundesrats soll die Wasserkraftnutzung noch beträchtlich gesteigert werden. Sinnvolle Ausbauvorhaben bestehender Anlagen, die zu einer Produktionssteigerung oder Verbesserung der Energiewertigkeit (z. B. Speicherung) führen, aber eine Schwelle der Wesentlichkeit nicht überschreiten, sollen daher ermöglicht werden können, damit sie zeitnah und nicht erst im Rahmen einer erst später erfolgenden Konzessionserneuerung realisiert werden.

Die bundesgesetzliche Verankerung des Instruments der Zusatzkonzession im Rahmen einer nächsten Revision des WRG würde zur Rechtssicherheit und einer Harmonisierung der heutigen Praxis beitragen.

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Strategie Stromnetze

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Die Vorlage, die Änderungen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, verbessert die Rahmenbedingungen und damit die Voraussetzungen für die Optimierung und die rechtzeitige und bedarfsgerechte Entwicklung der schweizerischen Stromnetze.

Im Schweizer Übertragungsnetz bestehen heute Engpässe, die sich durch den stockenden Netzausbau weiter akzentuieren werden. Die vermehrt dezentrale Energieversorgungsstruktur stellt zudem erhöhte Anforderungen an die Verteilnetze und an das Zusammenwirken von Übertragungsnetz und Verteilnetzen. Diese Herausforderungen erfordern eine Optimierung sowie eine rasche Entwicklung und Flexibilisierung des Stromnetzes.

Aus diesem Grund hatte der Bundesrat im Mai 2012 den Entscheid gefällt, eine Strategie zur Entwicklung der Stromnetze (Strategie Stromnetze) erarbeiten zu lassen. Das Detailkonzept wurde im Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedet, worauf das UVEK eine Gesetzesvorlage ausarbeitete, die vom 28. November 2014 bis 16. März 2015 in der Vernehmlassung war. Dazu gingen insgesamt 134 mehrheitlich zustimmende Stellungnahmen ein. Aufgrund der detaillierten Rückmeldungen (> siehe Ergebnisbericht im Anhang) wurde die Vorlage in einzelnen Punkten überarbeitet und präsentiert sich nun insbesondere in den Bereichen Netzplanung und Kommunikation schlanker und mit einem reduziertem Umsetzungsaufwand.

Die vier Kernpunkte der Strategie Stromnetze

1. Vorgaben für die Optimierung und Entwicklung der Schweizer Stromnetze
Vorgehen und Instrumente werden definiert und der Prozess der Netzentwicklung besser strukturiert. Ein energiewirtschaftlicher Szenariorahmen wird erarbeitet. Die ElCom bestätigt den Bedarf für Leitungsvorhaben des Übertragungsnetzes (Netzebene 1) vorab. Netzbetreiber und Behörden werden zur Koordination verpflichtet sowie Planungsgrundsätze für Netzbetreiber festgelegt. Mit der gesetzlichen Verankerung des NOVA-Prinzips (NetzOptimierung vor Verstärkung vor Ausbau), sollen Netzoptimierungen mittels intelligenten Netzlösungen vor Netzverstärkungen bzw. Netzausbauten realisiert werden.

2. Optimierung Bewilligungsverfahren für Leitungsprojekte
Die Verfahrensdauer für Leitungsvorhaben auf Netzebene 1 soll von heute durchschnittlich 5 bis 13 Jahren auf 4 bis 8 Jahre verkürzt werden. Es werden Regelungen der räumlichen Koordination festgelegt. Die Vorlage beinhaltet auch die Möglichkeit, verwaltungsexterne Personen mit der Durchführung von Plangenehmigungsverfahren (ohne Entscheidungsbefugnis) zu beauftragen sowie auf Antrag des Netzbetreibers Projektierungszonen und Baulinien festzulegen. 

3. Kriterien und Vorgaben für Entscheidungsfindung «Kabel oder Freileitung»
Es werden Kriterien für den Technologieentscheid im Übertragungsnetz (Netzebene 1) festgelegt. Weiter sind Leitungsvorhaben auf der Verteilnetzebene (Netzebenen 3-7) grundsätzlich als Erdkabel auszuführen, sofern sie einen bestimmten Mehrkostenfaktor (Mehrkosten gegenüber einer Freileitung, siehe unten) nicht überschreiten.

4. Verbesserung der Akzeptanz und Transparenz von Leitungsprojekten
Das Bundesamt für Energie (BFE) informiert die Öffentlichkeit über die Netzentwicklung und die Möglichkeiten zur Mitwirkung in den Verfahren. Die Kantone informieren über wichtige regionale Aspekte der Netzentwicklung in ihrem Kantonsgebiet. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid orientiert über die Notwendigkeit und Begründung der Projekte im Übertragungsnetz und über deren Stand.

Mehrkostenfaktor

Die Strategie Stromnetze führt den Mehrkostenfaktor ein. Dieser wird vom Bundesrat festgelegt und kann maximal 3,0 betragen. Die Gesamtlänge der zu verkabelnden Leitungskilometer und die daraus entstehenden Kosten hängen massgeblich vom Mehrkostenfaktor ab. Bei einer weitgehenden Verkabelung der Netzebenen 3 und 5 (Annahme Mehrkostenfaktor 3,0) fallen bis 2050 Kosten von rund 7,2 Milliarden Franken an. Bei einer weniger umfangreichen Verkabelung (Annahme Mehrkostenfaktor 1,5) ergeben sich bis 2050 Mehrkosten von rund 5,0 Milliarden Franken.

Netzkosten

Durch den Ausbau der dezentralen Stromproduktion, der mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 weiter ansteigen würde, fallen in den Verteilnetzen Mehrkosten von rund 12,7 Milliarden Franken an. Gleichzeitig würden jedoch die in der Energiestrategie 2050 vorgesehenen Effizienzmassnahmen den Lastzuwachs und damit die Kosten in den Verteilnetzen um 3,4 Milliarden Franken senken.   Weitere Kosten von rund 1,3 Milliarden ergeben sich durch die Einführung intelligenter Messsysteme bis 2050.

Die Mehrkosten, welche sich durch den Ausbau der dezentralen Produktion und die vorliegende Gesetzesvorlage insgesamt ergeben können, belaufen sich damit inklusive der Verkabelungskostenvon rund 7,2 Milliarden Franken (bei Mehrkostenfaktor 3.0) auf rund 18 Milliarden Franken bis 2050. Diese Kosten variieren je nach Szenario des Zubaus erneuerbarer Energien und je nach Höhe des Mehrkostenfaktors.

UREK N: Kein Netzentgelt für Stromspeicher

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Sie verlangt Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien.

Mit 12 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission eine Motion eingereicht, welche die gesetzlichen Grundlagen fordert, um Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien. Damit will die Kommission erreichen, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Gegenwärtig sind nur die Pumpspeicherkraftwerke vom Netznutzungsentgelt befreit. Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050 ist der potenzielle Beitrag verschiedener Speichertechnologien unbestritten. Der Bedarf für die Stromspeicherung wird zunehmen, je mehr Strom mit Sonne und Wind produziert wird. Diese Produktion wird mit der Energiestrategie gefördert, kann aber nicht gesteuert werden. Der Beitrag von neuen Speichertechnologien (z. B. Power-to-Gas) wird erst langfristig bedeutungsvoll. Die Kommission will jedoch rechtzeitig die nötigen Gesetzesänderungen in die Wege leiten, damit einzelne Speicheranlagen ab einer gewissen Leistungsklasse dauerhaft oder befristet vom Netznutzungsentgelt befreit werden können. Die Gleichbehandlung beim Netzentgelt könnte in der kommenden Revision des Stromversorgungsgesetzes berücksichtigt werden.

Energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich: Auslegeordnung

Energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich stellen eine grosse Herausforderung dar. Sie werden nur bei genügenden wirtschaftlichen Anreizen umgesetzt. Gleichzeitig besteht der Anspruch, dass die Energiesparziele erreicht werden und preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt. In einem heute veröffentlichten Bericht hält der Bundesrat gestützt auf eine Auslegeordnung möglicher Massnahmen fest, dass die Verbindung der Ziele nicht einfach zu realisieren ist.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat Jans vom 22. März 2013. Dieses fordert den Bundesrat auf, einen Bericht über das sogenannte „Mieter-Vermieter-Dilemma“ bei energetischen Gebäudesanierungen zu erstellen und dabei namentlich das englische „Green Deal Loan“-Modell für die Schweiz zu prüfen. Überdies wird dargelegt, wie das Gebäudeprogramm ausgestaltet werden könnte, so dass bei energetischen Sanierungen preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt, Mitnahmeeffekte vermieden und die Energiesparziele erreicht werden können.

Im Bericht werden mögliche Instrumente in den Bereichen Energierecht, Wohnraumförderung, Mietrecht und Steuerrecht sowie indirekte Massnahmen ohne finanzielle Anreize beschrieben. Dabei wird beurteilt, inwiefern das jeweilige Instrument zur Erreichung der verschiedenen Ziele beitragen könnte. Weiter erfolgt eine grobe Abschätzung der zu erwartenden Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen sowie auf den öffentlichen und den privaten Vollzugsaufwand.

Die Einschätzung der beschriebenen Massnahmen zeigt auf, dass die Verbindung der verfolgten Ziele keiner einfachen Lösung zugeführt werden kann. So ist eine für die Erreichung eines der Ziele geeignete Massnahme unter Umständen kontraproduktiv für ein anderes Ziel. Beispielsweise kann die Festlegung von Förderungsprioritäten, die der Verminderung von Mitnahmeeffekten dient, negative Effekte auf die Sanierungsrate und damit auf die Erreichung der Energiesparziele haben. Zudem können die beschriebenen Massnahmen teils mit einem hohen finanziellen oder personellen Aufwand verbunden sein.

Im Sinne einer Orientierungshilfe kann dem Bericht entnommen werden, wie sich die jeweilige Massnahme auswirken würde und inwiefern sie zweckmässig erscheint. Betreffend „Green Deal Loan“ zeigt sich beispielsweise, dass dieses Instrument für die Schweiz nicht geeignet ist, zumal es sich auch in England nicht bewährt hat. Jedes der geprüften Instrumente weist aber Vor- und Nachteile auf.

Start der öffentlichen Auflage des Stilllegungsprojekts Kernkraftwerk Mühleberg

Das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) befindet sich rund 14 Kilometer westlich der Stadtmitte Berns auf dem Gemeindegebiet Mühleberg (Kanton Bern). Es handelt sich um einen Siedewasserreaktor mit einer Leistung von 373 MW, der seit 1972 in Betrieb ist. Im Oktober 2013 entschied die BKW Energie AG die Stromproduktion im KKM Ende 2019 definitiv einzustellen und das Werk anschliessend stillzulegen. Am 18. Dezember 2015 hat die BKW Energie AG ein entsprechendes Stilllegungsprojekt beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Sie ersucht darin um Anordnung der Stilllegungsarbeiten bis und mit der radiologischen Freimessung der Anlage und des zugehörigen Areals. Die Projektunterlagen werden vom 4. April 2016 bis zum 3. Mai 2016 öffentlich aufgelegt und sind im Internet zugänglich.

Der konventionelle Rückbau des KKM bzw. dessen allenfalls geplante Umnutzung wird zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand eines zweiten Stilllegungsverfahrens sein.

Die öffentliche Auflage des Stilllegungsprojekts wurde in den letzten Tagen in den amtlichen Publikationsorganen der betroffenen Kantone und Gemeinden sowie im Bundesblatt öffentlich bekannt gemacht. Die Projektunterlagen werden vom 4. April 2016 bis zum 3. Mai 2016 auf der Bauverwaltung der Gemeinde Mühleberg öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite des BFE zugänglich unter www.bfe.admin.ch/stilllegung.

Revision EnV (Erhöhung Netzzuschlag): Vernehmlassung

Der Bundesrat legt den Netzzuschlag stufenweise fest. Er berücksichtigt dabei die Wirtschaftlichkeit und das Potenzial der Technologien. Anpassungen sind – in Schritten von mindestens 0.05 Rp./kWh – nötig, wenn absehbar ist, dass der bisherige EnG-Zuschlag für die Finanzierung der Verwendungszwecke gemäss Art. 15b Abs. 1 EnG nicht mehr ausreicht.
Eröffnet: 17.03.2016
Frist: 25.05.2016

link zu den Vernehmlassungsunterlagen.