Elektrizitätsgrosshandel: Reporting für Nichtstandard-Transaktionen ab 7. April 2016

Elektrizitätsgrosshandel: Start Reporting für Nichtstandard-Transaktionen
Der Start der Datenlieferungen in der Schweiz für Nicht-Standardtransaktionen ist, analog zu demjenigen in der EU, am 7. April 2016. Bis zu diesem Termin müssen die Marktteilnehmer die notwendigen Vorbereitungsarbeiten ausführen: beispielsweise die notwendigen Vorkehrungen beim Datenlieferanten – dem sogenannten Registered Reporting Mechanism (RRM) – treffen. Die Marktteilnehmer beauftragen die RRM, die gemäss der EU-REMIT-Verordnung zu liefernden Daten auch der ElCom zu senden. Falls ein vom Marktteilnehmer eingesetzter RRM noch nicht registriert ist, muss sich der RRM bei der ElCom registrieren. Zudem müssen die Marktteilnehmer Änderungen bei den RRMs im Registrierungstool der ElCom eintragen.

Verknüpfung der Emissionshandelssysteme EU-Schweiz: Verhandlungen abgeschlossen

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zur Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme sind abgeschlossen. Bruno Oberle, Direktor des Bundesamts für Umwelt (bis Ende 2015), Dominique Paravicini, stellvertretender Direktor der Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA), und Jos Delbeke, Generaldirektor der EU-Generaldirektion Klima, haben das Abkommen paraphiert. Die Ausweitung des internationalen CO2-Markts durch die Verknüpfung nationaler oder regionaler Emissionshandelssysteme kann ein wirkungsvolles Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels sein.

BFE publiziert vier Grundlagenstudien zum Gasmarkt

Das seit 1964 geltende Rohrleitungsgesetz beinhaltet in Artikel 13 eine rudimentäre gesetzliche Regelung, die Schweizer Erdgasnetzbetreiber verpflichtet, gegen ein angemessenes Entgelt Erdgastransporte für Dritte zu übernehmen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Seit dem 1. Oktober 2012 wird der Zugang zum Erdgasnetz ausserdem durch eine privatrechtliche Verbändevereinbarung zwischen Erdgaslieferanten und Grossverbrauchern geregelt. Die trotz dieser Regelungen weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheiten im Gasmarkt sollen nun in einem Gasversorgungsgesetz geklärt werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) will bis Ende 2017 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Heute publiziert das BFE erste Grundlagenstudien zu diesem Dossier.

Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV): Standortänderung bei Photovoltaik-Anlagen

Die Energieverordnung (EnV) sieht vor, dass die Verbindlichkeit eines positiven KEV-Bescheids dahinfällt, wenn der Standort der Anlage gegenüber der Anmeldung erheblich abweicht (vgl. Art. 3hbis Abs. 1 Bst. d EnV). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur gemäss Art. 3hbis Abs. 2 EnV möglich.

Neu wird in der Richtlinie Photovoltaik festgehalten, dass von einer erheblichen Standortabweichung in der Regel dann auszugehen ist, wenn die Anlage nicht auf dem Grundstück errichtet wird, für welches sie angemeldet war. Folglich wird der Bescheid widerrufen, ausser es liegt eine Ausnahme nach Art. 3hbis Abs. 2 EnV vor.

Bundesrat senkt ab 2017 Kapitalzinssatz für Stromnetze

Medienmitteilung: Aufgrund des historisch tiefen Zinsniveaus passt der Bundesrat die Berechnungsparameter des WACC, des Kapitalzinssatzes für Investitionen ins Stromnetz, an. Dadurch dürfte der WACC per 2017 von 4,7% auf 3,83% sinken. Dies hat positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Privathaushalte: Sie werden durch diese Anpassung ab 2017 voraussichtlich um jährlich 174 Millionen Franken an Netzgebühren entlastet. Die neue Regelung wird mit einer Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) eingeführt, die per 1. Januar 2016 in Kraft tritt.

Bundesrat setzt Finanzmarktinfrastrukturgesetz per 1. Januar 2016 in Kraft

Der Bundesrat hat das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Damit finden in der Schweiz für Finanzmarktinfrastrukturen wie etwa Handelsplätze und zentrale Gegenparteien sowie für den Handel mit Derivaten neue Regeln Anwendung, die den in diesem Bereich geltenden internationalen Standards entsprechen.

Parl. Initiative Altherr: Überhöhte Importpreise

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die WAK-N dem Beschluss der WAK-S, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Altherr Folge zu geben, zugestimmt und hat so ihrer Schwesterkommission grünes Licht gegeben, um eine Vorlage im Sinne der Initiative auszuarbeiten. Demnach sollen bestimmte Verhaltensweisen, wie beispielsweise die Verweigerung von Geschäftsbeziehungen oder die Erzwingung von unangemessenen Preisen künftig auch Unternehmen mit einer relativen Marktmacht untersagt werden.

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen eröffnet. Ziel der Revision ist einerseits die Umsetzung des revidierten WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Andererseits sollen die öffentlichen Beschaffungsordnungen des Bundes und der Kantone – unter Beibehaltung der föderalen Kompetenzregelung – einander so weit wie möglich angeglichen werden.