Bundesrat passt mehrere Energieverordnungen an

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 Teilrevisionen mehrerer Verordnungen im Energie- und Strombereich beschlossen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Energieeffizienz, die Vergütung von eingespeistem Strom, die Wasserkraftförderung sowie den Umgang mit schwach radioaktiven Abfällen. Die revidierten Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Juli 2026 in Kraft; die neuen Regeln zur Abnahmevergütung gelten ab dem 1. Januar 2027. Zur Medienmitteilung.

  • Energieeffizienzverordnung (EnEV):
    Die Vorgaben zur Energie- und Ressourceneffizienz werden an die Entwicklungen in der EU angepasst. Neu ist das BAFU für den Vollzug der Anforderungen an die Ressourceneffizienz zuständig. Zudem können BFE und BAFU Importdaten beim BAZG einholen.

  • Energieverordnung (EnV):
    Bei fehlender Einigung über die Vergütung von eingespeistem Strom soll neu der Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung gelten. Damit sollen bei tiefen oder negativen Preisen Anreize zum Eigenverbrauch oder zur Zwischenspeicherung gesetzt werden. Die Minimalvergütungen für Anlagen unter 150 kW bleiben unverändert.

  • Stromversorgungsverordnung (StromVV):
    Die Regeln zu den in der Grundversorgung anrechenbaren Vergütungen werden angepasst. Wenn Verteilnetzbetreiber Herkunftsnachweise abnehmen und der Marktpreis über den Gestehungskosten liegt, gilt neu der Marktpreis als anrechenbar. Diese Änderung gilt ab dem Tarifjahr 2027.

  • Energieförderungsverordnung (EnFV):
    Bei der gleitenden Marktprämie für Wasserkraftanlagen werden die anrechenbaren Investitionskosten präzisiert. Zudem werden Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen künftig auch bei Neuanlagen und erheblichen Erweiterungen berücksichtigt.

  • Kernenergieverordnung (KEV):
    Für gewisse Umgangshandlungen mit schwach radioaktiven Abfällen ist künftig keine kernenergierechtliche Umgangsbewilligung mehr nötig. Stattdessen gilt eine Bewilligung nach Strahlenschutzrecht; die Verantwortung für den sicheren Umgang verbleibt jedoch beim ENSI.