Paket Schweiz–EU (Bilaterale III): Bundesrat zieht positives Vernehmlassungsfazit und präzisiert Stromumsetzung

Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» diskutiert und festgestellt, dass eine klare Mehrheit der Teilnehmenden das Paket befürwortet. In der Vernehmlassung vom 13. Juni bis 31. Oktober 2025 gingen insgesamt 318 Stellungnahmen ein, darunter jene von 22 Kantonen, acht Parteien, kommunalen Dachverbänden, Wirtschaftsverbänden sowie zwei eidgenössischen Gerichten. Mehrere Eingaben verlangten Klarstellungen und Anpassungen bei der inländischen Umsetzung. Der Bundesrat hat diese geprüft, entsprechende Anpassungsentscheide gefällt und die Departemente beauftragt, die Botschaft fertigzustellen. Die Überweisung ans Parlament ist voraussichtlich für März 2026 vorgesehen.

Im Bereich Strom setzt der Bundesrat insbesondere bei drei Punkten Akzente: Erstens soll die Ausgestaltung der Grundversorgungsschwelle überprüft werden, damit auch stromintensive Kleinunternehmen in der Grundversorgung verbleiben können. Das UVEK erarbeitet dazu bis Ende Januar 2026 in Zusammenarbeit mit dem EDA Vorschläge. Zweitens hält der Bundesrat an der Abschaffung der Minimalvergütung für Solarstrom fest, sieht jedoch eine Übergangsregelung vor: Für Photovoltaikanlagen unter 150 Kilowatt, die nach dem 1. Januar 2026 und vor Inkrafttreten des Stromabkommens in Betrieb gehen, wird die Minimalvergütung noch für drei Jahre weitergeführt. Drittens sollen die Auswirkungen des Stromabkommens auf die Wasserkraftnutzung in der Botschaft präzisiert werden, namentlich hinsichtlich Konzessionsvergabe, Heimfall, Wasserzinsen und öffentlichem Eigentum. Begleitmassnahmen im Sinne des Konsumentenschutzes sollen bestehen bleiben, während Regulierungen mit Risiken für Grundversorger soweit sinnvoll abgebaut werden sollen.

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