Bundesverwaltungsgericht muss Einsichtsrecht betr. KEV-Entscheide neu beurteilen

Mit Entscheid vom 21. Juni 2017 (1C_532/2016) hat das Bundesgericht die Frage, ob Swissgrid Dritten gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltng (Öffentlichkeitsgesetz) Einsicht in die Listen bereits bewilligter KEV-Entscheide gewähren muss, zur Neubeurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Es hiess damit eine Beschwerde der Vereinigung Freie Landschaft Schweiz gut. Das Bundesgericht argumentierte, dass Swissgrid dem Öffentlichkeitsgesetz in Bezug auf KEV-Entscheide im Grundsatz unterstehe. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich daher im Sinne einer Neubeurteilung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im betreffenden Einzelfall spezialgesetzliche Regelungen oder eine Ausnahme vom Grundsatz des Zugangsrechts zu amtlichen Dokumenten vorliegen oder nicht. Ausserdem wäre in einem zweiten Schritt der Umfang des Einsichtsrechts zu bestimmen. Diesfalls könnten interessierte Kreise und Opponenten bereits zu einem sehr frühen Stadium, mitunter weit vor dem eigentlichen Baubewilligungsverfahren, Kenntnis über geplante Produktionsanlagen für erneuerbare Energien erlangen.