BR: Präzisierung BLN-Inventar soll Handhabung erleichtern

Medienmitteilung BR: Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst die typischsten und wertvollsten Landschaften der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2017 die Revision des Inventars und der dazugehörigen Verordnung gutgeheissen. Die 162 Objekte des Inventars sind neu im Detail beschrieben, und die Gründe für ihre nationale Bedeutung sowie die spezifischen Schutzziele wurden präzisiert. Diese Ergänzungen verbessern die Handhabung des Inventars auf Bundes- und Kantonsebene sowie seine Wirksamkeit.

Die Landschaften und Naturdenkmäler, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst sind, zählen zum landschaftlichen Erbe der Schweiz. Sie prägen ausserdem die regionale Identität und sind ein bedeutendes touristisches Kapital. Als beliebte Erholungsräume tragen Sie überdies zur Gesundheit der Bevölkerung bei.

Im Zentrum der Revision des Inventars und der entsprechenden Verordnung steht die grundlegende Überarbeitung der Umschreibungen der 162 Inventarobjekte. Die einzelnen Objekte sind neu viel umfassender beschrieben. Die nationale Bedeutung der Objekte wird präziser begründet, die Merkmale der einzelnen Landschaften werden im Detail beschrieben, und es werden objektspezifische Schutzziele formuliert. Mit der Revision werden die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) umgesetzt und der vom Bundesrat erteilte Auftrag erfüllt.

Dank der Präzisierungen wird die Sicherheit beim Vollzug und in der Planung erheblich verbessert. Die zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden verfügen künftig über bessere Grundlagen für die Beurteilung von Vorhaben, die BLN-Objekte betreffen. Die Interessenabwägung wird erleichtert, und Bewilligungsverfahren werden beschleunigt.

Die Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) wurde entsprechend geändert. Sie schafft namentlich eine Rechtsgrundlage für die Nachverfolgung und Wirkungskontrolle der getroffenen Massnahmen.

Das BLN und die totalrevidierte Verordnung treten am 1. Juni 2017 in Kraft.