UREK-N schlägt CO₂-Grenzausgleich für Zementimporte vor

Die UREK-N will verhindern, dass steigende CO₂-Preise in der Schweiz zur Verlagerung der Zementproduktion ins Ausland führen. Mit der parlamentarischen Initiative 21.432 schlägt sie in ihrer Sitzung vom 6. November 2025 ein neues Gesetz vor, das eine CO₂-Grenzausgleichsabgabe auf Zementimporte vorsieht, sofern das Produktionsland keine oder eine tiefere CO₂-Bepreisung kennt. Die Abgabe soll gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen und globale Emissionen senken. Waren aus EU- und EFTA-Staaten sind ausgenommen.

Der Vorentwurf geht bis 20. Februar 2026 in die Vernehmlassung.