Der Bundesrat hat am 5. November 2025 die Vernehmlassung zur Ratifikation des modernisierten Energiechartavertrags eröffnet. Der aktualisierte Vertrag stärkt Investitionsschutz, Nachhaltigkeit und das Regulierungsrecht der Staaten, verweist explizit auf das Pariser Klimaübereinkommen und erweitert seinen Geltungsbereich auf neue Energietechnologien wie Wasserstoff sowie CO₂-Abscheidung und -Speicherung. Er ermöglicht zudem, fossilen Investitionen den Schutz zu entziehen. Für die Schweiz bleibt der Vertrag angesichts wichtiger Auslandsinvestitionen im Energiebereich von grossem Interesse.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 20. Februar 2026.