Bundesrat beschliesst Anpassungen zentraler Energieverordnungen ab 2026

Der Bundesrat hat am 26. November 2025 mehrere Teilrevisionen im Energiebereich verabschiedet. Sie betreffen die Energieverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Stromversorgungsverordnung sowie die Verordnung zur wirtschaftlichen Landesversorgung im Elektrizitätsbereich.

Kernpunkte sind neue Zwischenziele für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion bis 2030, ein Winterstrombonus für Photovoltaikanlagen ab 100 kW sowie präzisierte Regelungen zur Kostenerstattung bei Sanierungen von Grenzwasserkraftwerken. Zudem wird der Zugang zu Mess- und Stammdaten gesetzlich verankert, wobei Datenschutzanforderungen durch Anonymisierung und Pseudonymisierung gewahrt bleiben.

Die Verordnungsanpassungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

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