BE: Motion Vergütung Einspeisung von Solarstrom durch BKW - Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat des Kantons Bern erachtet das mit der Motion 'Solarstrom: BKW soll Verantwortung übernehmen und nicht einseitig Eigennutzen optimieren' verlangte Vorgehen alsunverhältnismässig, risikoreich und in keiner Weise angebracht und lehnt die Anliegen ab, wie er in seiner Antwort vom 26. April darlegt.

Die Motionsführer hatten beantragt der Regierungsrat solle veranlassen, dass die BKW ihren Entscheid, die Entschädigung für rückgeführten Strom aus Fotovoltaikanlagen auf 4 Rp./kWh zu senken, rückgängig macht.

Hintergrund der Preisanpassung durch die BKW ist die erstmalige Festlegung der Rahmenbedingungen für die Vergütung elektrischer Energie unabhängiger Produzenten durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom). Basierend auf diesem rechtskräftigen Grundsatzentscheid vom 19. April 2016 passte die Unternehmensleitung der BKW die bisherigen Vergütungen per 1. Januar 2017 an. Neu ist die Rückliefervergütung der BKW so festgelegt, dass diese mindestens dem für die BKW relevanten zeitgleichen Marktwert von Graustrom entspricht.
In seiner Antwort äussert der Regierungsrat sein Verständnis für die Frustation der Solarstromproduktionsanlagen und bringt sein Bedauern über den Entscheid aus
energiepolitischer Sicht zum Ausdruck. Das für die gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft BKW geltende Gebot der Gewillstrebigkeit, welchem der betreffende Entscheid entspreche, könne jedoch nur mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre aufgehoben werden. Der Entscheid über die Senkung des Vergütungssatzes liege zudem in der alleinigen Kompetenz der Unternehmensleitung und könne vom Regierungsrat als Vertreter des Mehrheitsaktionärs nicht zielführend rückgängig gemacht werden.

zum vollständigen Text der gemeinsamen Antwort des Regierungsrats

BE: Regierung befürwortet eidgenössisches Energiegesetz

Die Regierung des Kantons Bern befürwortet das eidgnössische Energiegesetz, so eine Medienmitteilung des Regierungsrats. Das neue Energiegesetz des Bundes unterstütze gemäss Mitteilung die Ziele der kantonalen Energiepolitik. Für den Kanton Bern seien insbesondere die im eidgenössischen Energiegesetz definierte Weiterführung des Gebäudeprogramms und die Förderung der erneuerbaren Energien von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Auch als Standortkanton von bedeutenden Wasserkraftanlagen befürworte der Kanton Bern mit Nachdruck die vorübergehende Unterstützung von Grosswasserkraftwerken durch den Bund.

zur vollständigen Medienmitteilung