Im Mai 2016 hat der Grosse Rat des Kantons Thurgau drei Änderungen des Energienutzungsgesetzes beschlossen. Sie betreffen im Wesentlichen die Vorbildfunktion der Elektrizitätsversorgungsunternehmen und das Angebot von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (letztere Neuerung tritt erst auf den 1. Januar 2018 in Kraft).